Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.
Erst kürzlich wurde Österreich von der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung von Vergaberichtlinien verklagt – und jetzt hat die Republik ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Diesmal geht es um ein niederösterreichisches Spezifikum: Dort können Unternehmen, die mit Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber nicht einverstanden sind, nicht gleich vors Landesverwaltungsgericht ziehen. Sie müssen sich zuerst an eine Schlichtungsstelle wenden.
Die Wirtschaftskammer lobt das als Erfolgsmodell: 48 Schlichtungsanträge habe es im Jahr 2016 gegeben, in 94 Prozent der Fälle sei die Schlichtung gelungen. Die Unternehmen hätten sich dadurch ein kostspieliges Gerichtsverfahren erspart – die Schlichtung ist für sie gratis. Der EU-Kommission ortet jedoch einen Verstoß gegen Unionsrecht und hat Österreich zur Stellungnahme aufgefordert.
Verpflichtend oder fakultativ?

München ist eine der deutschen Städte, die am stärksten von hohen Stickoxidbelastungen geplagt sind.
Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte richten einen Appell an die Regierung: Keine personellen und finanziellen Einsparungen an den Gerichten.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Vor Gericht auch – und doch herrschen in all den österreichischen Justizgebäuden große Unterschiede. Temperaturunterschiede zumindest.
Die Iris des menschlichen Auges ist zur Identifikation ähnlich eindeutig wie der Fingerabdruck. Da der menschliche Fingerabdruck erst nach dem 13. Lebensjahr voll entwickelt ist, sich die Iris eines Menschen aber vom dritten Lebensjahr an bis zum Tod nicht mehr ändert, greifen immer mehr Überwachungssysteme auf diese Daten zurück.