Eine Verordnung zum Kraftfahrgesetz ist letzte Woche in Begutachtung gegangen: Mit wird auch in Österreich automatisiertes Fahren künftig ermöglicht werden. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann sind Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.
Grundlage für die selbstfahrenden Autos war eine Novelle zum Kraftfahrgesetz.
Der Verordnung liegen drei Anträge zugrunde: Vom Bundesheer, das selbstfahrende Heeresfahrzeuge testen will, von AVL für einen Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel sowie von Salzburg Research für einen selbstfahrenden Kleinbus im urbanen Bereich.
Alle drei Anträge wurden in die Verordnung eingearbeitet. Sie ist daher für andere, vergleichbare Fälle anwendbar, auch Dritte können auf dieser Basis um Tests ansuchen. Die Verordnung kann zwei Arten von Testsituationen regeln: Tests von bereits existierenden, in anderen Ländern schon zugelassenen Systemen wie beispielsweise Autobahnassistenten und auch Tests von noch nicht genehmigten Systemen wie einer neuen Autopilotfunktion.
Auch bei den selbstfahrenden Autos gilt künftig, dass immer ein Lenker – ein geschulter Testpilot – anwesend sein muss. Dieser bleibt letztverantwortlich und muss mit dem System vertraut sein, dass er die Fahraufgaben auch jederzeit wieder übernehmen kann.
Siehe auch:
Tesla zeigt selbstfahrende Autos in Echtzeit (Video)