Um zu beurteilen, wie „zivilisiert“ ein Staat ist und wie sehr er Menschenrechte achtet, gilt Transparenz als wichtiges Kriterium.
Besonders in der Justiz. Schau- oder Geheimprozesse lassen auf zumindest unterentwickelte demokratische Strukturen schließen. Davon ist Österreich natürlich meilenweit entfernt. Allerdings gebe es im System nicht nur nach Ansicht des Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer Defizite.
Verfassung
Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist in der österreichischen Verfassung verankert. In der Praxis bleibt das allerdings oft aus. Denn ausgerechnet die Justiz erschwert unbescholtenen Bürgern den Besuch öffentlicher Verhandlungen. Wichtiger als die Öffentlichkeit erscheint ihr der (Daten-)Schutz von Angeklagten. So wird überhaupt nur ein kleiner Teil aller Verhandlungstermine bekannt gegeben. Die Namen der Angeklagten – die in Deutschland mit dem Termin veröffentlicht werden – bleiben überhaupt ungenannt.
Wer so etwas in Erfahrung bringen will, scheitert meist an einem Behörden-Hürdenlauf.
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Siehe dazu auch:
Datenschutz und Amtsgeheimnis als Ausrede