Vom Fehlstart zum „Fehlstaat“

Wiener zeitung LogoGehaltssystem der öffentlich Bediensteten: Die Bundesregierung versucht in einer legistisch äußerst fragwürdigen Vorgangsweise bereits höchstgerichtlich zuerkannte Rechtsansprüche zu ignorieren.

Von Werner Zinkl in der „Wiener Zeitung“

Beinahe täglich berichten die Medien über Angriffe auf die Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, Polen und der Türkei. Wir kritisieren diese Entwicklungen auf das Heftigste, übersehen dabei aber, dass auch in Österreich höchstgerichtliche Entscheidungen – nicht nur in der Vergangenheit – missachtet werden. Auch das muss bereits als Angriff auf den Rechtsstaat gesehen werden!

Österreich wurde erstmals im Jahr 2009 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen diskriminierender Regelungen im Gehaltssystem der öffentlich Bediensteten verurteilt. Die Republik wurde verpflichtet, die unmittelbar auf dem Alter basierende Festsetzung des Vorrückungsstichtages, der für die besoldungsrechtliche Einstufung maßgeblich war, zu beseitigen. Ausgangsbasis für dieses Urteil war ein von einem Betroffenen geführtes Verfahren, in dem es um die Nachzahlung von Gehaltsansprüchen ging.

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Werner Zinkl ist seit 2007 Präsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und Vorsteher des Bezirksgerichtes in Leibnitz. Außerdem ist er Mitglied im Vorstand des österreichischen Juristentages. Richtervereinigung

Siehe auch:
Besoldung: Ignorieren Dienstbehörden des Bundes das Unionsrecht ?

 

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