Nach der „Deckelung“ der Leistungen durch die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich und der „Westlösung“ für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg wird jetzt auf das Burgenland die Leistungen aus der Mindestsicherung deckeln und für einige Personengruppen kürzen.
Zurzeit beziehen im Burgenland 2.839 Personen Mindestsicherung, 1.536 davon kriegen die vollen 838 Euro, die unverändert bleiben. 614 Kinder und 164 Jugendliche leben in sogenannten Bedarfsgemeinschaften, in der Regel Familien. Da wird es – das ist der erste Hauptpunkt – eine Deckelung von 1.500 Euro geben. Davon ausdrücklich ausgenommen sind sogenannte Aufstocker. Menschen also, die durch Arbeit so wenig verdienen, dass sie einen Zuschuss brauchen, um auf jene 838 Euro kommen, die unverändert bleiben, Menschen mit Betreuungspflichten und Behinderungen. Wirklich betroffen davon sind aber nur elf Haushalte.
268 Asylberechtigte beziehen im Burgenland die Mindestsicherung. Künftig werden da höchstens 584 Euro bezahlt. Zum Basisbezug von 319,20 kommt (oder kommt nicht) ein „Intergrationsbonus“ für die Absolvierung eines Sprach- und Wertekurses. Auch eine „Integrationsvereinbarung“ nach Vorarlberger Muster ist vorgesehen. Wohnzuschüsse von 128 Euro werden aber direkt dem Vermieter überwiesen.
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Siehe auch:
„Kürzung der Mindestsicherung verfassungswidrig“