Autonomes Fahren ist eine Schlüsseltechnologie beim Mobilitätswandel – bisher war es allerdings, juristisch gesehen, verboten. Nun hat die deutsche Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das alles regeln soll. Kern des Gesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer.
Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen. Der Fahrer darf dem Gesetz zufolge bei der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken. Eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer sei nur dann vorgeschrieben, wenn das System ihn dazu auffordert.

Die Föderalisierung der Mindestsicherung schreitet vor: Nach der „Deckelung“ der Leistungen durch die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich wollen jetzt auch die Bundesländer Tirol und Vorarlberg bei der Mindestsicherung sparen.
Schneller als der Gesetzgeber: Eder/ Martschin/ Schmid – Praxiskommentar zum VwGVG und VwGG (2. Auflage)