
Seit dem Jahr 2013 hat die Schweiz die Sanktionen gegen Raser im Straßenverkehr massiv verschärft und gleichzeitig Richtern praktisch jeglichen Handlungsspielraum bei der Beurteilung des Einzelfalles entzogen.
Seither gelten nach dem Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) starre Regeln: Wer die Geschwindigkeitslimits um ein bestimmtes Maß überschreitet, muss zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden.
Haftstrafe für Polizisten im Dienst
Jetzt erhielt ein Polizist in Genf ein Jahr bedingte Haft, weil er in einer 50er-Zone bei einem Einsatz viel zu schnell fuhr. Der Mann war während des Einsatzes auf einer Straße, wo Tempo 50 gilt, mit immerhin 126 km/h geblitzt worden. Ziel des Einsatzes war es, einen als gefährlich eingestuften Einbrecher abzufangen.
Die Anklage stützte sich auf den „Raser-Paragraph“ der auch für Polizisten im Dienst angewendet wird. Die Richter vertraten die Ansicht, dass der Zweck der Tempoüberschreitung darin bestanden habe, Einbrecher abzufangen und nicht darin, Menschenleben zu retten. Diesfalls hätte er nicht belangt werden können.
Regelung juristisch umstritten