Doppelstaatsbürgerschaften: Jetzt sind die Verwaltungsgerichte am Zug

Foto: EPA/LISI NIESNER

Die Wiener Magistratsabteilung 35 stellte nach einem Bericht der Tageszeitung Kurier erstmals vier Bescheide wegen Aberkennung der österreichischen Staatsangehörigkeit aus. Bundesweit sind es 33 Bescheide. Bis jetzt.

Seit Mai 2017 wurden in Wien drei Listen mit insgesamt rund 100.000 Datensätzen von möglichen türkischen Wahlberechtigten in Österreich übermittelt – vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), der FPÖ bzw. in weiterer Folge vom Innenministerium sowie von einer anonymen Quelle.

Von den etwa 45.000 Personen mit Hauptwohnsitz in Wien  blieben nach Abzug jener, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, 18.500 potenzielle Verdachtsfälle über. Um sie alle überprüfen zu können, wurde die MA35 vorübergehend um 26 Mitarbeiter aufgestockt. 6655 Fälle nahm man seit vergangenem Sommer in Angriff. Und so viel ist mittlerweile klar: Ein Teil der Überprüften besitzt die Doppelstaatsbürger zurecht. In 800 Fällen besteht allerdings der Verdacht, dass es sich um illegale Doppelstaatsbürger handelt.

Auch andere Bundesländer stellten Bescheide aus

Die zweitmeisten Verdachtsfälle muss  das Land NÖ überprüfen. Von 4000 Personen kristallisierten sich 100 als  mutmaßlich illegale Doppelstaatsbürger heraus, berichtet Abteilungsleiter Peter Anerinhof. Diese wurden angeschrieben. In zwei Fällen wurde per Bescheid die österreichische Staatsbürgerschaft als erloschen betrachtet. In den restlichen Bundesländern wurden weitere 27 Bescheide ausgestellt.

Hier den Beitrag im Kurier lesen …

 

Siehe auch:

Kaum Verfahren gegen Austro-Türken

 

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