Vergaberecht: Firmen zittern um Schlichtungsstelle

Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.

Erst kürzlich wurde Österreich von der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung von Vergaberichtlinien verklagt – und jetzt hat die Republik ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Diesmal geht es um ein niederösterreichisches Spezifikum: Dort können Unternehmen, die mit Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber nicht einverstanden sind, nicht gleich vors Landesverwaltungsgericht ziehen. Sie müssen sich zuerst an eine Schlichtungsstelle wenden.

Die Wirtschaftskammer lobt das als Erfolgsmodell: 48 Schlichtungsanträge habe es im Jahr 2016 gegeben, in 94 Prozent der Fälle sei die Schlichtung gelungen. Die Unternehmen hätten sich dadurch ein kostspieliges Gerichtsverfahren erspart – die Schlichtung ist für sie gratis. Der EU-Kommission ortet jedoch einen Verstoß gegen Unionsrecht und hat Österreich zur Stellungnahme aufgefordert.

Verpflichtend oder fakultativ?

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Gestorben, um zu leben: Falcos Auferstehung im Bezirksgericht

Foto: KURIER/Gerhard Deutsch

Oliver Scheiber hat sein Bezirksgericht gestern Abend für die Musik geöffnet. „Weil ich als Jugendlicher selbst ein Riesenfan war“, wie er sagt. „Und weil ich unser Haus öffnen will.“

Falco hat in diesem Haus viele Nächte verbracht – allerdings im Keller, nicht im fünften Stock. Zum 20. Todestag feierte man ihn aber nicht nur unter der Erde, im legendären U4, sondern auch weiter oben – im Bezirksgericht Meidling.

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Bayern: Verwaltungsgericht fordert vollzugsfähiges Konzept gegen Luftverschmutzung

München ist eine der deutschen Städte, die am stärksten von hohen Stickoxidbelastungen geplagt sind.

Wirksame Maßnahmen gegen das Problem hat der Freistaat bisher nicht ausgearbeitet, obwohl der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Staatsregierung 2014 dazu verpflichtet hatte, damit der Stickoxid-Grenzwert eingehalten werden kann.

Missachtung von Gerichtsurteilen ist „Unding“

Der aktuelle Luftreinhalteplan enthalte kein tragfähiges Konzept für Fahrverbote, mit „allgemeinem Blabla“ und „so einer halben Larifari-Seite“ im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, erklärte die vorsitzende Richterin in einem Prozess Anfang dieser Woche vor dem Verwaltungsgericht München. Dass eine öffentliche Körperschaft Gerichtsurteile missachte, wertete sie als „Unding“.  Ein Konzept für Fahrverbote und 4.000 Euro Zwangsgeld lautet daher der Urteilsspruch.

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Budget: Richter und Staatsanwälte warnen „dringend“ vor Kürzungen

Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte richten einen Appell an die Regierung: Keine personellen und finanziellen Einsparungen an den Gerichten.

Richter und Staatsanwälte befürchten finanzielle und personelle Kürzungen an den Gerichten – haben sie doch bisher keine Zusicherung erhalten, dass die Justiz von dem Vorhaben ausgenommen ist, nur mehr jede dritte Planstelle nachzubesetzen. Deshalb haben die Standesvertreter den Regierungsmitgliedern einen „Dringenden Appell“ geschickt, die Gerichtsbarkeit nicht zum „Flaschenhals“ der Sicherheit zu machen.

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Forderung nach einem „klareren Föderalismus“

Die Landeshauptleute wollen nicht weniger, sondern einen „klareren Föderalismus“. Insbesondere sollten Materien, bei denen der Bund Grundsätze beschließt und die Länder für die Ausführungsgesetze zuständig sind, entweder gesamt in Bundeskompetenz oder einheitlich in den Bereich der Länder fallen.

Die Landeshauptleute hätten sich zuletzt ganz deutlich für Aufgabenentflechtungen und klare Kompetenzzuteilungen ausgesprochen und seien zur Übernahme von mehr Verantwortung bereit, so die Landeshauptleute Platter (Tirol) und Wallner (Vorarlberg) in einem Interview im „Standard“.

Abbau von Doppelgleisigkeiten

Artikel 12 der Verfassung legt die Grundsatzgesetzgebung durch den Bund fest und überlässt die Ausführungsgesetzgebung den Ländern. Dieser könnte laut Wallner weitgehend aufgelöst werden, um Mischkompetenzen wie etwa im Spitals- und Sozialbereich zu entwirren und neu zu ordnen.

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Wie viel Fantasie braucht es, um die Republik neu zu regieren?

Neue Ansätze wären auch für die Verwaltung wichtig. Eine Idee wäre ein Entwicklungszentrum für die Verwaltung. (Gastbeitrag von Wolfgang Gratz, Experte für empirische Verwaltungsforschung)

Im Regierungsprogramm heißt es: „Wir wollen die Verwaltung im österreichischen Staat grundlegend reformieren und vereinfachen.“ Konkretisiert wird das Vorhaben nicht, es wiederholt jahrzehntelange Reformversprechen, darunter mehr Bürgernähe, mehr Effizienz, Kostenreduktionen, wirksamerer Einsatz öffentlicher Mittel, Vermeidung von Parallelstrukturen. Auch die Sicherstellung der wirkungsorientierten Haushaltsführung überrascht nicht, sie war Schwerpunkt vergangener Jahre.

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Luftige Talare für Richter

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Vor Gericht auch – und doch herrschen in all den österreichischen Justizgebäuden große Unterschiede. Temperaturunterschiede zumindest.

Wovon Journalisten, Angeklagte und Kiebitze seit Jahren ein Lied singen können, bestätigen nun auch Richter und Staatsanwälte: am Klagenfurter Landesgericht schwitzt man im bundesweiten Vergleich am meisten.

Jeder Dritte Richter bzw. Staatsanwalt in Klagenfurt hat jetzt das Angebot des Justizministeriums angenommen und einen luftigeren Talar bestellt.

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„Dieselgate“: Deutsche Verwaltungsgerichte lehnen Aufhebung der Zulassung ab

Bild: DUH / Maximilian Urschl

Die Verkehrsämter müssen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeuge nicht stilllegen.

Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten von Volkswagen werden in Deutschland (vorerst?) nicht aus dem Verkehr gezogen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf  wies eine vielbeachtete Klage der Deutschen Umwelthilfe ab. „Ob ein einzelnes Auto zugelassen wird, entscheidet einzig die Zulassungsstelle (…), nicht aber das Gericht“, begründete der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann das Urteil.

Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass Fahrzeugen mit einer Betrugssoftware die Zulassung entzogen wird. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge mit dem VW-Motor des Typs EA189 EU5 erloschen, argumentiert die DUH. Nach ihrer Darstellung stoßen die Fahrzeuge auch nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Software-Update zu hohe Schadstoffe aus.

Fahrverbote nach wie vor möglich 

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Biometrische Identitätsfeststellung: Nach Fingerabdruck kommt „Iris-Scan“

Die Iris des menschlichen Auges ist zur Identifikation ähnlich eindeutig wie der Fingerabdruck. Da der menschliche Fingerabdruck erst nach dem 13. Lebensjahr voll entwickelt ist, sich die Iris eines Menschen aber vom dritten Lebensjahr an bis zum Tod nicht mehr ändert, greifen immer mehr Überwachungssysteme auf diese Daten zurück.

Bereits im März 2015 stellte nach einem Bericht im „Spiegel“ ein Wissenschaftler der Carnegie University eine Erfindung vor, mit der die Iris einer Person aus zwölf Metern Entfernung gescannt werden kann. Ohne dass man es bemerkt.

Bezahlen per Iris-Scan

In Jordanien werden nach einem Bericht in der „Zeit“ Betreiber von Flüchtlings-Camps gezwungen, diese Iris-Scan-Technik zur Identifizierung von Personen anzuwenden. Tun sie dies nicht, erhalten sie von den Vereinten Nationen keinerlei Hilfe mehr. Seit 2016 können Menschen in den Flüchtlingscamps auch per Iris-Scan in Camp-Supermärkten an der Kasse bezahlen. Durch den Scan wird die Identität erkannt und der Kauf an die Datenbank der UN weitergeleitet.  In Jordanien nutzen schon rund 100.000 Flüchtlinge das System zum Bezahlen.

Biometrische Einreisekontrolle

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Erster Roboter erhält Staatsbürgerschaft

Es war wohl nur eine Frage der Zeit: Erstmals wurde einem Roboter die Staatsbürgerschaft verliehen. Allerdings handelt es sich nicht um einen US-amerikanischen Pass, wie man angesichts der Vorreiter-Rolle des Silicon Valley annehmen könnte, sondern um einen saudischen Bürgerschaftsnachweis. Hintergrund für diese Maßnahme sind Pläne des islamischen Königreichs, eine hochtechnisierte Megastadt namens „Neom“, zu errichten, in der Roboter und künstliche Intelligenz eine zentrale Rolle einnehmen sollen.

Roboter hat mehr Rechte als Gastarbeiter

Der Schritt, die intelligente, humanoide Maschine „Sophia“ einzubürgern, hat allerdings auch für negative Reaktionen gesorgt. Denn in Saudi Arabien sind zahlreiche Menschen aus Nachbarstaaten und anderen asiatischen Ländern als Arbeiter beschäftigt, viele davon arbeiten in der Baubranche. Man kennt sie als „Kafala“. Sie sind ihren Arbeitgebern aufgrund mangelnder gesetzlicher Regelungen weitgehend ausgeliefert, weswegen zahlreiche Fälle von Ausbeutung und gefährlichen Arbeitsbedingungen dokumentiert sind.

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