Neues „Sicherheitspaket“ : Weiterhin keine richterliche Kontrolle

APA/HERBERT FARRHOFER

Die Rechtsanwälte stehen  dem neuen Überwachungspaket („Sicherheitspaket“) skeptisch gegenüber. Nur wenig sei verbessert, einiges sogar verschärft worden, stellte der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK), Rupert Wolff, fest.

Nach wie vor fehle weitgehend die richterliche Kontrolle. Damit „reihen wir uns in die Reihe jener Länder ein, die – wie Ungarn oder Polen – Angst vor ihren eigenen Bürgern haben“, sagte Wolff im APA-Gespräch. Er hält die Kritik aufrecht, dass Österreich mit dem Paket einen Schritt Richtung Überwachungsstaat setzt.

Neuer Name „Quick Freeze“

Auch mit den von der neuen Regierung aufgelegten Gesetzesvorhaben würden der Polizei zahlreiche neue Überwachungsmöglichkeiten an die Hand gegeben, und das zum größten Teil ohne richterliche Kontrolle. Weiterhin sei eine Nachfolgeregelung für die – vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippte – Vorratsdatenspeicherung vorgesehen, unter dem neuen Etikett „Quick Freeze“.  „Da haben wir den Eindruck, dass man versucht, etwas zu verschleiern, indem man den bösen Namen nicht mehr erwähnt“, so ÖRAK-Präsident Wolff. Er ist überzeugt, dass auch diese Regelung wieder aufgehoben wird, da EuGH-Vorgaben nicht eingehalten würden.

Ebenso verlängert seien in der Neuauflage die Fristen für die Speicherung von Video- und Tonaufnahmen, etwa aus der Verkehrsüberwachung. Diese gingen „in Wahrheit weit über die Erfassung der Kennzeichen hinaus“, bis hin zur Identität des Lenkers könne die Polizei hier alles erheben, kritisierte Wolff die breitflächigen Überwachungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Mit der Registrierung der Prepaid-Karten für Handys würden „5,1 Millionen Menschen unter Generalverdacht gestellt“.

Das Problem „Bundestrojaner

Der gravierendste Eingriff in die Privatsphäre sei aber nach wie vor der „Bundestrojaner“. Die Anwälte hätten zwar Verständnis dafür, dass die Sicherheitsbehörden auch WhatsApp und Skype überwachen wollen. Aber nicht dafür, dass den Behörden unter diesem Vorwand ermöglicht wird, den gesamten Datenbestand und -verkehr eines Computers oder Smartphones auszulesen – mittels Spyware, die entweder per Einbruch in die Wohnung oder unter Ausnützung von Sicherheitslücken im Betriebssystems installiert wird. „Eigentlich muss ein Staat Interesse haben, dass solche Sicherheitslücken geschlossen werden – und nicht daran, dass es möglichst viele Lücken gibt“, konstatierte Wolff.

 

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Siehe dazu auch:

Überwachungspaket-  Plant Regierung „geheime“ Umsetzung?

 

 

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