Budget: Richter und Staatsanwälte warnen „dringend“ vor Kürzungen

Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte richten einen Appell an die Regierung: Keine personellen und finanziellen Einsparungen an den Gerichten.

Richter und Staatsanwälte befürchten finanzielle und personelle Kürzungen an den Gerichten – haben sie doch bisher keine Zusicherung erhalten, dass die Justiz von dem Vorhaben ausgenommen ist, nur mehr jede dritte Planstelle nachzubesetzen. Deshalb haben die Standesvertreter den Regierungsmitgliedern einen „Dringenden Appell“ geschickt, die Gerichtsbarkeit nicht zum „Flaschenhals“ der Sicherheit zu machen.

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Forderung nach einem „klareren Föderalismus“

Die Landeshauptleute wollen nicht weniger, sondern einen „klareren Föderalismus“. Insbesondere sollten Materien, bei denen der Bund Grundsätze beschließt und die Länder für die Ausführungsgesetze zuständig sind, entweder gesamt in Bundeskompetenz oder einheitlich in den Bereich der Länder fallen.

Die Landeshauptleute hätten sich zuletzt ganz deutlich für Aufgabenentflechtungen und klare Kompetenzzuteilungen ausgesprochen und seien zur Übernahme von mehr Verantwortung bereit, so die Landeshauptleute Platter (Tirol) und Wallner (Vorarlberg) in einem Interview im „Standard“.

Abbau von Doppelgleisigkeiten

Artikel 12 der Verfassung legt die Grundsatzgesetzgebung durch den Bund fest und überlässt die Ausführungsgesetzgebung den Ländern. Dieser könnte laut Wallner weitgehend aufgelöst werden, um Mischkompetenzen wie etwa im Spitals- und Sozialbereich zu entwirren und neu zu ordnen.

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Wie viel Fantasie braucht es, um die Republik neu zu regieren?

Neue Ansätze wären auch für die Verwaltung wichtig. Eine Idee wäre ein Entwicklungszentrum für die Verwaltung. (Gastbeitrag von Wolfgang Gratz, Experte für empirische Verwaltungsforschung)

Im Regierungsprogramm heißt es: „Wir wollen die Verwaltung im österreichischen Staat grundlegend reformieren und vereinfachen.“ Konkretisiert wird das Vorhaben nicht, es wiederholt jahrzehntelange Reformversprechen, darunter mehr Bürgernähe, mehr Effizienz, Kostenreduktionen, wirksamerer Einsatz öffentlicher Mittel, Vermeidung von Parallelstrukturen. Auch die Sicherstellung der wirkungsorientierten Haushaltsführung überrascht nicht, sie war Schwerpunkt vergangener Jahre.

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Luftige Talare für Richter

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Vor Gericht auch – und doch herrschen in all den österreichischen Justizgebäuden große Unterschiede. Temperaturunterschiede zumindest.

Wovon Journalisten, Angeklagte und Kiebitze seit Jahren ein Lied singen können, bestätigen nun auch Richter und Staatsanwälte: am Klagenfurter Landesgericht schwitzt man im bundesweiten Vergleich am meisten.

Jeder Dritte Richter bzw. Staatsanwalt in Klagenfurt hat jetzt das Angebot des Justizministeriums angenommen und einen luftigeren Talar bestellt.

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„Dieselgate“: Deutsche Verwaltungsgerichte lehnen Aufhebung der Zulassung ab

Bild: DUH / Maximilian Urschl

Die Verkehrsämter müssen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeuge nicht stilllegen.

Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten von Volkswagen werden in Deutschland (vorerst?) nicht aus dem Verkehr gezogen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf  wies eine vielbeachtete Klage der Deutschen Umwelthilfe ab. „Ob ein einzelnes Auto zugelassen wird, entscheidet einzig die Zulassungsstelle (…), nicht aber das Gericht“, begründete der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann das Urteil.

Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass Fahrzeugen mit einer Betrugssoftware die Zulassung entzogen wird. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge mit dem VW-Motor des Typs EA189 EU5 erloschen, argumentiert die DUH. Nach ihrer Darstellung stoßen die Fahrzeuge auch nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Software-Update zu hohe Schadstoffe aus.

Fahrverbote nach wie vor möglich 

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Biometrische Identitätsfeststellung: Nach Fingerabdruck kommt „Iris-Scan“

Die Iris des menschlichen Auges ist zur Identifikation ähnlich eindeutig wie der Fingerabdruck. Da der menschliche Fingerabdruck erst nach dem 13. Lebensjahr voll entwickelt ist, sich die Iris eines Menschen aber vom dritten Lebensjahr an bis zum Tod nicht mehr ändert, greifen immer mehr Überwachungssysteme auf diese Daten zurück.

Bereits im März 2015 stellte nach einem Bericht im „Spiegel“ ein Wissenschaftler der Carnegie University eine Erfindung vor, mit der die Iris einer Person aus zwölf Metern Entfernung gescannt werden kann. Ohne dass man es bemerkt.

Bezahlen per Iris-Scan

In Jordanien werden nach einem Bericht in der „Zeit“ Betreiber von Flüchtlings-Camps gezwungen, diese Iris-Scan-Technik zur Identifizierung von Personen anzuwenden. Tun sie dies nicht, erhalten sie von den Vereinten Nationen keinerlei Hilfe mehr. Seit 2016 können Menschen in den Flüchtlingscamps auch per Iris-Scan in Camp-Supermärkten an der Kasse bezahlen. Durch den Scan wird die Identität erkannt und der Kauf an die Datenbank der UN weitergeleitet.  In Jordanien nutzen schon rund 100.000 Flüchtlinge das System zum Bezahlen.

Biometrische Einreisekontrolle

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Erster Roboter erhält Staatsbürgerschaft

Es war wohl nur eine Frage der Zeit: Erstmals wurde einem Roboter die Staatsbürgerschaft verliehen. Allerdings handelt es sich nicht um einen US-amerikanischen Pass, wie man angesichts der Vorreiter-Rolle des Silicon Valley annehmen könnte, sondern um einen saudischen Bürgerschaftsnachweis. Hintergrund für diese Maßnahme sind Pläne des islamischen Königreichs, eine hochtechnisierte Megastadt namens „Neom“, zu errichten, in der Roboter und künstliche Intelligenz eine zentrale Rolle einnehmen sollen.

Roboter hat mehr Rechte als Gastarbeiter

Der Schritt, die intelligente, humanoide Maschine „Sophia“ einzubürgern, hat allerdings auch für negative Reaktionen gesorgt. Denn in Saudi Arabien sind zahlreiche Menschen aus Nachbarstaaten und anderen asiatischen Ländern als Arbeiter beschäftigt, viele davon arbeiten in der Baubranche. Man kennt sie als „Kafala“. Sie sind ihren Arbeitgebern aufgrund mangelnder gesetzlicher Regelungen weitgehend ausgeliefert, weswegen zahlreiche Fälle von Ausbeutung und gefährlichen Arbeitsbedingungen dokumentiert sind.

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Ist Österreichs Föderalismus reformierbar?

Auch die neue Regierung verspricht eine Bundesstaatsreform. Doch zwischen der Absicht und dem Tun liegen die Hürden des föderativen Anspruchs und der herrschenden Realverfassung. Ein Abriss von Ferdinand Karlhofer.

„Echte“ Föderationen mit gleichem Rechtsstatus für alle Landesteile gibt es in Europa nur vier: die Schweiz, Österreich, Deutschland und Belgien. Im Fall Österreich gibt es verschiedentlich allerdings Zweifel, ob das Land tatsächlich als Föderation einzustufen ist. In der Tat, beim Durchblättern der Verfassung springt ins Auge, dass die Kompetenzfelder des Bundes detailreich aufgelistet sind, während die Rechte der Bundesländer auf nicht näher definierte Residualkompetenzen beschränkt sind. Und eklatant bescheiden ist der Kompetenzrahmen des Bundesrats. Als Parlament der Bundesländer ist ihm eigentlich die Aufgabe zugedacht, Kontroll­instanz und Gegengewicht zum Nationalrat zu sein. Wenn der Einfluss sich aber darin erschöpft, da und dort ein aufschiebendes Veto einzulegen, das dann von der ersten Kammer ohne lange Prozedur mittels Beharrungsbeschluss zurückgewiesen wird, kann von Kontrolle nicht wirklich die Rede sein.

Verfassung und Verfassungswirklichkeit

So weit die Nominalverfassung mit all ihren mittlerweile hundert Jahre zurückreichenden Baufehlern. Wie aber sieht die Realverfassung aus? Eine Schlüsselfunktion kommt dabei der Institution Landeshauptmann (LH) zu. Dem Landeshauptmann, und nur ihm, untersteht die gesamte Landesverwaltung. Nur der Landeshauptmann mit seiner Verwaltung ist Vollzugsorgan für die so genannte mittelbare Bundesverwaltung, die dem Verfassungstext zufolge der Bundespolitik zuarbeiten soll, in der Praxis aber zentralstaatliche Zielvorstellungen nicht selten konterkariert, statt sie zu stützen. Nicht außer Betracht gelassen werden kann in diesem Zusammenhang die Landeshauptleutekonferenz.

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Doppelstaatsbürgerschaften: Jetzt sind die Verwaltungsgerichte am Zug

Foto: EPA/LISI NIESNER

Die Wiener Magistratsabteilung 35 stellte nach einem Bericht der Tageszeitung Kurier erstmals vier Bescheide wegen Aberkennung der österreichischen Staatsangehörigkeit aus. Bundesweit sind es 33 Bescheide. Bis jetzt.

Seit Mai 2017 wurden in Wien drei Listen mit insgesamt rund 100.000 Datensätzen von möglichen türkischen Wahlberechtigten in Österreich übermittelt – vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), der FPÖ bzw. in weiterer Folge vom Innenministerium sowie von einer anonymen Quelle.

Von den etwa 45.000 Personen mit Hauptwohnsitz in Wien  blieben nach Abzug jener, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, 18.500 potenzielle Verdachtsfälle über. Um sie alle überprüfen zu können, wurde die MA35 vorübergehend um 26 Mitarbeiter aufgestockt. 6655 Fälle nahm man seit vergangenem Sommer in Angriff. Und so viel ist mittlerweile klar: Ein Teil der Überprüften besitzt die Doppelstaatsbürger zurecht. In 800 Fällen besteht allerdings der Verdacht, dass es sich um illegale Doppelstaatsbürger handelt.

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Rechtspanorama am Juridicum: Wie hilft das Recht?

#MeToo ist zum Inbegriff für sexuelle Belästigungen und Übergriffe geworden, denen vor allem Frauen zum Opfer fallen.

Über den Bereich des Sports sind zunehmend auch Kinder als Betroffene in den Blickpunkt geraten. Genügen die rechtlichen Mittel, die dagegen zur Verfügung stehen, können sich umgekehrt auch Beschuldigte ausreichend gegen falsche Vorwürfe wehren?

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