Mindestsicherung: Niederösterreich beschließt Deckelung der Ansprüche

StandardNach dem Land Oberösterreich hat jetzt auch das Land Niederösterreich eine Kürzung der Mindestsicherung beschlossen.

Und so wie im Fall der oberösterreichischen Lösung  gibt auch gegen die niederösterreichische Regelung verfassungsrechtliche Bedenken: Die geplante 1500 Euro-Deckelung könnte dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, meinten etwa der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sowie der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal.

Öhlinger in der „Presse“:  „Eine starre Grenze verstößt gegen den Gleichheitssatz“. Auch die geplante Bestimmung, wonach die Höhe der Mindestsicherung bei Aufenthaltsdauern in Österreich unter fünf Jahren (innerhalb der letzten sechs Jahre) reduziert ausgezahlt werden soll, hält er für bedenklich.

„Das widerspricht dem Begriff der Mindestsicherung: Eine Mindestsicherung unter das Maß der Mindestsicherung zu senken, verstößt gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Leben.“ Dies sei verfassungsrechtlich problematisch, „weil die Idee der Würde des Menschen unserem gesamten Grundrechtssystem zugrunde liegt, auch wenn das in der Bundesverfassung oder niederösterreichischen Verfassung nicht explizit verankert ist.“ Der Verfassungsgerichtshof habe aber klargestellt, dass die Würde des Menschen als Grundsatz des Verfassungsrechts gilt.

Wie Mazal würde auch laut Öhlinger die Einführung von Härte-Klauseln die Pläne entschärfen. Dabei würde es aber auf die Höhe ankommen, sagte er.

So wirkt sich die Deckelung aus:

 

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Hier den Beitrag in der Presse lesen…

 

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