
Straflosigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte seit 2015 der Vergangenheit angehören.
Doch die Realität sieht anders aus: Die Hälfte der Verkehrssünder auf Reisen kam im vergangenen Jahr ohne Strafe davon, wie die EU-Kommission in einem Bericht feststellt.
Defizite sieht Brüssel gerade bei der Durchsetzung von Strafzetteln durch die Justizbehörden, wenn sich Verkehrssünder weigern zu zahlen. Die Erfolgsquote bei Versuchen, die Zahlung zu erzwingen, ist demnach äußerst gering. Laut Kommission halten auch verschiedene Mitgliedstaaten die entsprechenden Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung von Strafen in anderen EU-Staaten aus dem Jahr 2005 mit Blick auf Verkehrsvergehen für unzureichend.
Eine Verordnung zum Kraftfahrgesetz ist letzte Woche in Begutachtung gegangen: Mit wird auch in Österreich automatisiertes Fahren künftig ermöglicht werden. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann sind Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.
Die Grundrechtscharta der EU ist auch für Österreichs Verwaltung relevant.
Handelte es sich um das TV-Ereignis des Jahres oder um bloße Effekthascherei?