Reform der Gerichte „längst überfällig“

Liste „Jetzt“ will stärkere Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte.

Die kritische Stellungnahme des Beirats europäischer Richter (CCJE) beim Europarat, über den „Die Presse“ vorige Woche berichtet hat, ruft jetzt die Politik auf den Plan. Alfred J. Noll, Justiz- und Verfassungssprecher der Liste „Jetzt“ um Peter Pilz, wird eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Josef Moser einbringen. Noll möchte von Moser wissen, was er als Ressortverantwortlicher für die Verfassung zur Stärkung der Unabhängigkeit der im Jahr 2014 eingeführten Verwaltungsgerichte unternehmen will.

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„Unabhängigkeit der Justiz gefährdet“

Gerichtspräsident Kolonovits: „Dass die Mitglieder sich selbst ihren Präsidenten aussuchen, ist unvorstellbar.“

Ein Beirat des Europarats aus Richtern sieht den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien nicht genug vor Druck von außen geschützt.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 29.04.2019)

Wien. Der Schutz der Unabhängigkeit der Justiz vor übermäßigem Druck könnte in mancher Hinsicht gefährdet sein: Zu diesem Schluss kommt der Beirat europäischer Richter (CCJE) beim Europarat nach einer Analyse des Landesverwaltungsgerichts Wien. Der Beirat aus Richtern aus den 47 Europaratsstaaten hat sich konkret die Position des Präsidenten und dessen Stellvertreterin angesehen. Das Expertengremium vermisst eine saubere Trennung zwischen der Landesregierung und dem Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Verwaltung kontrollieren soll.

Der Beirat kritisiert, dass der Präsident im freien Ermessen und ohne richterliche Mitwirkungsmöglichkeit von der Wiener Landesregierung bestellt wird. Dabei sei es für die Unabhängigkeit der Gerichte wichtig, dass die Richter unabhängig von der Exekutive und der Legislative vorzugsweise von einem Justizrat bestellt werde; ein solcher existiert in unterschiedlicher Ausformung in der Mehrzahl der europäischen Staaten, nicht aber in Deutschland und Österreich.

Gerügt wird auch der Umstand, dass der Präsident nicht auf dieselbe Weise bestellt wird wie die Mitglieder des Gerichts, zu deren Ernennung bereits bestellte Richter Vorschläge erstatten.

 

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EU-Parlament: Datenbank für biometrische Daten von EU-Bürgern und Drittstaaten-Angehörigen kommt

Auf Beschluss des EU-Parlaments sollen mehrere europäische Behörden künftig die von ihnen erfassten biometrischen Daten in einen gemeinsamen Bestand zusammenlegen.

Unter dem Namen Common Identity Repository (CIR) entsteht damit das weltgrößte Archiv für Fingerabdrücke und Gesichtsscans sowie Kerndaten wie Namen, Passnummern und Geburtstage.

Integriert werden Daten von Polizei-, Grenz- und Migrationsbehörden, konkret aus dem Schengen-Informationssystem Eurodac und dem Visa-Informationssystem, dem System zur Speicherung von Daten von Ein- und Ausreisenden in die Union (EES), von straffällig gewordenen Menschen aus Drittstaaten (ECRIS-TCN) sowie dem Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS), fasst ZDNet zusammen.

Weltweit drittgrößte biometrische Datenbank

 

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StVO-Novelle: Die Benützung von E-Scootern wird dem Radfahren  gleichgestellt

Die Neuregelungen sollen ab 1. Juni in Kraft treten.

Die Regierungsvorlage zur 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) betrifft vor allem die Benützung von E-Scootern: Sie dürfen künftig keine Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mehr befahren. Erlaubt ist das Fahren dort, wo auch Radfahren gestattet ist. Zudem werden die Lenker von E-Scootern verpflichtet, sich an alle Verhaltensregeln zu halten, die auch für Radler gelten.

Alkohollimit und Maximalgeschwindigkeit

Das umfasst etwa ein Alkohollimit von 0,8 Promille sowie das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Als höchste zulässige Leistung wurden 600 Watt festgeschrieben, die Geräte dürfen eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. E-Scooter müssen auch mit Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien ausgestattet sein, wie bei Radfahrern werden bei Dunkelheit und schlechter Sicht auch Vorder- und Rücklicht gesetzlich vorgeschrieben.

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Dateneinsicht:  Behörden und Unternehmen müssen Auskunft geben

Nach einer Berechnung der ARGE-Daten, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz mit Sitz in Wien, sind alle Österreicherinnen und Österreicher bei etwa 400 bis 500 Datenverarbeitern registriert. Persönliche Informationen seien also in Form von Datensätzen von diesen Stellen erfasst und gespeichert worden, sagt der Vorstand der ARGE-Daten, Hans Zeger.

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Behörden und Unternehmen aber auch auskunftspflichtig. Sie müssen Einblick in persönliche Daten gewähren, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird. Zeger empfiehlt, von diesem Recht Gebrauch zu machen und vor allem administrative Datensätze in Augenschein zu nehmen. Also etwa Daten, die bei den Sozialversicherungen aufliegen. Auch ein Einblick in Informationen, die auf Magistraten oder Gemeindeämtern gespeichert sind, können so manche Überraschung zutage fördern, sagt Zeger. Das Gleiche gilt für Daten, die bei Kreditschutzverbänden oder der Polizei abgefragt werden können.

Die DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Neu sei unter anderem, dass der gewünschte Datenauszug in einer detaillierten und strukturierten Form zur Verfügung gestellt werden müsse, so Zeger. Etwa als Liste oder auch in digitaler Form, wenn man die Daten in irgendeiner Form weiterverarbeiten oder einem anderen Datenverarbeiter zur Verfügung stellen möchte.

Datenschutzbehörde muss bei Beschwerden prüfen

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Estland will Richter durch künstliche Intelligenz ersetzen

Das Vorreiterland in Sachen Digitalisierung setzt bereits in 13 staatlichen Verwaltungsbereichen auf Algorithmen statt Menschen. Bringt KI in der Justiz mehr Fairness?

Estland ist bekannt dafür, mutige Wege in Sachen Digitalisierung zu gehen. Jede Bürgerin und jeder Bürger verfügt über eine nationale Identitätskarte, auf der die wichtigsten Daten gespeichert sind und die so gut wie alle Behördengänge obsolet macht. Die Geburtsurkunde, die Schulanmeldung, die Parlamentswahl – fast alles kann man in Estland online erledigen. Könnte das bald sogar für Streitschlichtungen mit dem Nachbarn oder Schadenersatzurteile über Blechschäden im Straßenverkehr gelten?

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Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Justizreform eingeleitet

In einem Brief an den Vizepräsident der EU-Kommission hatte die polnischen Richtervereinigung „Justizia“ die EU aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Versuche der polnischen Regierung zu unternehmen, die Richter durch Disziplinarverfahren unter Druck zu setzen. Auch die  Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ)  hatte der Kommission mitgeteilt, durch die Einleitung und Führung offenkundig unbegründeter Disziplinarverfahren gegen Richter/innen …

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Lebensmittelrecht: Konflikt um Verkaufsverbot für bestimmte Inhaltsstoffe der Cannabispflanze

foto: reuters/ralph orlowski

CBD steht für Cannabidiol. Es ist einer von hunderten Wirkstoffen der Cannabispflanze. Im Gegensatz zum bekanntesten dieser Wirkstoffe – THC – wirkt CBD aber nicht psychoaktiv.

Nach einer Aussendung des Gesundheitsministeriums darf dieser Wirkstoff aber nicht mehr in Verkehr gebracht werden. (Siehe dazu: Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika)

Im Allgemeinen können Lebensmittel im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Ausnahme bilden die neuartigen Lebensmittel (Novel Foods). Diese müssen einer gesundheitlichen Bewertung unterzogen werden, bevor Sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Geregelt ist dies in der Novel- Food-Verordnung (EU) 2015/2283.

Wörtlich heißt es dazu im Erlass des Gesundheitsministeriums: „Cannabinoid-haltige Extrakte, die zumeist als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, zunehmend aber auch in Lebensmitteln wie beispielsweise Süßwaren oder Kuchen eingesetzt und angeboten werden, fallen unter die ‚Novel-Food‘-Verordnung der EU und dürfen daher nicht in Verkehr gebracht werden.“

Unklare Abgrenzung der Inhaltsstoffe

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Sicherheitspolizeigesetz (2):  Fast drei Millionen KFZ-Kennzeichen ohne Anlass erfasst

foto: imago

Die wenigsten Autofahrer werden es gemerkt haben. Doch sehr viele ihrer Autofahrten werden registriert und gespeichert, zumindest jene auf Autobahnen. Seit Ende Mai des Vorjahres ist die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft, Kennzeichen werden seither ohne konkreten Anlass erfasst und gespeichert.

Im vergangenen Jahr – also seit Mai – wurden rund 2,9 Millionen Kennzeichen erfasst. Das ergibt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos an Innenminister Herbert Kickl. Die Erfolgsquote bei dem Vorgehen ist erstaunlich gering: 181 verifizierte Treffer konnten erzielt werden.

Eingriff in die Privatsphäre

Nikolaus Scherak, Verfassungssprecher der Neos, findet das höchst bedenklich. „Es findet eine anlasslose Massenüberwachung aller Autofahrer statt“, sagt er im STANDARD-Gespräch. Das sei ein massiver Schritt Richtung Überwachungsstaat. Denn damit könnten auch Bewegungsprofile über jeden einzelnen Fahrer erstellt werden, was einen „unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre“ darstelle.

Konkret funktioniert das so: Kameras erfassen ein Autokennzeichen. Dieses wird in der Kennzeichenerfassungsdatenbank für zwei Wochen gespeichert. Dieser Datensatz wird ständig mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen. Aus den 2,87 Millionen erfassten Kennzeichen, hier sind natürlich auch Mehrfacherfassungen möglich, gab es 28.111 Übereinstimmungen mit der Fahndungsdatenbank. Die Differenz zu den tatsächlichen 181 Treffern ergibt sich daraus, dass in den meisten Fällen das Kennzeichen nicht genau fotografiert wurde.

Drittelbeschwerde beim Höchstgerichtshof eingebracht

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Sicherheitspolizeigesetz (1): „Willkür“ bei der Auswahl von Waffenverbotszonen?

© Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

Vier Waffenverbotszonen wurden im vergangenen Jahr in Österreich verhängt. In der Innsbrucker Bogenmeile, am Linzer Hinsenkampplatz, am Wiener Franz-Josefs-Kai und am Praterstern. Während bei den ersten beiden Bereichen durch Zahlen belegt werde kann, warum gerade dort eine Verbotszone Sinn ergibt, bleibt die Wahl der Bereiche in Wien schleierhaft.

Das zeigt einer Anfragebeantwortung von Innenminister Herbert Kickl. Eingebracht hat die parlamentarische Anfrage die SPÖ-Abgeordneter Angela Lueger. Demnach wurden in der Innsbrucker Bogenmeile zwischen Mai 2017 und Oktober 2018 exakt 47 Delikte gegen Leib und Leben verübt. Am Hinsenkampplatz in Linz waren es von Jänner 2016 bis Dezember vergangenen Jahres 95 Delikte. Warum das Ministerium unterschiedliche Vergleichszeiträume ausweist, bleibt offen.

Keine Auswertung

Schaut man in die Bundeshauptstadt, dann bleibt noch weitaus mehr im Verborgenen. So heißt es in der Beantwortung: In Wien dienten Erfahrungen mit Straftaten die gegen die Rechtsgüter Leben, Gesundheit oder Eigentum als Entscheidungsgrundlage. Darüber hinaus wurden Sicherstellungen von Waffen und gefährlicher Gegenstände sowie die Häufung polizeilicher Einsätze an diesen Örtlichkeiten berücksichtigt. Dabei ging man aber offenbar nach dem Gefühl: Eine geografische Auswertung der beiden gewählten Örtlichkeiten ist laut Kickl nicht möglich.

Zonen in Bundesländern

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