EU-Recht: Österreich drohen künftig hohe Strafen in Umweltverfahren

Vor allem in Umweltsachen haben die EU-Mitgliedsländer oft auf Zeit gespielt und die Anwendung verbindlicher Rechtsvorschriften verzögert.

Österreich ist hier keine Ausnahme. Das allerdings könnte teuer werden. Denn künftig sollen unverzüglich Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden, wenn Umweltstandards nicht eingehalten werden.

Das hat die EU-Kommission bereits Mitte Jänner den Mitgliedsstaaten mitgeteilt:

„Die Durchsetzung der Vorschriften liegt im allgemeinen Interesse. Wenn ein Thema in den Vordergrund rückt – wie Pkw-Abgaswerte bei Zulassungstests, Wasserverschmutzung, illegale Deponien und Verkehrssicherheit –, dann sind nicht fehlende EU-Vorschriften das Problem, sondern vielmehr die Tatsache, dass das EU-Recht nicht wirksam angewendet wird. Wir brauchen deshalb ein konsequentes, effizientes und wirksames Durchsetzungssystem, das gewährleistet, dass die Mitgliedsstaaten das EU-Recht in vollem Umfang anwenden, umsetzen und durchsetzen, und den Bürgern angemessener Rechtsschutz zur Verfügung steht“.

Das Bundeskanzleramt nimmt das sehr ernst. Der Verfassungsdienst hat allen Ministerien und allen Bundesländern vorgerechnet, dass bei Klagserhebung bereits ein Pauschalbetrag von 2.312.000 Euro fällig wird – und ab der Urteilsverkündung 167.280 Euro pro Tag der Säumnis.

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Siehe dazu auch:

Bericht der EU-Kommission vom 03.02.2017 zur Umsetzung der EU – Umweltpolitik durch Österreich

http://ec.europa.eu/environment/eir/pdf/report_at_de.pdf

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