Ein einzigartiges Gesetz sichert in Neuseeland einem Wasserlauf Rechte zu – Rechtsbeistand inklusive
Ähnlich wie das österreichische kennt auch das neuseeländische Recht einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen können nur Menschen sein. Juristische Personen dagegen sind beispielsweise Unternehmen oder Vereine. Und in Neuseeland gehört nun auch ein Fluss dazu.
Der Whanganui-Fluss auf der Nordinsel Neuseelands wurde als weltweit erster Fluss zur Person erklärt und mit Rechten ausgestattet – ähnlich den Grundrechten der Menschen.
„Es mag manchem zunächst merkwürdig vorkommen, dass ein Naturgegenstand als juristische Person anerkannt wird“, erklärte Chris Finlayson, Verhandlungsführer der Regierung. „Aber es ist nicht merkwürdiger als der Status von Stiftungen, Unternehmen oder Aktiengesellschaften.“
Zur Vertretung seiner Rechte erhält der Fluss zwei gesetzliche Vertreter: einen von der neuseeländischen Regierung und einen von der indigenen Bevölkerung.




Temperaturen jenseits von 30 Grad in den Verhandlungssälen im Wiener Landesgericht für Strafsachen haben das Arbeitsinspektorat auf den Plan gerufen. Seit Jahren bemüht sich der Gerichtspräsident um klimatisierte Säle.
Vor genau einem Jahr lautete der Titel des Editorials „Elektronischer Akt – Fluch oder Segen?“ und habe ich damals versucht, die Anforderungen, die an die die digitale Aktenführung zu stellen sind, zu formulieren und fünf aus meiner Sicht sehr wesentliche Aspekte aufzuzeigen.