„GRECO“ – Bericht über Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten veröffentlicht

greco-logoIm April 2016 hatte im Auftrag der  Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) eine internationalen Expertenrunde alle Repräsentanten der österreichischen Rechtsprechungsorgane – darunter auch richterliche Standesvertreter – befragt, inwieweit die vom Europarat verabschiedeten Rechtsinstrumente zur Korruptionsprävention umgesetzt wurden. (Siehe dazu:  Greco“ überprüft Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten)

Wenig überraschend wurde in dem jetzt veröffentlichten Bericht der sogenannten „ 4. Evaluierungsrunde“ festgestellt, dass bei den seit 1.1.2014 bestehenden Verwaltungsgerichten (in den Ländern) keines der vorgeschlagenen Instrumente Anwendung findet. Es fehlen sowohl Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung über mögliche Einfallstore für Korruption als auch  Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention. Diese Mangel betrifft richterliches und nichtrichterliches Personal gleichermaßen.

Dem entsprechend plädiert der  Bericht  sowohl für einheitliche Schutzmechanismen als auch für Vorgaben bezüglich Unabhängigkeit und Integrität, da  der Berufsverhaltenskodex der Justizrichter für Verwaltungsrichter nicht gilt. Für alle Richter wünschen sich die Experten außerdem regelmäßige Leistungsbeurteilungen.

Die Schlussfolgerung des Berichtes, die neuen Verwaltungsrichter würden (außer in Wien) als Vertragsbedienstete gelten, ist jedenfalls unrichtig. Alle österreichischen Verwaltungsrichter, mit Ausnahme Vorarlberg, stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Hier den Beitrag im „Kurier“ lesen…

 

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