„Dieselgate“: Deutsche Verwaltungsgerichte lehnen Aufhebung der Zulassung ab

Bild: DUH / Maximilian Urschl

Die Verkehrsämter müssen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeuge nicht stilllegen.

Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten von Volkswagen werden in Deutschland (vorerst?) nicht aus dem Verkehr gezogen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf  wies eine vielbeachtete Klage der Deutschen Umwelthilfe ab. „Ob ein einzelnes Auto zugelassen wird, entscheidet einzig die Zulassungsstelle (…), nicht aber das Gericht“, begründete der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann das Urteil.

Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass Fahrzeugen mit einer Betrugssoftware die Zulassung entzogen wird. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge mit dem VW-Motor des Typs EA189 EU5 erloschen, argumentiert die DUH. Nach ihrer Darstellung stoßen die Fahrzeuge auch nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Software-Update zu hohe Schadstoffe aus.

Fahrverbote nach wie vor möglich 

Gegen das Urteil ließen die Richter Berufung zu. Das Verfahren in Düsseldorf war das erste in einer Reihe von Klagen der Umwelthilfe gegen insgesamt zehn Städte. Im Dezember war die Deutsche Umwelthilfe bereits vor dem Verwaltungsgericht Schleswig mit einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt gescheitert.

Mit dem Urteil sind generelle Fahrverbote für Dieselfahrzeuge jedoch nicht vom Tisch. In einem anderen Verfahren wird Ende Februar das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Darin verlangt die DUH Fahrverbote für Diesel in Städten mit einer Stickstoffdioxidbelastung über dem zulässigen Grenzwert.

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