Doskozil: Die SPÖ stehe für eine Verfassungsänderung zu Verfügung. (Archivbild) – imago-images
Das Land Wien prüft in einem aktuellen Fall, ob einem österreichischen IS-Kämpfer die Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann.
Laut einem Bericht im „Kurier“ soll jener IS-Kämpfer, der vor wenigen Tagen in Syrien festgenommen wurde, seine österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Der Wiener Bürgermeister habe die zuständige Magistratsabteilung beauftragt, den Fall zu prüfen. In Österreich ist nach der derzeitigen Rechtslage ein abgeschlossenes Entziehungsverfahren die notwendige Voraussetzung für die Aberkennung der Staatsbürgerschaft.
Wie die Sicherungshaft in der Praxis funktionieren soll, da sind noch viele Fragen offen.
Welche Informationen welcher Behörde zur Verfügung stehen werden, um eine mögliche Gefährdung zu beurteilen etwa, oder mit wie vielen Fällen überhaupt gerechnet wird.
Seitens der Verwaltungsrichter-Vereinigung zeigte sich Siegfried Königshofer jedenfalls skeptisch, dass die Beamten am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Lage seien, Bescheide in einer Qualität zu erlassen, welche dem Gericht eine Überprüfung der Sicherungshaft innerhalb von 48 Stunden ermöglichten. Im Regelfall seien dort juristisch nicht ausgebildete Bedienstete tätig und sei die Qualität der Entscheidungen des Bundesamtes bekannt schlecht.
Vertreter von Richtern und Rechtsanwälten warnen vor der von der Regierung geplanten Sicherungshaft. Auch Verfassungsexperten können dem Vorstoß der Regierung wenig abgewinnen.
Richtervereinigungspräsidentin Sabine Matejka befürchtet, dass die Regierung die Grundlage für weitgehendere Eingriffe in die Freiheitsrechte über Asylwerber hinaus schaffen will.
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, hält die Präventivhaftpläne der Regierung für „brandgefährlich“. Einen konkreten Gesetzesvorschlag hat die Koalition bisher nicht vorgelegt. Da es sich um eine Zweidrittelmaterie handelt, ist die Zustimmung von SPÖ oder NEOS nötig.
Die Niederlande haben eines der strengsten, effektivsten und am schnellsten arbeitenden Asylwesen Europas, Kernverfahren dauern meist nur ein bis zwei Wochen. Bezüglich Sicherungshaft haben die Niederlande so wie etwa Belgien die EU-Richtlinie über die Aufnahme von Asylwerbern von 2013 umgesetzt, die in Artikel 8 Abs. 3 Buchstabe e Haft für Asylwerber ermöglicht, wenn das „aus Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung erforderlich ist“.
Die entsprechende niederländische Regel steht in Artikel 59b Abs. 1 Buchstabe d des Fremdengesetzes, das im Übrigen weitere Haftgründe vorsieht, etwa, um Identität und Staatsangehörigkeit zu ermitteln, oder beim Verdacht, die Person würde untertauchen.
Seit dem Jahr 2013 hat die Schweiz die Sanktionen gegen Raser im Straßenverkehr massiv verschärft und gleichzeitig Richtern praktisch jeglichen Handlungsspielraum bei der Beurteilung des Einzelfalles entzogen.
Seither gelten nach dem Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) starre Regeln: Wer die Geschwindigkeitslimits um ein bestimmtes Maß überschreitet, muss zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden.
Haftstrafe für Polizisten im Dienst
Jetzt erhielt ein Polizist in Genf ein Jahr bedingte Haft, weil er in einer 50er-Zone bei einem Einsatz viel zu schnell fuhr. Der Mann war während des Einsatzes auf einer Straße, wo Tempo 50 gilt, mit immerhin 126 km/h geblitzt worden. Ziel des Einsatzes war es, einen als gefährlich eingestuften Einbrecher abzufangen.
Die Anklage stützte sich auf den „Raser-Paragraph“ der auch für Polizisten im Dienst angewendet wird. Die Richter vertraten die Ansicht, dass der Zweck der Tempoüberschreitung darin bestanden habe, Einbrecher abzufangen und nicht darin, Menschenleben zu retten. Diesfalls hätte er nicht belangt werden können.
Thomas Stompe, Psychiater der Justizanstalt Göllersdorf, rechnet vor: Für einen Gefährlichen müssten fünf bis sechs Menschen in Haft.
Auch nach einer Woche Debatte über die Präventivhaft weiß man vor allem eines: eher wenig. Außer, dass die Regierung keine Anwendung auf Österreicher will und Justizminister Josef Moser skeptisch ist. Nur indirekt sickerte gestern Konkretes durch: Gerhard Reischer dürfte laut „Kurier“ ab April Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl werden. Der blaue Gewerkschafter wird damit jener Behörde vorstehen, die die Präventivhaft für Asylwerber durchführen soll.
Wie diese aber konkret aussehen könnte, dafür bieten allenfalls bestehende Regelungen zarte Anknüpfungspunkte. Sie zeigen jedoch auch die Probleme auf. Allen voran der Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Straftäter. „Immerhin machen wir hier das, worum es bei der Präventivhaft geht: Wir erstellen Gefährlichkeitsprognosen“, sagt Thomas Stompe, Oberarzt in der Psychiatrie im AKH sowie in der Justizanstalt Göllersdorf.
ÖVP-Justizminister Josef Moser hat sich zurückhaltend zur geplanten Sicherungshaft geäußert. Solche Maßnahmen erforderten „große Vorsicht und Fingerspitzengefühl“, mahnte Moser. Es müssten unbedingt die Menschenrechte eingehalten werden.
„Es braucht klare gesetzliche Regelungen, Willkür muss ausgeschlossen sein. Dafür stehe ich und sicher nicht darüber hinaus“, so der Minister, der auch eine Verhängung von Präventivhaft ohne richterliche Verfügung ausschloss. Man müsse hier „äußerst sensibel vorgehen“ und die Menschenrechte und die persönliche Freiheit achten. Sicherungshaft dürfe es nur bei „schwerwiegenden Gründen“ geben.
Eine Sicherungshaft nicht nur für Asylwerber und Asylwerberinnen, sondern auch für Menschen mit österreichischem Pass wie vom designierten burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) vorgeschlagen, hält Moser ebenfalls nicht für möglich. Er verwies darauf, dass die Sicherungshaft nur für Menschen vorgesehen ist, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen und die abgeschoben werden sollen. Eine Präventivhaft in anderen Bereichen sei kaum möglich.
Die Zahl der durch das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl durchgeführten Asyl-Aberkennungsverfahren ist explodiert: Von 161 im Jahr 2015, auf 764 (2016) und 1.476 (2017) auf 5.438 im Vorjahr hinauf (Zahlen 2018 nur von Jänner bis November).
Das ergibt sich der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Innenministerium.
Die Zahl der tatsächlichen Aberkennungen durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist um einiges niedriger. Im Vorjahr (wieder nur bis Ende November) wurden hier 652 Fälle gezählt. In den Jahren davor waren es 325 (2017), 124 (2016) und 82 (2015).
Die Aufhebungsquote der Entscheidungen des Bundesamtes durch das Bundesverwaltungsgericht ist politisch umstritten. Die Opposition spricht von 42 Prozent, das Innenministerium geht dagegen von „nur“ 36 Prozent aus.
Volljährigkeit als Auslöser für Aberkennungsverfahren
Konstytucja: in Polen tragen viele Demonstranten gegen die Gleichschaltung des Justizsystems die Verfassung mit. – (c) imago/ZUMA Press (Artur Widak)
In einem Brief an den Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, fordert der Präsident der Polnischen Richtervereinigung „Justizia“die EU auf, geeignete Maßnahmen gegen die Versuche der polnischen Regierung zu unternehmen, die Richter durch Disziplinarverfahren unter Druck zu setzen.
Unabhängigkeit der Gerichte wird bezweifelt
Die Disziplinargerichtsbarkeit war im Zuge der umstrittenen Justizreform neu organisiert, u.a. war eine neue Disziplinarkammer beim Obersten Gerichts eingerichtet worden. Vor die neuen Disziplinarkammern sollen Richter gezogen werden, deren Urteile juristische Zweifel auf sich gezogen haben. So wurde im September 2018 vom neuen Oberdisziplinarrichter ein Disziplinarverfahren gegen zwei Bezirksrichter aus Warschau und Łódź eingeleitet, die es gewagt hatten, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) wegen bestimmter Paragrafen der Justizreform anzurufen. Sie hatten beim EuGH sinngemäß angefragt, inwiefern ihre Bezirksgerichte noch als unabhängige Gerichte im Sinne der EU-Charta gelten könnten, wenn ihnen neuerdings eine regierungshörige Disziplinarkommission drohe. Beide haben zur Untermauerung Urteile eingereicht, wegen derer sich die Regierung an ihnen nun rächen könnte.
In anderen Ländern gibt es strenge Gesetze gegen das illegale Glücksspiel: In den USA etwa werden selbst Pokerrunden mitunter vom FBI gestürmt, in Österreich hingegen ist das Aufstellen von Automaten lediglich ein Verwaltungsdelikt.
Da aber vor allem Migranten hier ist ihre letzten Cents verspielen, ist die Lobby für strengere Regeln bisher noch nicht so ausgeprägt.
Verwaltungsstrafen meist nicht vollstreckbar
Dabei stecken hinter dem Betrieb der einarmigen Banditen enorme Geldsummen, die illegal erwirtschaftet werden. Ein durchschnittlicher Automat spielt rund 10.000 Euro im Monat ein, an guten Standorten ist aber noch mehr drinnen. Die dazu passenden Geräte aus Osteuropa kosten etwa 1000 bis 2000 Euro. Die Verwaltungsstrafen betragen rund 1500 Euro, meist sind diese aber nicht einzuheben, da die Automaten in Kohlekellern oder in aufgelassenen Geschäften stehen und die Firmen dahinter in der Slowakei angemeldet sind. So sind die Hintermänner nicht greifbar.
Vor rund einem Jahr berichtete der KURIER über die Millionäre im Hintergrund, die durchaus namentlich bekannt sind. Manche sollen zweistellige Millionensummen pro Jahr kassieren, munkeln Insider. „Auch die einstige Rotlichtszene vom Wiener Gürtel ist in diesem Bereich aktiv“, sagt Dieter Csefan vom Bundeskriminalamt.
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