Bewilligungsverfahren: Beschleunigung per Verordnung

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Konzentration, Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Das ist ein zentraler Punkt im Regierungsprogramm.

Dessen Umsetzung soll durch ein sogenanntes „Standortentwicklungsgesetz“ bereits  mit 1. Jänner 2019 erfolgen.

Geplant ist, dass Minister und Ländervertreter zu standortrelevanten Vorhaben gehört werden können, ein Expertengremium soll Empfehlungen abgeben. Die Sozialpartner sollen in diesem Expertengremium nicht vertreten sein, berichtete „Die Presse“ am Mittwoch. Zweimal pro Jahr soll überprüft werden, ob ein Vorhaben im Interesse der Republik ist – wenn ja, soll die Regierung per Verordnung diverse Verfahren beschleunigen können.

Lob aus der Wirtschaft

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Filmtipp: „Das Kongo-Tribunal“

Immer häufiger werden Theater-Prozesse zu einem Format für die Aufarbeitung aktueller politischer Themen. In der schweizer-französischen Festwochen-Produktion „Please, Continue (Hamlet)“ wollten die Theatermacher aufzeigen, wie unpräzise und zufällig Rechtsprechung mit Laienbeteiligung sein kann.

Beim Justizdrama „Terror“ geht der Schriftsteller Ferdinand von Schirach in einem fiktiven Prozess der Frage nach, ob es erlaubt ist, unschuldige Menschen zur Rettung anderer unschuldiger Menschen zu töten.

Im TV-Film „Monsanto-Tribunal“ wird dem weltgrößter Agrochemie-Konzern und Hersteller des umstrittenen Pflanzenschutzmittels „Glyphosat“ in Den Haag  „ein Prozess gemacht“.

Der Film „Das Kongo Tribunal“ des Schweizer Regisseurs Milo Rau durchleuchtet anhand eines Tribunals vor Ort im Ostkongo (Mai 2015) und in Berlin (Juni 2015) die Gründe und Hintergründe für den seit bald 20 Jahren andauernden Krieg im Gebiet der Großen Seen.

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EU-Staaten: Mehr als eine halbe Million positive Asylbescheide im Jahr 2017

Laut den aktuellen Zahlen der EU-Statistikbehörde Eurostat wurde im Jahr 2017 in allen EU-Staaten zusammen insgesamt 538.000 Personen ein positiver Asylbescheid ausgestellt. Das sind fast 25 % weniger als noch im Jahr 2016.

Deutschland erteilt 60 % aller positiven Asylbescheide in der EU

Dabei fällt auf, dass allein ein Staat für mehr als 60 % der positiven Entscheide verantwortlich ist: Deutschland, das rund 325.400 Menschen Schutz gewährte. Frankreich wird in absoluten Zahlen auf Platz zwei gereiht und stellte im Vorjahr 40.600 Asylbescheide aus. Rechnet man die positiven Entscheidungen auf die Bevölkerungszahl hoch, liegt Österreich mit 3.865 aufgenommenen Personen pro einer Million Menschen auf dem zweiten Platz.

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Sicherheitspaket und Datengesetz beschlossen

REUTERS

Das Paket besteht aus einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, der Straßenverkehrsordnung und des Telekommunikationsgesetzes 2003 sowie einem Bundesgesetz, das die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU auf Basis der Gegenseitigkeit weiter ausbaut.

Überwachungsinstrumente werden erweitert

Mit der Novelle erhält die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, werden anonyme Wertkarten-Handys verboten (Die Identität des Besitzers muss ermittelt werden können.), wird ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.

Der „Bundestrojaner“ meint den Einsatz staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten bzw. von Messengerdiensten wie Whatsapp und Skype im Internet. Die Software kann etwa bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei einem Verdacht auf terroristische Straftaten oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren eingesetzt werden.

Weiters im Paket enthalten: In Verdachtsfällen wird künftig eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines „Quick-Freeze-Modells“ möglich sein. Auch wird es Behörden erleichtert, Briefe und Pakete zu beschlagnahmen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss. (Siehe dazu die Parlamentskorrespondenz)

„Abgespecktes“ Datengesetz beschlossen

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Lohndumping und Scheinfirmen: Was gegen Sozialbetrug am Bau helfen könnte

Eine Sozialbetrugswelle beschäftigt die Behörden. Deutschland macht vor, wie man Scheinfirmen ausbremsen kann

In Österreich gibt es seit 2016 eine Auftraggeberhaftung, um das Problem zu begrenzen: Wer eine Scheinfirma beauftragt, haftet dafür, dass Mitarbeiter dort korrekt entlohnt werden. Auch eine Haftung für Versicherungsbeiträge ist fixiert. In der Praxis deutet sich an, dass das junge Gesetz leicht auszuhebeln ist. In dem aktuellen Fall, in dem die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, gibt es Scheinunternehmerketten: Ein von einem österreichischen Unternehmen beauftrage Subfirma hat sich selbst einer Scheinfirma bedient, um Fassadenarbeiten zu erledigen. Mehrere Arbeiter sagen, die inzwischen insolvente Scheinfirma habe sie nicht richtig entlohnt. Für den Lohn haften müsste laut Gesetz aktuell nur die beauftragte Subfirma. Aber dort gibt es auch nichts zu holen, sie ist selbst insolvent.

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Bundesverwaltungsgericht: Leihkräfte für Asyl-Verfahren angeheuert

© APA/dpa/Uli Deck

Skurrile Blüten treibt das Vorhaben der Bundesregierung, einerseits die Beschleunigung von Asylverfahren zu fordern, gleichzeitig aber beim zuständigen Bundeverwaltungsgericht (BVwG)  Personal einzusparen.

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ werden beim BVwG  40 Planstellen für nichtrichterliches Personal gestrichen. Diese sollen durch Leiharbeitskräfte ersetzt werden. Der Vorteil für das Justizressort: Sie belasten nicht das Personalbudget, sondern gelten als Sachaufwand. Dass damit dem Gericht erfahrene Mitarbeiten mit viel Sachkenntnis verloren gehen, spielt bei diesem Vorhaben offenkundig keine Rolle.

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EuGH: Straffällige EU-Bürger dürfen nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden

Auch wenn EU-Bürger straffällig geworden sind, können sie nicht einfach in ihren Herkunftsstaat abgeschoben werden.

Wenn EU-Bürger bereits eine Reihe von Jahren im Aufnahmestaat verbracht haben und integriert sind, gilt ein verstärkter Ausweisungsschutz. So das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-316/16 und C-424/16. Im Einzelfall müsse die Situation des Betroffenen umfassend geprüft werden.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens waren ein Fall aus Deutschland und einer aus Großbritannien. Im Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geht es um einen griechischen Staatsangehörigen, der mit drei Jahren nach Deutschland kam, seitdem dort lebt und kaum Verbindungen zu Griechenland hat. Nach 20 Jahren in Deutschland überfiel er eine Spielhalle und wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Dann sollte er nach Griechenland ausgewiesen werden.

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Regierung will Daten der Bürger für Forschung freigeben

foto: apa/jäger

Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament und soll ab 2019 gelten,  scharfe Kritik von Datenschützern

Die Regierung will persönliche Daten der Österreicher für die Forschung freigeben, darunter auch Informationen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament. Während Universitäten und Industrie die Pläne begrüßen, warnen Datenschützer vor Missbrauch ähnlich dem aktuellen Facebook-Skandal. Kritik übt auch die Datenschutzbehörde.

Beschlossen hat die Regierung die Änderungen schon am 21. März. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden sie trotz vorheriger Begutachtung bisher nicht – wohl auch deshalb, weil die Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) in einem der 13 „Datenschutz-Anpassungsgesetze“ der Regierung verborgen ist. Wobei die Datenschutzbehörde im Justizministerium schon in der Begutachtung kritisiert hat, dass die Pläne weit über bloße Anpassungen an das neue EU-Datenschutzrecht hinausgehen. (Siehe dazu: Ärztekammer empfiehlt „Patienten, aus Elga auszutreten„)

Auch Unternehmen erhalten Zugriff

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Zugang zu Informationen (2): „Was geht euch das an?“

Die Onlineplattform „Addendum“ wollte sich einen Überblick über Gemeindeförderungen im Bereich Sport und Kultur verschaffen.

Per E-Mail wurden unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz alle 2098 Kommunen um eine Antwort innerhalb von drei Wochen gebeten. Von etwa 120 Gemeinden gab es innerhalb dieser Zeit eine Rückmeldung – darunter viele Absagen. Fast 95 Prozent der Gemeinden ignorierten die journalistische Anfrage komplett.

Teilweise verwunderlich war auch der Ton mancher Ablehnungen. „Was geht Euch dass (sic!) an. Wer ist überhaupt Quo Vadis (Redaktionsgesellschaft von „Addendum“, Anm.), sagt mir überhaupt nichts. Auskunftspflicht könnt ihr auch vergessen“, lautete etwa eine schriftliche Reaktion aus Niederösterreich. Etwa 100 Gemeinden haben laut „Addendum“ bisher Gebühren für die Eingabe des Auskunftsbegehrens vorgeschrieben. Dazu hatte der Gemeindebund geraten.

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Zugang zu Informationen (1): Keine Auskunft, aber Gebühr

Das Forum Informationsfreiheit (FOI), ein gemeinnütziger Verein, schickte ein Schreiben an jede der 573 niederösterreichischen Gemeinden mit dem Ersuchen mitzuteilen,  wie viele Personen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurden, wie viele davon ihren Hauptwohnsitz nicht in Niederösterreich hatten, wie viele von der Streichung direkt informiert wurden und wie viele schließlich die Streichung beeinspruchten. 

Grund  der Recherche waren mediale und politische Diskussionen über ein umstrittenes Gesetz zur Änderung des Wählerverzeichnisses in Niederösterreich, durch das Bürgerinnen und Bürgern in Niederösterreich vor der letzten Landtagswahl das Wahlrecht aberkannt worden war. Bisher gab es keine amtliche Gesamtzahl dazu – weder vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung, noch in den Medien.

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