Ab Jänner 2020 sollten in Ungarn ein neues Oberstes Verwaltungsgericht und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz ihre Arbeit aufnehmen. Die Auswahl der rund 300 neuen Richterinnen und Richter war bereits abgeschlossen. Letzte Woche beschloss die Regierung zur Überraschung aller Betroffenen, die vom Parlament bereits beschlossene und kundgemachte Justizreform zu kippen.
Die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte war von EU-Parlament mit Sorge betrachtet worden, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erschien. (Siehe dazu: Umstrittene Justizreform in Ungarn – Österreich als Vorbild genannt)
Neben der politischen Ernennung der Gerichtspräsidenten war ein besonderer Kritikpunkt das Auswahlverfahren für jene neuen Verwaltungsrichter, die nicht bereits zuvor an den Zivilgerichten tägig waren, sondern aus der öffentlichen Verwaltung rekrutiert wurden.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg spricht deutschen Staatsanwälten das Recht ab, EU-Haftbefehle auszustellen: Dies deshalb, weil sie – ähnlich wie in Österreich – den Weisungen des Justizministeriums unterliegen.
Auch bloß theoretische Weisungsgebundenheit schadet Unabhängigkeit
Der Fall war – wie schon im Falle Polens – vom irischen High Court an den EuGH herangetragen worden. Zwei Litauer und ein Rumäne, denen Mord und bewaffneter Raub vorgeworfen wird, hatten sich dort gegen die Vollstreckung der EU-Haftbefehle gewehrt. Die Haftbefehle waren von deutschen Staatsanwaltschaften und dem Generalstaatsanwalt von Litauen ausgestellt worden. Die Verdächtigen orteten eine Gefahr politischer Einflussnahme, weil die deutschen Staatsanwälte einer Verwaltungshierarchie unter Leitung des Justizministeriums angehörten.
In Deutschland scheint die Trendwende geschafft. Der heuer unterzeichnete „Pakt für den Rechtsstaat“ verspricht der Justiz unseres Nachbarlandes nach jahrzehntelanger Sparpolitik bis an die Belastungsgrenze nun zusätzliche Budgetmittel und neue Stellen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei. Von Harald Wagner Es braucht das Bewusstsein der Bevölkerung über die Wichtigkeit einer unabhängigen und funktionierenden Justiz …
Als erste Stadt in den USA hat San Francisco den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch Behörden verboten. Die Gefahr, dass der Einsatz solcher Technologie die Bürgerrechte verletzen könne, überwiege die vermeintlichen Vorteile bei Weitem, entschied der Stadtrat.
Der Einsatz von Gesichtserkennung drohe ethnische Ungerechtigkeit zu verschärfen und „bedroht unsere Möglichkeit, frei von ständiger Beobachtung durch die Regierung zu leben“, heißt es in dem Stadtratsbeschluss der kalifornischen Metropole am Dienstag (Ortszeit).
Die städtische Polizei und andere städtische Behörden dürfen gemäß der Entscheidung keine Gesichtserkennungstechnologie erwerben, besitzen oder nutzen. „Wir haben eine gute Überwachung, ohne ein Polizeistaat zu sein“, zitierte der „San Francisco Chronicle“ Stadtratsmitglied Aaron Peskin, der das Verbot dem Bericht zufolge eingebracht hatte. Gerade San Francisco als „Tech-Hauptquartier“ habe hier Verantwortung zu übernehmen und müsse neue Technologien daher genau regulieren, so Aaron.
Flughafen und Hafen ausgenommen
Der Stadtrat beschloss mit acht Stimmen und einer Gegenstimme zudem, dass San Franciscos Behörden offenlegen müssen, welche Überwachungstechnologie sie nutzen. Er behält sich ferner die Kompetenz vor, den Einsatz neuer Technologie zum Sammeln und Speichern von Personendaten zu genehmigen.
Das Verbot muss dem Bericht zufolge aber noch eine weitere Abstimmung in diesem Gremium passieren und dann von Bürgermeisterin London Breed unterschrieben werden, bevor es in Kraft tritt. Der Flughafen und der Hafen werden ausgenommen sein, da sie unter Bundeskompetenz fallen.
Bürgerrechts-Organisationen in Österreich und Deutschland halten die sogenannte PNR-Richtlinie der EU für grundrechtswidrig und bereiten Beschwerden bei den Höchstgerichten vor.
Gemäß der EU-PNR-Richtlinie aus dem Jahr 2016 muss jeder Mensch, der in die oder aus der EU fliegt, in einer Datenbank erfasst werden. In Österreich werden seit der Umsetzung der Richtlinie im Vorjahr sogar zusätzlich Daten über die Flüge innerhalb der EU erfasst.
PNR steht für „Passenger Name Records“, in Wirklichkeit wird aber viel mehr gespeichert. Unter den Daten, die weitergeleitet werden müssen, befinden sich neben dem Namen, der Reisezeit und der geflogenen Strecke etwa auch der Sitzplatzwunsch, Daten über das Gepäck, Kreditkartendaten und bei Buchung übers Internet auch die verwendete IP-Adresse. Außerdem ist ein Feld namens „Allgemeine Hinweise“ vorgesehen, das so breit formuliert ist, dass es praktisch keine Begrenzungen oder Einschränkungen gibt, welche Daten erfasst werden dürfen. Neben den Daten zum Flug können auch Details zum Aufenthalt im Gastland, die Adresse der Unterkunft, das Ausleihen eines Mietwagens und vieles mehr festgehalten werden.
EU-Staaten können Straftätern den Flüchtlingsstatus verweigern, entschied der EuGH. Doch auch dann gelte die Genfer Konvention: Abschiebungen seien nicht immer möglich.
Asylbewerber, die schwere Straftaten begangen haben und eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen, können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, nicht jedoch ihre Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte-Charta. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Rechtssachen C-391/16, C-77/17, C-78/17).
Genfer Konvention gilt uneingeschränkt
EU-Staaten haben demnach das Recht, straffälligen Geflüchteten das Asylrecht zu entziehen oder zu verweigern. Dadurch verliere jedoch die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, nicht an Gültigkeit. Die Richterinnen und Richter stellten klar: Wenn einem Menschen in seinem Herkunftsland Verfolgung droht, darf er nicht ohne Weiteres abgeschoben werden. Dieser Schutzanspruch gelte unabhängig davon, ob der Flüchtlingsstatus auch förmlich nach EU-Recht verliehen worden sei. Damit können zum Beispiel Fälle sogenannter Duldung gemeint sein, in denen auch abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden.
Drei Flüchtlinge – aus dem Kongo, der Elfenbeinküste und Tschetschenien – hatten geklagt: Ihnen war in Belgien und in der Tschechischen Republik die rechtliche Stellung als Flüchtling aberkannt oder gar nicht erst zuerkannt worden, weil sie wegen besonders schwerer Verbrechen als Gefahr für die Sicherheit eingestuft wurden. Das ist gemäß einer EU-Richtlinie möglich. Nationale Gerichte aus beiden Ländern hatten die Fälle vor den EuGH gebracht.
In Österreich dürfte das EuGH-Urteil den Härtekurs der Bundesregierung gegen straffällig gewordene Flüchtlinge erschweren. Innenminister Herbert Kickl hat wiederholt angekündigt, die Aberkennung von Asyl und subsidiärem Schutz in solchen Fällen erleichtern zu wollen – mit der Option einer darauffolgenden Abschiebung. Nicht erst besonders schwere Verbrechen, sondern „jede Straftat“ solle künftig zu einer Aberkennung führen.
Seit der Einführung des europäischen Mehrwertsteuersystems im Jahr 1993 rauben Betrüger mit Umsatzsteuerkarussellen die Staatskassen aus. Das Problem wurde früh von Steuerbehörden erkannt, aber es ist nie gelungen, der Betrugsmasche nachhaltig einen Riegel vorzuschieben. Durch organisierten Betrug werden pro Jahr 50 Milliarden Euro aus den Steuerkassen europäischer Staaten erbeutet – mit Scheinfirmen, die Umsatzsteuer hinterziehen.
Mitgliedsstaaten blockieren
Die EU-Mitgliedsstaaten würden sich „rigoros dagegen wehren, auch nur ein Quäntchen ihrer Steuerhoheit abzugeben“, sagte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft, Finanzen, Steuern und Zoll. Nur wenn die Nationalstaaten mehr kooperierten, könne Umsatzsteuerbetrügern das Handwerk gelegt werden. „Wir müssen in diese Richtung, hier geht das Geld der Steuerzahler verloren, der Betrug ist moralisch und ethisch inakzeptabel“, sagte der EU-Kommissar.
Liste „Jetzt“ will stärkere Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte.
Die kritische Stellungnahme des Beirats europäischer Richter (CCJE) beim Europarat, über den „Die Presse“ vorige Woche berichtet hat, ruft jetzt die Politik auf den Plan. Alfred J. Noll, Justiz- und Verfassungssprecher der Liste „Jetzt“ um Peter Pilz, wird eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Josef Moser einbringen. Noll möchte von Moser wissen, was er als Ressortverantwortlicher für die Verfassung zur Stärkung der Unabhängigkeit der im Jahr 2014 eingeführten Verwaltungsgerichte unternehmen will.
Gerichtspräsident Kolonovits: „Dass die Mitglieder sich selbst ihren Präsidenten aussuchen, ist unvorstellbar.“
Ein Beirat des Europarats aus Richtern sieht den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien nicht genug vor Druck von außen geschützt.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 29.04.2019)
Wien. Der Schutz der Unabhängigkeit der Justiz vor übermäßigem Druck könnte in mancher Hinsicht gefährdet sein: Zu diesem Schluss kommt der Beirat europäischer Richter (CCJE) beim Europarat nach einer Analyse des Landesverwaltungsgerichts Wien. Der Beirat aus Richtern aus den 47 Europaratsstaaten hat sich konkret die Position des Präsidenten und dessen Stellvertreterin angesehen. Das Expertengremium vermisst eine saubere Trennung zwischen der Landesregierung und dem Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Verwaltung kontrollieren soll.
Der Beirat kritisiert, dass der Präsident im freien Ermessen und ohne richterliche Mitwirkungsmöglichkeit von der Wiener Landesregierung bestellt wird. Dabei sei es für die Unabhängigkeit der Gerichte wichtig, dass die Richter unabhängig von der Exekutive und der Legislative vorzugsweise von einem Justizrat bestellt werde; ein solcher existiert in unterschiedlicher Ausformung in der Mehrzahl der europäischen Staaten, nicht aber in Deutschland und Österreich.
Gerügt wird auch der Umstand, dass der Präsident nicht auf dieselbe Weise bestellt wird wie die Mitglieder des Gerichts, zu deren Ernennung bereits bestellte Richter Vorschläge erstatten.
Auf Beschluss des EU-Parlaments sollen mehrere europäische Behörden künftig die von ihnen erfassten biometrischen Daten in einen gemeinsamen Bestand zusammenlegen.
Unter dem Namen Common Identity Repository (CIR) entsteht damit das weltgrößte Archiv für Fingerabdrücke und Gesichtsscans sowie Kerndaten wie Namen, Passnummern und Geburtstage.
Integriert werden Daten von Polizei-, Grenz- und Migrationsbehörden, konkret aus dem Schengen-Informationssystem Eurodac und dem Visa-Informationssystem, dem System zur Speicherung von Daten von Ein- und Ausreisenden in die Union (EES), von straffällig gewordenen Menschen aus Drittstaaten (ECRIS-TCN) sowie dem Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS), fasst ZDNet zusammen.
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