Deutschland: Verwaltungsgericht sieht Geschäftsschließungen zur Eindämmung des Coronavirus gerechtfertigt

Haus der Gerichte Hamburg

Das Hamburger Verwaltungsgericht lehnte einen sog. Eilantrag ab. Der Schutz der Bevölkerung sei wichtiger als das Verfolgen von Wirtschaftsinteressen. Auch Ferienhausbesitzer scheitern.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Allgemeinverfügung des Senats zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften in einem ersten Verfahren bestätigt. Das Gericht lehnte am Freitagabend den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Eilantrag)  einer Besitzerin von mehreren Geschäften ab, die sich gegen die Schließung ihrer Filialen juristisch zur Wehr gesetzt hatte (Az.: 10 E 1380/20).

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei dem Schutz der Gesundheit der gesamten Bevölkerung als überragend wichtigem Gemeinschaftsgut der Vorzug vor den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin zu geben, teilte ein Sprecher des Gerichts am Wochenende mit. Auch Hamburger, die in Schleswig-Holstein Zweitwohnungen oder Ferienhäuser besitzen und diese nach einer Verfügung des nördlichsten Bundeslandes nicht mehr nutzen dürfen, scheiterten vor Gerichten.

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Initiativantrag ins Parlament: Zadic und Edtstadler: In Justiz und Verwaltung werden alle Fristen bis 30. April unterbrochen

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben Justizpaket geschnürt. Alle Fristen werden unterbrochen, Haftprüfungen sind per Videotelefon möglich. Besuchsverbot in Justizanstalten.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) präsentierten heute ein Justizpaket mit Notmassnahmen wegen des Coronavirus. Alle Fristen in Verwaltung und Justiz werden demnach vorerst bis Ende April unterbrochen bzw. gehemmt. Diese Aussetzung der Fristen könnte je nach Lage auch verlängert werden. Das muss aber noch per Gesetz im Nationalrat beschlossen werden. ÖVP und Grüne bringen dazu einen Initiativantrag ein.

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Anti-Virus-Maßnahmen: Auf Kollisionskurs mit den Grundrechten

Nach Medienberichten dient das Coronavirus in China als Zensur- und Tech-Beschleuniger. Sicherheitsbedürfnis und Totalüberwachung gehend dabei fließend ineinander über. Auch westliche Regierungen beginnen zur Virusbekämpfung auf private Verbindungsdaten und Überwachungs-Tools zuzugreifen. Bei strittiger oder fehlender gesetzlichen Grundlage.

Bewegungsströme zeigen Sozialkontakte

Bereits letzte Woche prüfte in Deutschland das Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln.

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Corona-Virus: Praktische Probleme für Verwaltungsgerichte und Rechtsschutzsuchende

Die von Parlament und Regierung ergriffenen Maßnahmen stellen auch Verwaltungsgerichte und Rechtsschutzsuchende sowie deren Vertreter vor eine Vielzahl praktischer Probleme. Einige davon wird wohl nur der Gesetzgeber lösen können.

Schon die Frage, ob und wie der Dienstbetrieb aufgrund der Bedeutung der Rechtsprechung für das Gemeinwohl „im unmittelbar notwendigen Ausmaß“ aufrecht zu erhalten ist, wird von den einzelnen Gerichten unterschiedlich beantwortet. Von einer Gerichtsschließung, Homeoffice bis zur Übertragung der Verantwortlichkeit auf den einzelnen Richter/ die einzelne Richterin ist die Bandbreite groß.

Gleiches gilt für die Frage, ob die Einhaltung des Betretungsverbots für die richterlichen und nichtrichterlichen Gerichtsbediensteten als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst gilt oder nicht.

Rechtsmittelfristen und Entscheidungsfristen laufen weiter

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Coronavirus: Gesundheitsminster verordnet Betretungsverbote und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit 

Auf Grundlage des gestern beschlossenen COVID-19-Maßnahmengesetzes hat der Gesundheitsminister zur Verhinderung der Verbreitung des Virus zwei Verordnungen in Kraft  gesetzt.

Gemäß § 1 des COVID-19 Maßnahmengesetz wird das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt. Ausgenommen sind die in der Verordnung taxativ aufgezählten Unternehmen.

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Zadic: Gerichte nur in dringenden Fällen besuchen

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat heute dazu aufgerufen, Gerichte nur in dringenden Fällen zu besuchen.

Um das Coronavirus weiter einzudämmen und „unsere Mitmenschen zu schützen, müssen wir direkte soziale Kontakte in nächster Zeit auf ein absolutes Minimum reduzieren. Das setzen wir auch in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gefängnissen um“, so Zadic in einer Aussendung.

Auch Justiz ab Montag mit Maßnahmen


„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit ihres persönlichen Erscheinens bei Gericht in jedem einzelnen Fall zu hinterfragen“, sagte sie anlässlich eines breiten Maßnahmenpakets gegen das Coronavirus, das auch die Arbeit in der österreichischen Justiz ab Montag stark verändern wird. „Im Zweifel ist es derzeit unbedingt notwendig, Anliegen zu verschieben“, forderte Zadic.

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Coronavirus: Der VfGH ändert seine Arbeitsweise

Der VfGH ändert seine Arbeitsweise mit dem Ziel, um auch in Zeiten von Corona seine Aufgaben weiter voll wahrnehmen zu können. Andere Öffnungszeiten, mehr Telearbeit Auch wenn bisher keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) mit dem Virus Covid-19 infiziert ist, ändert der VfGH ab Montag, 16. März, bis auf Weiteres seine Arbeitsweise. Ziel …

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Datenschutz: Mit Standortdaten gegen Coronavirus „mehr als problematisch“

(Bild: creativeneko/carballo/Shutterstock.com)

In Deutschland wird aktuell diskutiert, mögliche Infizierte mittels Standortdaten zu finden. Der Datenschutzbeauftragte sieht das kritisch, nicht nur aus technischen Gründen. Handy-Tracking könne „einen massiven Eingriff in die Privatsphäre“ darstellen.

Das Robert-Koch-Institut und das Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofer Gesellschaft prüfen derzeit gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln. Aus Kreisen des Robert-Koch-Instituts heißt es dazu, dass sich dies noch „im Stadium der Ideenentwicklung“ befände, da man zunächst die rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen klären müsse.

Zweifel beim Datenschützer

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Verstoß gegen Klimaschutz: Gericht stoppt Ausbau des Flughafens Heathrow

Ein Berufungsgericht in Großbritannien hat einer Klage von Umweltaktivisten gegen die Pläne für den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen Heathrow stattgegeben. Die Begründung: Die Regierung habe das Pariser Klimaschutzabkommen nicht berücksichtigt.

Nach dem Urteil des holländischen Höchstgerichtes (siehe dazu: Höchstgericht verpflichtet Regierung zur Einhaltung der Klimaziele) ist die Entscheidung des britischen Berufungsgerichtes nun die zweite Entscheidung innerhalb weniger Wochen, bei der ein europäisches Gericht die Klimaziele des Pariser Klimaschutzabkommens für verbindlich erklärt.

Demgegenüber war das Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau einer 3. Piste des Flughafens Wien vom Verfassungsgerichtshof mit der Begründung aufgehoben worden, das Gericht habe bei der Entscheidung vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen.

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Deutsches Bundesverfassungsgericht: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin ist verfassungskonform

Rechtsreferendarinnen haben kein Recht darauf, bei ihrer Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Ein grundsätzliches Kopftuchverbot ist aber nicht zwingend. So die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2020 (Az. 2 BvR 1333/17).

Das Gericht hatte bereits im Juni 2017 einen Eilantrag gegen das Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen abgewiesen.

Muslimischen Rechtsreferendarinnen darf auch künftig verboten werden, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal Kopftuch zu tragen. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1333/17). Demnach sei die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, zu respektieren.

Eingriff in Glaubensfreiheit gerechtfertigt

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