3. Piste: Klimaschutz weginterpretiert?

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Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts überraschte in mehrfacher Hinsicht: Da war einmal die äußerst kurze Verfahrensdauer von nicht einmal vier Monaten, dann die von vielen als „Lehrstunde“ empfundene Verkündung der Entscheidung und letztlich das Erkenntnis selbst. Die vom Verfassungsgerichtshof argumentierte grobe Verkennung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht und die daraus folgende Verfassungswidrigkeit der Entscheidung hatten so wohl nur wenige erwartet.

In einem Beitrag im Bezahlteil der Tageszeitung die „Presse“ wird unter dem Titel“ VfGH interpretiert Klimaschutz entschlossen weg“ der Versuch unternommen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes noch vor Zustellung der schriftlichen Ausfertigung zu analysieren. Besonders wird der Frage nachgegangen, ob Klimaschutz „ein sonstiges öffentliches Interesse“ im Sinne des Luftfahrgesetzes darstellt oder nicht. Eine Frage, die unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bejaht wird. Auch die Zulässigkeit der Heranziehung der Klimaschutzbestimmung in der Landesverfassung bzw. nicht unmittelbar anwendbarer völkerrechtlicher Verträge zur Rationalisierung der Interessensabwägungen wird bejaht.

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3. Piste: Zurück zum Start

Der Verfassungsgerichtshof hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien aufgehoben. Er gab damit einer Beschwerde des Flughafens Wien und des Landes Niederösterreichs statt, die sich gegen das abschlägige Erkenntnis des BVwG gerichtet hat.

Verkennung der Rechtslage

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Arbeitsinspektorat wegen Hitze im Landesgericht

Temperaturen jenseits von 30 Grad in den Verhandlungssälen im Wiener Landesgericht für Strafsachen haben das Arbeitsinspektorat auf den Plan gerufen. Seit Jahren bemüht sich der Gerichtspräsident um klimatisierte Säle.

Am Mittwoch wurden in mehreren Verhandlungssälen Probemessungen vorgenommen. Dabei wurden Raumtemperaturen jenseits der 30 Grad nachgewiesen. Jahr für Jahr leiden Richter, Staatsanwälte, Schriftführer, Verteidiger und nicht zuletzt Angeklagte im Grauen Haus unter den hochsommerlichen Temperaturen.

Über 30 Grad hat es teilweise in den Verhandlungssälen

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Gegen „politische Begehrlichkeit“: Verwaltungsrichter bekommen eigene Akademie

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ wurde letzten Freitag in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes eine „Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ gegründet.

Diese soll den rund 700 Verwaltungsrichterinnen und Richtern eine Fortbildung sowohl im juristischen Bereich als auch in richterlichen Fertigkeiten vermitteln, da selbstständige Ansätze und Institutionen notwendig seien, um den besonderen Bedürfnissen eines verwaltungsrichterlichen Berufsbildes Rechnung zu tragen.

Verwaltungsrichterinnen und Richter sollen insbesondere in der Lage sein, „Begehrlichkeiten der politischen Ebene nach einer bestimmten Lösung nicht nachzugeben und auch der Kritik standhalten, die an manchmal unerwünschten Entscheidung geübt wird“, wird der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Rudolf Thienel, im Bericht zitiert.

Im Wesentlichen dürfte es sich bei dem Vorhaben um ein Kooperationsabkommen zwischen der Johannes-Kepler- Universität Linz (JKU) und der Wirtschaftsuniversität Wien einerseits und der „PräsidentInnenkonferenz“ anderseits handeln, nach den Vorbild einer Vereinbarung, welche bereits der UVS Oberösterreich im Jahr 2011 mit der JKU getroffen hatte.

Ob also tatsächlich eine Akademie mit eigener Rechtspersönlichkeit und Budget geplant ist, kann dem Bericht nicht entnommen werden.

Versäumnisse werden sichtbar

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VfGH-Präsident: Rechtsstaat braucht Balance zwischen Freiheit und Sicherheit

Es sei äußerst belastend für den Rechtsstaat, wenn neue Gesetze immer dann angekündigt oder beschlossen werden, wenn im In- oder Ausland etwas passiere, sagt Verfassungsgerichtshofspräsident Gerhart Holzinger in einem Interview mit der APA. Er warnte vor der Attitüde, auf jeden Terrorakt oder spektakulären Kriminalfall mit verschärften Gesetzen zu reagieren – ohne zu prüfen, ob die …

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Überwachung versus Menschenrechte ?

Vorliegende Erkenntnisse belegen,  dass der Rechtsstaat bei Terrorismusgefahr rechtlich handlungsfähig ist. Das Problem liegt vorrangig auf der Vollzugsebene. Dennoch wird immer wieder behauptet, die technologische Entwicklung erfordere das fortlaufende Herumbasteln am Rechtsstaat. Auch neue Technologien, wie sie z.B. der Staat  Israel in den sozialen Medien einsetzt (vorbeugende Inhaftierung von Palästinensern ausschließlich auf Grundlage  ausgewerteter Internetprofile), …

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APA/HANS PUNZ

Die Spielerträge haben vergangenes Jahr deutlich zugelegt. Die Gewinner sind Online-Spiele und -Wetten. Dort fehlen freilich staatliche Kontrolle und der Spielerschutz.

Glaubt man einer aktuellen Studie von KREUTZER FISCHER & PARTNER so zeigt die landesrechtliche Regulierung des Automaten-Glücksspiels (Landesausspielungen) und die verschärfte Beschlagnahmung illegaler Glücksspiel-Automaten durch die Finanzpolizei zwar  Wirkung. Gleichzeitig offerieren immer mehr  Online Anbieter neue innovative Wett- und Spielmöglichkeiten im Internet, die einer nationalstaatlichen Kontrolle entzogen sind.

Wetten sind das neue Glückspiel

Seit dem Aus für einarmige Banditen werfen Glücksspieler ihr Geld in Wett-Automaten.  So verzeichnete nach einem Bericht der „Presse“  Sportwetten ein Umsatzplus von 18,8 Prozent auf 221 Mio. Euro. Während die Bruttospielerträge im Vorjahr in Wettlokalen um 13 Prozent wuchsen, legten Internet-Wetten um 33,8 Prozent zu.

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Justiz und Transparenz (1): Datenschutz versus Öffentlichkeit

Foto: /Montage,Tichr/Fotolia,istockphoto

Um zu beurteilen, wie „zivilisiert“ ein Staat ist und wie sehr er Menschenrechte achtet, gilt Transparenz als wichtiges Kriterium.

Besonders in der Justiz. Schau- oder Geheimprozesse lassen auf zumindest unterentwickelte demokratische Strukturen schließen. Davon ist Österreich natürlich meilenweit entfernt. Allerdings gebe es im System nicht nur nach Ansicht des Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer Defizite.

Verfassung

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Strafzettel: Wer zu viel zahlt, wird nicht mehr bestraft


„Schwitzen statt sitzen“ ist künftig auch bei Verwaltungsstrafen möglich. Wer bei Anonymverfügungen zu viel überweist, löst künftig keine Anzeige mehr aus.

Der Grundsatz „schwitzen statt sitzen“ soll künftig auch für Verwaltungsstrafen gelten: Das Bundeskanzleramt will die seit 2008 bestehende Möglichkeit, eine gerichtliche Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzudienen, entsprechend ausdehnen. Ebenfalls Teil der Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz: Wer für einen Strafzettel zu viel überweist, wird dafür nicht mehr bestraft.

Ersatzfreiheitsstrafen sind in Österreich nach wie vor weit verbreitet: 2015 mussten 7452 Menschen ins Gefängnis, weil sie eine Verwaltungsstrafe nicht bezahlen konnten oder wollten. Während gerichtliche Geldstrafen oder Finanzstrafen auch durch gemeinnützige Arbeit abgedient werden können, besteht diese Möglichkeit für Verwaltungsstrafen bisher nicht. Die nun vom Kanzleramt vorgelegte Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz soll das beheben.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 14. Juni.

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