Ärzte-Bewertungsportal muss Daten löschen

DPA

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit

Neben Gastronomen oder Hoteliers sind auch Ärzte längst daran gewöhnt, das Feedback ihrer Kundschaft im Netz nachlesen zu können. In Deutschland gibt es mit  „richterscore.de“  auch für Richter ein Bewertungsportal.

Eine Ärztin in Deutschland wollte nicht mehr im Ärztebewertungsportal „Jameda“ auftauchen. Sie fühlte sich durch Werbung für Kollegen benachteiligt.  Nach der deutschen Rechtsprechung mussten es Ärzte aber wegen des öffentlichen Interesses und im Sinne der freien Arztwahl hinnehmen, dass sie in solchen Portalen auftauchen und dort – unter Einhaltung bestimmter Standards – von Patienten bewertet werden.


Jetzt stellten die Richter aber fest, dass das Grundrecht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung das Recht des Bewertungsportals auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiege. Das Ärztebewertungsportal muss die Daten der Ärztin vollständig löschen.

Hier den Beitrag auf spiegel-online lesen …

 

 

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