Frau Andrea Hodoschek deckt nach akribischer Recherche Missstände auf, sie berichtet, wie sich’s die, „die das Gold haben“, richten können.
Sie zeigt Verknüpfungen zwischen Wirtschaft und Politik auf, auch wenn dies manch Mächtigem aufstößt. So liest sich die Beschreibung der journalistischen Tätigkeit von Frau Hodoschek auf der Homepage der Tageszeitung „Kurier“. Seit letztem Jahr hat Frau Hodoschek das Bundesverwaltungsgericht für sich entdeckt, genauer gesagt, die Richterbestellungen dort. Der Hauptkritikpunkt ihrer Berichte: Die Richterposten würden dort zwischen SPÖ und ÖVP aufgeteilt.
In einer Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter – dieser vertritt rund 95% aller VerwaltungsrichterInnen in Österreich – und in einer gesonderten Stellungnahme der Standesvertretung der BundesverwaltungsrichterInnen wurden diese Behauptungen als unsachlich widerlegt. Insbesondere der Vorwurf, die in geheimer Wahl gewählten Wahlmitglieder des Personalsenats würden unter dem „Einfluss von Parteizentralen“ stehen.
Diese Stellungnahmen waren Frau Hodoschek weder eine Erwähnung wert noch hat sie die in diesen Stellungnahmen genannten Ansprechpartner kontaktiert. Vielmehr berichtete sie daraufhin, auf Grund der Missstände am Bundesverwaltungsgericht sei eine nicht näher bezeichnete „Richterdelegation“ bei der Tageszeitung erschienen, um „ihrem Unmut Luft“ zu machen.
Jetzt nimmt Frau Hodoschek die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gegen eine 3. Landebahn des Flughafens Wien zum Anlass, neuerlich harsche persönliche Kritik an den entscheidenden RichterInnen üben. Waren es bisher die Parteizentralen der Regierungsparteien, die Einfluss auf die RichterInnen und ihre Entscheidungen nahmen, liest sich die Kritik jetzt so:
„Die Entscheidung über die dritte Piste fällten drei Juristen, deren Vorleben in diesem Zusammenhang einigermaßen bemerkenswert ist. Zwei der drei Richter gelten in Kollegenkreisen als Hardliner in Sachen Umweltschutz. Der Dritte war Lobbyist der Großgrundbesitzer.“
Dies ist insofern bemerkenswert, als nach der Logik von Frau Hodoschek das großkoalitionär besetzte Gericht, die von der Flughafen Wien AG (zu je 20 % im Besitz vom „roten“ Wien und „schwarzen“ Niederösterreich) beantragte Landebahn, die von der „schwarzen“ Landesregierung bewilligt worden war, hätte durchwinken müssen. Auch wenn nun das Gegenteil eingetreten ist, ficht dies Frau Hodoschek nicht an, neue Behauptungen aufzustellen, diesmal auf Basis von Informationen aus dem „Kollegenkreis“.
Die Entscheidung durch unbefangene RichterInnen ist grundlegender Bestandteil eines fairen Gerichtsverfahrens. Wenn aber während des gesamten Verfahrens die unterlegene Prozesspartei keinen Grund für eine Befangenheit der Entscheidungsorgane gesehen hat, sondern Befangenheitsgründe erst nach Zustellung des Urteils in den Medien kolportieren lässt, sieht das nur nach schlechten Verlierern aus und nicht nach Sorge um den Rechtsstaat.
Was hier zu beobachten ist, ist eine neue „Qualität“ der Berichterstattung über gerichtliche Entscheidungen, bei der RichterInnen ohne jede objektivierbare Recherche oder Möglichkeit zur Stellungnahme, ausschließlich auf Basis von „Insiderinformationen“, persönliche oder politische Motive für ihre Entscheidungen unterstellt werden. Billigend im Kauf genommen wird mit dieser Vorgangsweise, dass die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen im Allgemeinen und das Vertrauen in den Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht im Besonderen verloren gehen.
Mit akribischer Recherche und dem Aufdecken von Missständen hat das genau gar nichts zu tun. Eher mit dem Richter-bashing eines Donald Trump.
S.K.