Anonymer „Insider“ klagt in Zeitung über das Bundesverwaltungsgericht. Was ist dran an den Vorwürfen gegen ein Gericht, das immer wieder in die Schlagzeilen kommt?
Um die Vollziehung des Asylrechts ist es in Österreich schlecht bestellt. Diesen Eindruck musste gewinnen, wer den „Kurier“ vom Sonntag las. Am Asylgericht – gemeint ist das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), die Kontrollinstanz für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – herrschten „Willkür und Schlamperei“. Die Zeitung beruft sich auf einen gewissen „Herbert“, der seinem Ärger über fragwürdige positive Asylentscheidungen, suspekte Beziehungen zwischen Anwälten und Richtern und ein Versagen der Kontrollmechanismen Luft macht.
In der Sonntagausgabe der Tageszeitung „Kurier“ erhebt – wieder einmal – ein Insider, der ungenannt bleiben will, schwere Vorwürfe gegen das Bundesverwaltungsgericht. Diesmal geht es um Entscheidungen in Asylverfahren. 
Im Revisionsfall war über eine Lokalbetreiberin mit Straferkenntnis der BH Gmunden eine Geldstrafe verhängt worden, weil diese zwei „Postings“ auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Seite des von ihr betriebenen Lokals veröffentlicht hatte, in denen ausdrücklich die Rede davon war, dass das Lokal „wieder asylantenfrei“ sei. Laut VwGH stellt dies eine mittelbare Diskriminierung dar und ist verboten.
Interview mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, über mangelhafte Asylbescheide, irreführende Statistiken und überlastete Gerichte
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.
Die Regierung will das Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren ab 2020 aufheben. Das sieht ein Mittwoch in Begutachtung geschickter Entwurf des Justizministeriums vor. Bis dahin soll es außerordentliche Strafmilderung für solche Fälle geben.