Die Einschränkung religiöser Merkmale beschäftigt Politik und Gerichte seit Jahren. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte nun in der Rechtssache C-157/15 („ G4S Secure Solutions“) zu entscheiden, inwieweit die Unionsrichtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf mit einem Verbot, ein islamisches Kopftuch zu tragen, vereinbar ist.
Nach der Entscheidung des Gerichtshofes ist ein Kopftuchverbot dann zulässig, wenn sich dieses Verbot aus einer internen Regel eines privaten Unternehmens ergibt, die generell das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens am Arbeitsplatz verbietet. Wenn zudem nur Arbeitnehmer von den Beschränkungen betroffen sind, die mit Kunden in Kontakt stehen, stellt diese Regel keine unmittelbare Diskriminierung dar.
Bei NS-Wiederbetätigung hat der Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass der Missbrauch der Meinungsfreiheit mit Demokratie und Menschenrechten unvereinbar ist: vielleicht verallgemeinerbar; doch Vorsicht ist geboten.
Gerhard Strejcek, Die Presse
Versammlungsrecht und freie Meinungsäußerung zählen zu den Grundfesten westlicher Demokratien. Eingriffe ins Grund- und Menschenrecht auf friedliche Versammlung sind nur dann zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind und in einer demokratischen Gesellschaft zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Rechte Dritter notwendig sind. Die Höchstgerichte prüfen die Frage, ob eine Untersagung oder Auflösung einer Versammlung gerechtfertigt war, streng und lassen auch zeitweise Beeinträchtigungen der Warenverkehrsfreiheit nicht als Rechtfertigung zu. Deshalb kann die Blockade einer Autobahn erlaubt sein. Die Auflösung einer Versammlung, selbst einer spontan, unangemeldet abgehaltenen, muss das letzte Mittel bleiben; fremdes Eigentum ist allerdings rechtlich geschützt, etwa, wenn ohne Genehmigung eines Verfügungsberechtigten Privatgrund betreten wird und Schäden verursacht werden.
Wehrhafte Demokratie
Wirtschaftliche Rechtspositionen wie Erwerbs- und Eigentumsfreiheit scheinen aber gegenüber den „politischen“ Rechten in der Rechtsprechung schwächer eingestuft zu werden. Derzeit scheint jedoch ein anderes Problem der Abwägung im Vordergrund zu stehen: Wie soll der Staat grundrechtskonform mit Versammlungen und Meinungsäußerungen umgehen, welche womöglich den in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Verfassung verankerten Grundwerten selbst diametral widersprechen? Welche Möglichkeiten der wehrhaften Demokratie können rechtsstaatlich umgesetzt werden, wann schießt der Staat übers Ziel hinaus und betritt seinerseits ein rechtsstaatsfernes oder gar autokratisches Minenfeld?
Nach der „Deckelung“ der Leistungen durch die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich und der „Westlösung“ für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg wird jetzt auf das Burgenland die Leistungen aus der Mindestsicherung deckeln und für einige Personengruppen kürzen.
Zurzeit beziehen im Burgenland 2.839 Personen Mindestsicherung, 1.536 davon kriegen die vollen 838 Euro, die unverändert bleiben. 614 Kinder und 164 Jugendliche leben in sogenannten Bedarfsgemeinschaften, in der Regel Familien. Da wird es – das ist der erste Hauptpunkt – eine Deckelung von 1.500 Euro geben. Davon ausdrücklich ausgenommen sind sogenannte Aufstocker. Menschen also, die durch Arbeit so wenig verdienen, dass sie einen Zuschuss brauchen, um auf jene 838 Euro kommen, die unverändert bleiben, Menschen mit Betreuungspflichten und Behinderungen. Wirklich betroffen davon sind aber nur elf Haushalte.
Mit der Zahl der Flüchtlinge ist auch die Zahl ihrer Klagen gegen Asylbescheide stark gestiegen. Wie läuft es ab, wenn vor Gericht zwei Welten aufeinanderprallen? Ein Termin in Köln.
Von Julia Jüttner,
Murmann-Suchans Kammer am Kölner Verwaltungsgericht ist zuständig für Asylsuchende aus Pakistan und Syrien. In seinem Büro im zweiten Stock stapeln sich seit Ende 2015 die Akten: die gelben Mappen für Asylrecht, die roten für Eilverfahren. Er empfindet Mitgefühl für die Asylsuchenden, über deren Klagen er jeden Mittwoch urteilt. Aber: Wie viel Mitleid hat das Recht? „Keines“, sagt Murmann-Suchan.
Am 1. März 2007 hat in Wien die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) ihre Arbeit aufgenommen, Anfang der Woche wurde hier ihr zehnter Geburtstag begangen.
Nicht mit einer Feier, wie Direktor Michael O’Flaherty betonte: „Dafür gibt es viel zu viel, das falsch läuft da draußen.“ Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen konstatierte: „Es scheint, dass dies nicht die Zeit der Menschenrechte ist.“
Vor allem in Umweltsachen haben die EU-Mitgliedsländer oft auf Zeit gespielt und die Anwendung verbindlicher Rechtsvorschriften verzögert.
Österreich ist hier keine Ausnahme. Das allerdings könnte teuer werden. Denn künftig sollen unverzüglich Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden, wenn Umweltstandards nicht eingehalten werden.
Das hat die EU-Kommission bereits Mitte Jänner den Mitgliedsstaaten mitgeteilt:
Die Richtervereinigung unterstützt das von der Europäischen Richtervereinigung (EAJ) ins Leben gerufene Projekt zur Hilfe von verfolgten Richter/innen und Staatsanwält/innen.
Die Europäische Vereinigung der Richter (EAJ) hat einen Fond eingerichtet, um verfolgten Richterinnen und Richter, in Ländern, in denen – wie in der Türkei – eine gemeinsame Vereinigung existiert, auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Hilfe zu leisten. Dies soll durch (teilweise) Finanzierung notwendiger Verteidigungsmaßnahmen geschehen. In Ausnahmefällen kann kurzfristig auch eine Überbrückung für den Unterhalt der betroffenen Familie gewährt werden.
Rund 150 Journalisten sind derzeit in der Türkei inhaftiert, mehr als anderswo auf der Welt. Der Großteil davon ohne formelle Anklage. Gleichzeitig nimmt der Druck der Regierung auf die Justiz zu, mit der Folge, dass es für die Betroffenen immer schwieriger wird, ihre Rechte vor einem Gericht zu verteidigen. Im Vorfeld des erwarteten Referendums über …
Hat das Bundesverwaltungsgericht für sich entdeckt: Andrea Hodoschek Foto: KURIER – Boroviczeny
Frau Andrea Hodoschek deckt nach akribischer Recherche Missstände auf, sie berichtet, wie sich’s die, „die das Gold haben“, richten können.
Sie zeigt Verknüpfungen zwischen Wirtschaft und Politik auf, auch wenn dies manch Mächtigem aufstößt. So liest sich die Beschreibung der journalistischen Tätigkeit von Frau Hodoschek auf der Homepage der Tageszeitung „Kurier“. Seit letztem Jahr hat Frau Hodoschek das Bundesverwaltungsgericht für sich entdeckt, genauer gesagt, die Richterbestellungen dort. Der Hauptkritikpunkt ihrer Berichte: Die Richterposten würden dort zwischen SPÖ und ÖVP aufgeteilt.
Diese Stellungnahmen waren Frau Hodoschek weder eine Erwähnung wert noch hat sie die in diesen Stellungnahmen genannten Ansprechpartner kontaktiert. Vielmehr berichtete sie daraufhin, auf Grund der Missstände am Bundesverwaltungsgericht sei eine nicht näher bezeichnete „Richterdelegation“ bei der Tageszeitung erschienen, um „ihrem Unmut Luft“ zu machen.
Wenig überraschend wurde in dem jetzt veröffentlichten Bericht der sogenannten „ 4. Evaluierungsrunde“ festgestellt, dass bei den seit 1.1.2014 bestehenden Verwaltungsgerichten (in den Ländern) keines der vorgeschlagenen Instrumente Anwendung findet. Es fehlen sowohl Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung über mögliche Einfallstore für Korruption als auch Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention. Diese Mangel betrifft richterliches und nichtrichterliches Personal gleichermaßen.
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