
Ab dem Spätsommer 2015 waren zehntausende Flüchtlinge über die sogenannte „Balkan-Route“ über Kroatien und Slowenien nach Österreich geleitet worden, die Menschen passierten unter den Augen von Exekutivorganen die Grenze.
Die Einreise in die EU erfolgte in der Regel über Länder an den EU-Außengrenzen – etwa Kroatien. Nun geht es um die grundsätzliche Frage, ob diese Menschen legal oder illegal in die EU eingereist sind, zumal die Einreise teilweise sogar staatlich organisiert erfolgte. Von der Beantwortung dieser Frage hängt es ab, ob eine Rückführung der Flüchtlinge in den Einreisestaat im Rahmen des Dublin-Abkommens erfolgen kann.


Eine Verordnung zum Kraftfahrgesetz ist letzte Woche in Begutachtung gegangen: Mit wird auch in Österreich automatisiertes Fahren künftig ermöglicht werden. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann sind Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.
Die Grundrechtscharta der EU ist auch für Österreichs Verwaltung relevant.
Handelte es sich um das TV-Ereignis des Jahres oder um bloße Effekthascherei?