Wie hoch dürfen Verwaltungsstrafen nach der Verfassung sein?

Bild: (c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Bereits Mitte der 1990er Jahre hatte sich der Verfassungsgerichtshof über Anträge des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien mit der Frage beschäftigt, ob es eine verfassungsrechtlich determinierte Höchstgrenze für die Verhängung von Verwaltungsstrafen gibt.

Grund dafür war die vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis VfSlg. 12.151/1989 vorgenommene Abgrenzung der Strafgerichtsbarkeit von der Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörden. Der Gerichtshof hatte dazu im Erkenntnis G115/93 u.a. vom 29.11.1995 ausgeführt, dass der Gesetzgeber von Verfassung wegen gehalten ist, mit der Ahndung bestimmter strafbarer Handlungen, „die (wegen ihrer Unabhängigkeit hiezu besonders qualifizierten) Organe der Strafgerichtsbarkeit“ zu betrauen.

Demnach waren hohe Strafen nur von einem ordentlichen Gericht zu verhängen, nicht von einer Verwaltungsbehörde, deren Mitarbeiter – anders als Richter – weder unabhängig noch weisungsfrei sind. Die Grenze für Verwaltungsstrafen wurde seinerzeit mit 600.000 Schilling (knapp 44.000 EUR) angesetzt.

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Europäische Charta der digitalen Grundrechte vorgestellt

schwerpunkt-digitalisierung-logoWie lässt sich die Souveränität und Freiheit des Einzelnen in der digitalen Welt schützen – gegen die Totalüberwachung durch den Staat, aber ebenso auch gegen den Zugriff mächtiger Konzerne?

Als Antwort auf diese Frage haben 27 Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen 14 Monaten gemeinsam eine Europäische Charta der digitalen Grundrechte erarbeitet, die gestern zum ersten Mal in ganzseitigen Anzeigen in der ZEIT, der Süddeutschen Zeitung, der Welt, dem Tagesspiegel und anderen Zeitungen vorgestellt wurde.

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Asylverfahren: EuGH prüft Rechtmäßigkeit der Einreise über die „Balkanroute“

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Ab dem Spätsommer 2015 waren zehntausende Flüchtlinge über die sogenannte „Balkan-Route“ über Kroatien und Slowenien nach Österreich geleitet worden, die Menschen passierten unter den Augen von Exekutivorganen die Grenze.

Die Einreise in die EU erfolgte in der Regel über Länder an den EU-Außengrenzen – etwa Kroatien. Nun geht es um die grundsätzliche Frage, ob diese Menschen legal oder illegal in die EU eingereist sind, zumal die Einreise teilweise sogar staatlich organisiert erfolgte. Von der Beantwortung dieser Frage hängt es ab, ob eine Rückführung der Flüchtlinge in den Einreisestaat im Rahmen des Dublin-Abkommens erfolgen kann.

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Erpressungsversuche gegen Richter: Deutsche Bundesregierung wurde bereits tätig

© Hendrik Schmidt/dpa
© Hendrik Schmidt/dpa

Wie orf.at berichtet hat, wurden bereits mehr als ein Dutzend österreichischer Richter von sogenannten „Reichsbürgern“ mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe überzogen.

Die Betroffenen müssten die mit der Abwehr dieser Forderungen verbundenen Kosten selbst tragen, seitens des Justizministeriums gebe es „Bestrebungen“ die Bediensteten finanziell zu unterstützen.

Die Deutsche Bundesregierung in dieser Angelegenheit aber bereits aktiv geworden.

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Verfolgung von Verkehrsdelikten im EU-Ausland: Weiterhin Vollzugsdefizite

Parking fine on windscreen

Straflosigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte seit 2015 der Vergangenheit angehören.

Doch die Realität sieht anders aus: Die Hälfte der Verkehrssünder auf Reisen kam im vergangenen Jahr ohne Strafe davon, wie die EU-Kommission in einem Bericht feststellt.

Defizite sieht Brüssel gerade bei der Durchsetzung von Strafzetteln durch die Justizbehörden, wenn sich Verkehrssünder weigern zu zahlen. Die Erfolgsquote bei Versuchen, die Zahlung zu erzwingen, ist demnach äußerst gering. Laut Kommission halten auch verschiedene Mitgliedstaaten die entsprechenden Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung von Strafen in anderen EU-Staaten aus dem Jahr 2005 mit Blick auf Verkehrsvergehen für unzureichend.

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Tests mit selbstfahrenden Autos in Österreich ab Dezember

schwerpunkt-digitalisierung-logoEine Verordnung zum Kraftfahrgesetz ist letzte Woche in Begutachtung gegangen: Mit wird auch in Österreich automatisiertes Fahren künftig ermöglicht werden. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann sind Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.

Grundlage für die selbstfahrenden Autos war eine Novelle zum Kraftfahrgesetz.

Der Verordnung liegen drei Anträge zugrunde: Vom Bundesheer, das selbstfahrende Heeresfahrzeuge testen will, von AVL für einen Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel sowie von Salzburg Research für einen selbstfahrenden Kleinbus im urbanen Bereich.

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Mindestsicherung: Niederösterreich beschließt Deckelung der Ansprüche

StandardNach dem Land Oberösterreich hat jetzt auch das Land Niederösterreich eine Kürzung der Mindestsicherung beschlossen.

Und so wie im Fall der oberösterreichischen Lösung  gibt auch gegen die niederösterreichische Regelung verfassungsrechtliche Bedenken: Die geplante 1500 Euro-Deckelung könnte dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, meinten etwa der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sowie der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal.

Öhlinger in der „Presse“:  „Eine starre Grenze verstößt gegen den Gleichheitssatz“. Auch die geplante Bestimmung, wonach die Höhe der Mindestsicherung bei Aufenthaltsdauern in Österreich unter fünf Jahren (innerhalb der letzten sechs Jahre) reduziert ausgezahlt werden soll, hält er für bedenklich.

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Richter im Visier von staatsfeindlichen Personen

Reichsbürger, Freemen und andere selbsternannte souveräne Bürger haben bereits mehr als ein Dutzend Richter mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe überzogen. Jetzt wird befürchtet, dass sie bald versuchen, diese Forderungen mittels Exekutionstitel einzutreiben. Hier den Beitrag in orf.at lesen… Siehe auch: Ein Wiesbadener Richter soll fürs Recht büßen

Wird die Täuschung von Behörden wieder ein Fall für den Strafrichter?

StandardBis Ende der 1980er Jahre war die Täuschung von Behörden strafrechtlich geahndet worden.

Dazu zählten etwa falsche Angaben über anspruchsrelevante Umstände für die Gewährung der Sozialhilfe oder falsche Angaben in Verfahren für die Genehmigung einer Betriebsanlage. Seit 1988 werden Täuschungen, um hoheitliche – also von Behörden verliehene – Rechte zu erlangen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Das soll sich jetzt ändern:  Die „absichtliche Täuschung von Behörden“ solle zukünftig strafrechtlich verfolgt werden, „wenn diese auf Erschleichen einer Rechtsposition ausgerichtet ist“, sagte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im BM für Justiz. Denn, so Pilnacek, „das Papierln von Behörden darf nicht folgenlos bleiben“.

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Vom Fehlstart zum „Fehlstaat“

Wiener zeitung LogoGehaltssystem der öffentlich Bediensteten: Die Bundesregierung versucht in einer legistisch äußerst fragwürdigen Vorgangsweise bereits höchstgerichtlich zuerkannte Rechtsansprüche zu ignorieren.

Von Werner Zinkl in der „Wiener Zeitung“

Beinahe täglich berichten die Medien über Angriffe auf die Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, Polen und der Türkei. Wir kritisieren diese Entwicklungen auf das Heftigste, übersehen dabei aber, dass auch in Österreich höchstgerichtliche Entscheidungen – nicht nur in der Vergangenheit – missachtet werden. Auch das muss bereits als Angriff auf den Rechtsstaat gesehen werden!

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