Umweltrecht: Neuer „Mechanismus“ statt „automatischer“ Genehmigung von UVP-Verfahren

Die Regierung lässt den kritisierten Automatismus bei Umweltverträglichkeitsprüfungen fallen, hält aber an der Beschleunigung von erstinstanzlichen Verfahren auf maximal eineinhalb Jahre fest. Ein „anderer Mechanismus“ soll nun die Verfahren beschleunigen. Wie genau das passieren soll, ist aber weiter unklar.

Dass die Regierung den geplanten Automatismus ändert, ist offenbar eine Konsequenz aus der seit Wochen anhaltenden Kritik. So äußerte sich Brigitte Bierlein, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, sehr skeptisch zum Standortentwicklungsgesetzes. Eine Beschleunigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sei zwar ein legitimes Ziel, aber das müsse innerhalb des rechtlichen Rahmens geschehen, sagte die Höchstrichterin im August. Die Abwicklung nur in erster Instanz oder nach Ablauf einer Frist „ist zumindest sehr problematisch“.

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer meinte: „Dieses Gesetz ist derart rechtsfern formuliert, dass man es eigentlich neu schreiben müsste. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit diesem Entwurf ein sinnvolles Gesetz zusammenbringt.“ Ähnlich klang die Kritik vom Rechtsexperten Theo Öhlinger: „Sicher verstößt es gegen das Rechtsstaatsprinzip. Das Rechtsstaatsprinzip, das ein faires Verfahren für alle Parteien garantiert, wird hier ganz eindeutig verletzt.“

Neuer Mechanismus, aber keine Details

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Teilautonomes Fahren ab 2019 auch in Österreich

foto: reuters/nir elias

Ab 1. Jänner 2019 soll es Autofahrern in Österreich erlaubt sein, Einparkhilfen zu verwenden, für die der Lenker nicht im Fahrzeug sitzen muss.

Nach den Plänen des Verkehrsministeriums wird außerdem die Nutzung von Autobahnpiloten mit automatischer Spurhaltung genehmigt. Das geht aus der Novelle zu einer Verordnung zum automatisierten Fahren hervor, die Anfang November in Begutachtung geschickt wurde (Ende der Begutachtungsfrist: 6. Dezember).

Die Einparkhilfe muss in der Lage sein, alle übertragenen Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken automatisch zu bewältigen, wird im geplanten Gesetzestext betont. „Solange das System aktiviert ist, ist der Lenker von den Verpflichtungen, den Lenkerplatz einzunehmen und die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten, enthoben.“ Der Lenker muss sich aber „in Sichtweite zum Fahrzeug befinden“ und im Notfall eingreifen können. Erlaubt ist diese Art der Einparkhilfe nur für Pkws (Klasse M1).

Notfallvorrichtung verpflichtend

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Studie der Rechtsanwälte – Warnung vor gefährdeten Grundrechten

Unter dem Titel „Fieberkurve des Rechtsstaates“ hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) Anfang der Woche eine neue Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich vorgelegt. Diese gibt Anlass zur Sorge, so der ÖRAK-Präsident Rupert Wolff: „Die Gefährdung der Grund- und Freiheitsrechte liegt in der Luft.“

In Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung der Universität Wien und der Unternehmensberatung Obergantschnig Management Partners wurde vom ÖRAK die 170 Seiten umfassende Studie erstellt. Dieser wurden renommierte Quellen wie Transparency International, Eurostat und das World Justice Project sowie die Angaben von mehr als 400 eigens dafür befragten heimischen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zugrunde gelegt.

Laut der Studie geht fast die Hälfte der Anwälte davon aus, dass der gegenwärtige Umgang mit den Grund- und Freiheitsrechen sich in den kommenden zehn Jahren weiter verschlechtern wird. „Wir brauchen in Österreich mehr Respekt vor den Grund- und Freiheitsrechten und eine Rücknahme von Grundrechtseingriffen, insbesondere von Überwachungsmaßnahmen“, so Wolff.

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Sozialdumping: EuGH kippt österreichische Regelung

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat eine österreichische Regelung gegen Sozialdumping gekippt.

Eine in Österreich vom Auftraggeber zu zahlende Sicherheit für ausländische Dienstleister verstößt nach einem heute veröffentlichten Urteil (C-33/17) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht.

Im konkreten Rechtsstreit hat das slowenische Unternehmen Cepelnik Bauarbeiten an einem Einfamilienhaus in Kärnten erbracht. Wert: 12.200 Euro. Die Firma verlangte vom österreichischen Auftraggeber noch den ausstehenden Restwerklohn in Höhe von 5.200 Euro.
Der Auftraggeber machte geltend, den ausstehenden Lohn bereits bezahlt zu haben. Er habe besagte 5.200 Euro mit schuldbefreiender Wirkung als Sicherheitsleistung an die österreichischen Behörden abführen müssen.

Summe als Sicherheit hinterlegt

Der Grund: Dem slowenischen Bauunternehmen könnte in Österreich eine Geldstrafe wegen mutmaßlicher Nichtanmeldung entsandter Arbeitnehmer und fehlender Bereithaltung der Lohnunterlagen in deutscher Sprache drohen. Eine Untersuchung gegen die Firma läuft.

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Zugang zu Informationen: Wieviel dürfen Bürger über Großprojekte erfahren?

Im Rahmen des Neubaus des Bahnhofes Hamburg-Altona hatte die Stadt Hamburg ein Grundstück an einen Investor verkauft. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte dieses Vorgehen scharf kritisiert. Für die Geheimhaltung gebe es „keinerlei gesetzliche Grundlage“. Im Zusammenhang mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit verwies er auch auf die negativen Erfahrungen mit der Elbphilharmonie, die deutlich teurer und deutlich später fertig wurde als geplant.

Kaufpreis bleibt geheim

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Guter Ruf der Verwaltungsgerichte in Gefahr

Clemens Jabloner

In einen Gastbeitrag in der „Presse“ nimmt der frühere Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, zu den aktuellen Vorgängen rund um die Ernennung von Verwaltungsrichtern bzw. zu Auswahlverfahren für neue Gerichtspräsidenten Stellung.

Nach Auffassung Jabloners erfüllen die neuen Verwaltungsgerichte die in sie gesetzten rechtsstaatlichen Erwartungen.

Allerdings hänge der Erfolg der Verwaltungsgerichte, ihre Akzeptanz bei der rechtssuchenden Bevölkerung und auch ihr Ansehen von ihrem „guten Ruf“ ab. Dieser werde durch Besetzungsvorschläge wie beim Bundesverwaltungsgericht oder durch die Vorgänge bei der Bestellung eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin für das Landesverwaltungsgericht Burgenland in Frage gestellt.

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Umweltrecht: „Klimaklagen“ erreichen deutsche Verwaltungsgerichte

Drei deutsche Familien haben zusammen mit der Umweltorganisation „Greenpeace“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen.

Die Regierung habe „ihre Handlungen eingestellt“ und das „ohne gesetzliche Grundlage und ohne ausreichende Begründung oder Rechtfertigung“, heißt es in der Klageschrift.  Diese Untätigkeit beim Klimaschutz werten die Kläger als unzulässigen Eingriff in ihre Grundrechte auf „Leben und Gesundheit“, „Berufsfreiheit“ und „Eigentumsgewährleistung“.

Laut einem Bericht der Vereinten Nationen („United Nations Environment Programme“) sind bis März 2017 mehr als 900 „Klimaklagen“ in 24 Ländern der Erde dokumentiert.

Kläger sind Biolandwirte

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Deutschland: Studie über Richterurteile zeigt große regionale Unterschiede

Ob ein Räuber in den Knast muss, hängt nicht nur von seiner Tat ab. Sondern auch davon, ob er etwa vor einem Nürnberger Richter steht – oder vor einem aus Bremen. Wurde der Täter in Nürnberg erwischt, bekommt er in 60 Prozent der Fälle eine Haftstrafe ohne Bewährung. In Bremen hingegen nur in 40 Prozent der Fälle. Vorstrafen und Schwere des Delikts sind bei dem Vergleich berücksichtigt.

Unterschiede in Strafzumessung signifikant 

Das ist das Ergebnis einer Analyse des Wissenschaftlers Volker Grundies. Er forscht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. In einer aktuellen Studie hat er herausgefunden, dass es für die Härte des Urteils eine Rolle spielt, in welcher Region das Gericht ist. Dazu analysierte er 1,5 Millionen Entscheidungen aller rund 800 deutschen Amts- und Landgerichte aus den Jahren 2004, 2007 und 2010.

Besonders hohe Strafen verhängten demnach Gerichte in Oberbayern und Südhessen, vergleichsweise Milde herrschte dagegen in Baden und Schleswig-Holstein. Die strengsten Richter sitzen im Landgerichtsbezirk München I, die mildesten im Freiburger Bezirk.

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Der digitale Überwachungsstaat (2) – am Beispiel USA

Überwachung ohne Verdacht gefährdet Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Im Jahr 2016 hatte eine Untersuchung der Georgetown University in Washington ergeben, dass in den USA jeder zweite Erwachsene, also 117 Millionen Menschen, in Gesichtserkennungsdatenbanken der Strafverfolgungsbehörden auftauchen – meist ohne ihr Wissen und ohne klare Regelung für die Speicherung dieser Daten.

Im Mai 2018 haben die einflussreiche US-Bürgerrechtsorganisation ACLU und zahlreiche weitere Organisationen den Internetkonzern Amazon eindringlich aufgefordert, seine Gesichtserkennungstechnologie „Rekognition“ nicht mehr den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. In dem Brief an Unternehmenschef Jeff Bezos warnten die Bürgerrechtsorganisationen vor enormen Schäden für die Demokratie durch den Amazon-Dienst.

Die Anleitungen zu dem Programm läsen sich „wie eine Gebrauchsanweisung für autoritäre Überwachung“, erklärte die kalifornische ACLU-Vertreterin Nicole Ozer. „Wenn ein gefährliches Überwachungssystem wie dieses erst einmal gegen die Öffentlichkeit gerichtet ist, kann der Schaden nicht ungeschehen gemacht werden.“

Gesichtserkennung verwechselte US-Abgeordnete mit Straftätern

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Krise des Rechtstaats: Nach Ungarn und Polen jetzt auch Rumänien

„Venedig-Kommission“ des Europarates  verreißt Justizreform

Das Fazit der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht zur Justizreform in Rumänien fällt verheerend aus: Der bereits in Kraft getretene Umbau des Justizsystems untergräbt laut der sogenannten Venedig-Kommission de facto dessen Unabhängigkeit, während die vom Parlament verabschiedete Strafrechtsnovelle die Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens erheblich schwächt.

Dies teilte die Expertengruppe des Europarates letzten Freitag in einer Stellungnahme mit. Den rumänischen Behörden empfahlen die Gutachter daher eine Rücknahme der gesamten Novelle, insbesondere der mehr als 300 Strafrechtsänderungen, die nach „ausgiebiger Konsultation“ durch „solide und kohärente Legislativvorschläge“ ersetzt werden sollten.

Schutz für Opfer von Straftaten

 

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