Eine Sozialbetrugswelle beschäftigt die Behörden. Deutschland macht vor, wie man Scheinfirmen ausbremsen kann
In Österreich gibt es seit 2016 eine Auftraggeberhaftung, um das Problem zu begrenzen: Wer eine Scheinfirma beauftragt, haftet dafür, dass Mitarbeiter dort korrekt entlohnt werden. Auch eine Haftung für Versicherungsbeiträge ist fixiert. In der Praxis deutet sich an, dass das junge Gesetz leicht auszuhebeln ist. In dem aktuellen Fall, in dem die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, gibt es Scheinunternehmerketten: Ein von einem österreichischen Unternehmen beauftrage Subfirma hat sich selbst einer Scheinfirma bedient, um Fassadenarbeiten zu erledigen. Mehrere Arbeiter sagen, die inzwischen insolvente Scheinfirma habe sie nicht richtig entlohnt. Für den Lohn haften müsste laut Gesetz aktuell nur die beauftragte Subfirma. Aber dort gibt es auch nichts zu holen, sie ist selbst insolvent.