Die Landeshauptleute wollen nicht weniger, sondern einen „klareren Föderalismus“. Insbesondere sollten Materien, bei denen der Bund Grundsätze beschließt und die Länder für die Ausführungsgesetze zuständig sind, entweder gesamt in Bundeskompetenz oder einheitlich in den Bereich der Länder fallen.
Die Landeshauptleute hätten sich zuletzt ganz deutlich für Aufgabenentflechtungen und klare Kompetenzzuteilungen ausgesprochen und seien zur Übernahme von mehr Verantwortung bereit, so die Landeshauptleute Platter (Tirol) und Wallner (Vorarlberg) in einem Interview im „Standard“.
Abbau von Doppelgleisigkeiten
Artikel 12 der Verfassung legt die Grundsatzgesetzgebung durch den Bund fest und überlässt die Ausführungsgesetzgebung den Ländern. Dieser könnte laut Wallner weitgehend aufgelöst werden, um Mischkompetenzen wie etwa im Spitals- und Sozialbereich zu entwirren und neu zu ordnen.
In einem gemeinsamen Prozess mit dem Bund müsste in einem Gesamtpaket neu definiert werden, wer welche Kompetenzen übernehme. „Wir brauchen einen modernen Föderalismus. Das bedeutet, unnötige Doppelgleisigkeiten abbauen und klare Länder-Kompetenzen aufbauen“, sagt Wallner.
Entflechtung der Zuständigkeiten sinnvoll
Unterstützung für die Vorschläge des Tiroler Landeshauptmannes kommen vom Innsbrucker Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger, auch Direktor des Instituts für Föderalismus. „Ein prinzipielles ‚Ja‘ dazu. Eine Entflechtung wäre ein sinnvolles Projekt“, sagte Bußjäger. Die Grundsatzgesetzgebung sei zwar „gut gemeint“, aber habe sich „in der Praxis“ nicht bewährt, sagt Bußjäger. Dies liege daran, dass der Bund davon „immer exzessiver“ Gebrauch gemacht habe.
Die „Tücke“ bei einer Entwirrung würde in der Zuordnung der Kompetenzen liegen, schränkte Bußjäger aber ein. Keine Probleme sah er etwa bei der Jugendfürsorge und der viel diskutierten Mindestsicherung, die unter Artikel 12 B-VG fallen. Sollte tatsächlich ein, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, einheitliches Mindestsicherungsmodell kommen, dann könnte man hier die Gesetzgebungskompetenzen im Sinne einer Entwirrung dem Bund übertragen.
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Siehe dazu auch: Konzentration, Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren