Regierung will Daten der Bürger für Forschung freigeben

foto: apa/jäger

Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament und soll ab 2019 gelten,  scharfe Kritik von Datenschützern

Die Regierung will persönliche Daten der Österreicher für die Forschung freigeben, darunter auch Informationen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament. Während Universitäten und Industrie die Pläne begrüßen, warnen Datenschützer vor Missbrauch ähnlich dem aktuellen Facebook-Skandal. Kritik übt auch die Datenschutzbehörde.

Beschlossen hat die Regierung die Änderungen schon am 21. März. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden sie trotz vorheriger Begutachtung bisher nicht – wohl auch deshalb, weil die Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) in einem der 13 „Datenschutz-Anpassungsgesetze“ der Regierung verborgen ist. Wobei die Datenschutzbehörde im Justizministerium schon in der Begutachtung kritisiert hat, dass die Pläne weit über bloße Anpassungen an das neue EU-Datenschutzrecht hinausgehen. (Siehe dazu: Ärztekammer empfiehlt „Patienten, aus Elga auszutreten„)

Auch Unternehmen erhalten Zugriff

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Zugang zu Informationen (2): „Was geht euch das an?“

Die Onlineplattform „Addendum“ wollte sich einen Überblick über Gemeindeförderungen im Bereich Sport und Kultur verschaffen.

Per E-Mail wurden unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz alle 2098 Kommunen um eine Antwort innerhalb von drei Wochen gebeten. Von etwa 120 Gemeinden gab es innerhalb dieser Zeit eine Rückmeldung – darunter viele Absagen. Fast 95 Prozent der Gemeinden ignorierten die journalistische Anfrage komplett.

Teilweise verwunderlich war auch der Ton mancher Ablehnungen. „Was geht Euch dass (sic!) an. Wer ist überhaupt Quo Vadis (Redaktionsgesellschaft von „Addendum“, Anm.), sagt mir überhaupt nichts. Auskunftspflicht könnt ihr auch vergessen“, lautete etwa eine schriftliche Reaktion aus Niederösterreich. Etwa 100 Gemeinden haben laut „Addendum“ bisher Gebühren für die Eingabe des Auskunftsbegehrens vorgeschrieben. Dazu hatte der Gemeindebund geraten.

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Zugang zu Informationen (1): Keine Auskunft, aber Gebühr

Das Forum Informationsfreiheit (FOI), ein gemeinnütziger Verein, schickte ein Schreiben an jede der 573 niederösterreichischen Gemeinden mit dem Ersuchen mitzuteilen,  wie viele Personen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurden, wie viele davon ihren Hauptwohnsitz nicht in Niederösterreich hatten, wie viele von der Streichung direkt informiert wurden und wie viele schließlich die Streichung beeinspruchten. 

Grund  der Recherche waren mediale und politische Diskussionen über ein umstrittenes Gesetz zur Änderung des Wählerverzeichnisses in Niederösterreich, durch das Bürgerinnen und Bürgern in Niederösterreich vor der letzten Landtagswahl das Wahlrecht aberkannt worden war. Bisher gab es keine amtliche Gesamtzahl dazu – weder vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung, noch in den Medien.

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VwGH Judikatur / Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfes nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz

Welche Leistungen aus dem Titel des Wohnbedarfes im Fall der Obdachlosigkeit nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz (Stmk. MSG) zu gewähren sind, hatte der VwGH in seiner Entscheidung vom 28.02.2018 zu klären.

Nach dem Stmk. MSG wird die Mindestsicherung (u.a.) durch pauschalierte Geldleistungen (Mindeststandards) zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes erbracht; diese sind im Verhältnis 75:25 auf den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf aufgeteilt. Der Wohnbedarf umfasst nach § 3 Abs. 3 Stmk. MSG den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Strom, Heizung, allgemeine Betriebskosten und Abgaben.

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Glücksspielgesetz: Internetblockaden gegen illegales Glücksspiel

Der Entwurf für eine Glücksspielnovelle soll  den Behörden neue wirkungsvolle Mittel im Kampf gegen illegale Anbieter in die Hand geben.

Bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels gilt als zentrales Problem  das illegale Online-Glücksspiel. Es gibt rund 2000 Internetseiten, die im Inland illegales Glücksspiel anbieten. Das illegale Online-Glücksspiel wird in aller Regel nicht von Österreich aus angeboten. Die Server stehen in Ländern mit zumeist gar keinen oder niedrigeren Spielerschutzstandards. Über das Internet sind diese Glücksspielangebote jedoch auch im Inland trotz gesetzlichen Verbots für Spieler frei verfügbar.

„IP-Blocking“  von Webseiten

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Asylverfahren: Bundesverwaltungsgericht revidiert 42 Prozent der Negativ-Bescheide

© APA/dpa/Uli Deck

Die Verwaltungsgerichte in Deutschland kassierten im Jahr 2017 fast die Hälfte der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)  abgelehnten Asylbescheide.

Konkret gingen  44 Prozent aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge aus.

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ ist die Situation in Österreich nahezu ident:  Vom österreichischen Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wurden 42 Prozent der angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgehoben.  Das ergibt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.

Von 11.550 Asyl-Bescheiden des BFA, die angefochten wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz 4900 aufgehoben oder abgeändert. Bei 4000 so genannten „Dublin-Verfahren“, also in Fällen, wo sich Österreich für nicht zuständig erklärt hat, entschied das BVwG 900 Mal anders. Bei 600 Beschwerden gegen Maßnahmen wie Schubhaft hat die zweite Instanz 200 Mal eingegriffen.

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Überwachung versus IT- Sicherheit

Constanze Kurz / Chaos Computer Club

Im Regierungsprogramm hat sich die Regierung die „Schließung digitaler Sicherheitslücken in Österreich“ und den „ Schutz der Bürger vor den neuen Bedrohungen durch die Digitalisierung“ zum Ziel gesetzt.

Durch die jetzt geplante Einführung des „Bundestrojaners“ werden jedoch staatliche Bemühungen um mehr Cybersicherheit konterkariert. Kritiker, wie Vertreter der IT-Wirtschaft und die TU Wien, sehen es als problematisch an, wenn der Staat mit Steuergeld Sicherheitslücken kauft und so die Sicherheit von IT-Systemen – auch in öffentlichen Einrichtungen – schwächt.

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Neues „Sicherheitspaket“ : Weiterhin keine richterliche Kontrolle

APA/HERBERT FARRHOFER

Die Rechtsanwälte stehen  dem neuen Überwachungspaket („Sicherheitspaket“) skeptisch gegenüber. Nur wenig sei verbessert, einiges sogar verschärft worden, stellte der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK), Rupert Wolff, fest.

Nach wie vor fehle weitgehend die richterliche Kontrolle. Damit „reihen wir uns in die Reihe jener Länder ein, die – wie Ungarn oder Polen – Angst vor ihren eigenen Bürgern haben“, sagte Wolff im APA-Gespräch. Er hält die Kritik aufrecht, dass Österreich mit dem Paket einen Schritt Richtung Überwachungsstaat setzt.

Neuer Name „Quick Freeze“

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Ärzte-Bewertungsportal muss Daten löschen

DPA

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit

Neben Gastronomen oder Hoteliers sind auch Ärzte längst daran gewöhnt, das Feedback ihrer Kundschaft im Netz nachlesen zu können. In Deutschland gibt es mit  „richterscore.de“  auch für Richter ein Bewertungsportal.

Eine Ärztin in Deutschland wollte nicht mehr im Ärztebewertungsportal „Jameda“ auftauchen. Sie fühlte sich durch Werbung für Kollegen benachteiligt.  Nach der deutschen Rechtsprechung mussten es Ärzte aber wegen des öffentlichen Interesses und im Sinne der freien Arztwahl hinnehmen, dass sie in solchen Portalen auftauchen und dort – unter Einhaltung bestimmter Standards – von Patienten bewertet werden.

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EuGH: Schiedsgerichte können nicht die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleisten

Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.

So auch in der Rechtssache C-284/16, bei der es um ein Abkommen ging, das im Jahr 1993 zwischen der Slowakei und den Niederlanden geschlossen wurde.

Da die slowakische Regierung zuerst den slowakischen Krankenversicherungsmarkt für Privatinvestoren geöffnet hatte, die Liberalisierung dann aber wieder rückgängig machte, klagte ein niederländischer Versicherungskonzern dadurch entstandenen Verluste vor einem Schiedsgericht in Deutschland ein. Dieses erklärte die Slowakei im Jahr 2012 für schuldig und sprach Schadenersatz zu. Dagegen klagte wiederum die Slowakei, die deutschen Gerichte legten dem Fall dem EuGH vor.

Schiedsgerichte verletzen „Autonomie des Unionsrechts“

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