Verfolgung von Verkehrsdelikten im EU-Ausland: Weiterhin Vollzugsdefizite

Parking fine on windscreen

Straflosigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte seit 2015 der Vergangenheit angehören.

Doch die Realität sieht anders aus: Die Hälfte der Verkehrssünder auf Reisen kam im vergangenen Jahr ohne Strafe davon, wie die EU-Kommission in einem Bericht feststellt.

Defizite sieht Brüssel gerade bei der Durchsetzung von Strafzetteln durch die Justizbehörden, wenn sich Verkehrssünder weigern zu zahlen. Die Erfolgsquote bei Versuchen, die Zahlung zu erzwingen, ist demnach äußerst gering. Laut Kommission halten auch verschiedene Mitgliedstaaten die entsprechenden Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung von Strafen in anderen EU-Staaten aus dem Jahr 2005 mit Blick auf Verkehrsvergehen für unzureichend.

Dennoch sieht die Kommission erste Erfolge. Auch wenn es noch zu früh sei, die Auswirkung auf die Verkehrssicherheit zu beziffern, habe sich die Zahl der grenzüberschreitend untersuchten Verkehrsdelikte zwischen 2013 und 2015 bereits vervierfacht, heißt es im Bericht. Eine abschreckende Wirkung werde das „EU-Knöllchen“ aber nur entfalten, wenn auch das Problem mit den Zahlungsverweigerern gelöst werde.

orf-atHier den Beitrag auf orf.at lesen…

 

online spiegel logoHier den Beitrag auf spiegel-online lesen…

 

Teilen mit: