Verfolgung von Verkehrsdelikten im EU-Ausland: Weiterhin Vollzugsdefizite

Parking fine on windscreen

Straflosigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte seit 2015 der Vergangenheit angehören.

Doch die Realität sieht anders aus: Die Hälfte der Verkehrssünder auf Reisen kam im vergangenen Jahr ohne Strafe davon, wie die EU-Kommission in einem Bericht feststellt.

Defizite sieht Brüssel gerade bei der Durchsetzung von Strafzetteln durch die Justizbehörden, wenn sich Verkehrssünder weigern zu zahlen. Die Erfolgsquote bei Versuchen, die Zahlung zu erzwingen, ist demnach äußerst gering. Laut Kommission halten auch verschiedene Mitgliedstaaten die entsprechenden Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung von Strafen in anderen EU-Staaten aus dem Jahr 2005 mit Blick auf Verkehrsvergehen für unzureichend.

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Tests mit selbstfahrenden Autos in Österreich ab Dezember

schwerpunkt-digitalisierung-logoEine Verordnung zum Kraftfahrgesetz ist letzte Woche in Begutachtung gegangen: Mit wird auch in Österreich automatisiertes Fahren künftig ermöglicht werden. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann sind Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.

Grundlage für die selbstfahrenden Autos war eine Novelle zum Kraftfahrgesetz.

Der Verordnung liegen drei Anträge zugrunde: Vom Bundesheer, das selbstfahrende Heeresfahrzeuge testen will, von AVL für einen Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel sowie von Salzburg Research für einen selbstfahrenden Kleinbus im urbanen Bereich.

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Mindestsicherung: Niederösterreich beschließt Deckelung der Ansprüche

StandardNach dem Land Oberösterreich hat jetzt auch das Land Niederösterreich eine Kürzung der Mindestsicherung beschlossen.

Und so wie im Fall der oberösterreichischen Lösung  gibt auch gegen die niederösterreichische Regelung verfassungsrechtliche Bedenken: Die geplante 1500 Euro-Deckelung könnte dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, meinten etwa der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sowie der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal.

Öhlinger in der „Presse“:  „Eine starre Grenze verstößt gegen den Gleichheitssatz“. Auch die geplante Bestimmung, wonach die Höhe der Mindestsicherung bei Aufenthaltsdauern in Österreich unter fünf Jahren (innerhalb der letzten sechs Jahre) reduziert ausgezahlt werden soll, hält er für bedenklich.

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Richter im Visier von staatsfeindlichen Personen

Reichsbürger, Freemen und andere selbsternannte souveräne Bürger haben bereits mehr als ein Dutzend Richter mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe überzogen. Jetzt wird befürchtet, dass sie bald versuchen, diese Forderungen mittels Exekutionstitel einzutreiben. Hier den Beitrag in orf.at lesen… Siehe auch: Ein Wiesbadener Richter soll fürs Recht büßen

Wird die Täuschung von Behörden wieder ein Fall für den Strafrichter?

StandardBis Ende der 1980er Jahre war die Täuschung von Behörden strafrechtlich geahndet worden.

Dazu zählten etwa falsche Angaben über anspruchsrelevante Umstände für die Gewährung der Sozialhilfe oder falsche Angaben in Verfahren für die Genehmigung einer Betriebsanlage. Seit 1988 werden Täuschungen, um hoheitliche – also von Behörden verliehene – Rechte zu erlangen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Das soll sich jetzt ändern:  Die „absichtliche Täuschung von Behörden“ solle zukünftig strafrechtlich verfolgt werden, „wenn diese auf Erschleichen einer Rechtsposition ausgerichtet ist“, sagte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im BM für Justiz. Denn, so Pilnacek, „das Papierln von Behörden darf nicht folgenlos bleiben“.

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Vom Fehlstart zum „Fehlstaat“

Wiener zeitung LogoGehaltssystem der öffentlich Bediensteten: Die Bundesregierung versucht in einer legistisch äußerst fragwürdigen Vorgangsweise bereits höchstgerichtlich zuerkannte Rechtsansprüche zu ignorieren.

Von Werner Zinkl in der „Wiener Zeitung“

Beinahe täglich berichten die Medien über Angriffe auf die Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, Polen und der Türkei. Wir kritisieren diese Entwicklungen auf das Heftigste, übersehen dabei aber, dass auch in Österreich höchstgerichtliche Entscheidungen – nicht nur in der Vergangenheit – missachtet werden. Auch das muss bereits als Angriff auf den Rechtsstaat gesehen werden!

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Was bedeutet das „Recht auf gute Verwaltung“?

presse-logoDie Grundrechtscharta der EU ist auch für Österreichs Verwaltung relevant.

„Good Governance und Wettbewerb“, dieses Thema stand im Fokus des Competition Talks, zu dem die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vergangenen Montag geladen hatte.

Der Begriff „Good Governance“ wird seit Anfang der 1990er-Jahre immer häufiger verwendet. Viele wissen dennoch nicht, was damit eigentlich gemeint ist. Generaldirektor Theodor Thanner übersetzte ihn in seiner Einleitung mit „guter Regierungsführung“. Er umfasse insbesondere die Prinzipien Transparenz, Partizipation, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft, sagte er. Doch der Begriff beinhalte nicht nur ein neues Verständnis von Regierung und Verwaltung. Mitumfasst seien davon genauso Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftliche Institutionen. „Und seine Schnittmenge mit dem Wettbewerb lässt sich unter anderem am Dokument ,Competition und Corporate Governance‘ der OECD aus dem Jahr 2010 ablesen. Good Governance soll für jede Regierungsinstitution selbstverständlich sein“, so Thanner.

 

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Justizpraktika für geflüchtete Juristen

Unter den vielen Flüchtlingen gibt es auch Juristen. Um zu verhindern, dass sie hier Hilfsarbeiten verrichten, bietet die Justiz Praktika an. Derzeit sind rund 20 Juristen, die hier Asyl bekommen haben oder noch im Asylverfahren stehen, als sogenannte Rechtshörer an Wiener Gerichten tätig. Der Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichts Meidling, Oliver Scheiber, hat das Projekt für die …

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StVO-Novelle: Strafen künftig auch ohne Anhaltung

Bild: (c) APA/HANS KLAUS TECHT

Ganz im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung steht die 28. Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet.

So sollen künftig Radarbilder als Beweismittel in Verfahren wie dem Telefonieren am Steuer, der Verletzung der Gurtenpflicht und anderer im Gesetz genannten Übertretungen verwendet werden dürfen. In diesen Fällen ist keine Anhaltung des Lenkers mehr erforderlich.

Wegfallen soll auch das Erfordernis, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Vornahme von  Alkomatuntersuchungen  speziell zu ermächtigen sind. Dieses Erfordernis  soll durch  eine  generelle  gesetzliche Ermächtigung  ersetzt wird.

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