Corona-Virus: Praktische Probleme für Verwaltungsgerichte und Rechtsschutzsuchende

Die von Parlament und Regierung ergriffenen Maßnahmen stellen auch Verwaltungsgerichte und Rechtsschutzsuchende sowie deren Vertreter vor eine Vielzahl praktischer Probleme. Einige davon wird wohl nur der Gesetzgeber lösen können.

Schon die Frage, ob und wie der Dienstbetrieb aufgrund der Bedeutung der Rechtsprechung für das Gemeinwohl „im unmittelbar notwendigen Ausmaß“ aufrecht zu erhalten ist, wird von den einzelnen Gerichten unterschiedlich beantwortet. Von einer Gerichtsschließung, Homeoffice bis zur Übertragung der Verantwortlichkeit auf den einzelnen Richter/ die einzelne Richterin ist die Bandbreite groß.

Gleiches gilt für die Frage, ob die Einhaltung des Betretungsverbots für die richterlichen und nichtrichterlichen Gerichtsbediensteten als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst gilt oder nicht.

Rechtsmittelfristen und Entscheidungsfristen laufen weiter

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Coronavirus: Gesundheitsminster verordnet Betretungsverbote und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit 

Auf Grundlage des gestern beschlossenen COVID-19-Maßnahmengesetzes hat der Gesundheitsminister zur Verhinderung der Verbreitung des Virus zwei Verordnungen in Kraft  gesetzt.

Gemäß § 1 des COVID-19 Maßnahmengesetz wird das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt. Ausgenommen sind die in der Verordnung taxativ aufgezählten Unternehmen.

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Zadic: Gerichte nur in dringenden Fällen besuchen

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat heute dazu aufgerufen, Gerichte nur in dringenden Fällen zu besuchen.

Um das Coronavirus weiter einzudämmen und „unsere Mitmenschen zu schützen, müssen wir direkte soziale Kontakte in nächster Zeit auf ein absolutes Minimum reduzieren. Das setzen wir auch in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gefängnissen um“, so Zadic in einer Aussendung.

Auch Justiz ab Montag mit Maßnahmen


„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit ihres persönlichen Erscheinens bei Gericht in jedem einzelnen Fall zu hinterfragen“, sagte sie anlässlich eines breiten Maßnahmenpakets gegen das Coronavirus, das auch die Arbeit in der österreichischen Justiz ab Montag stark verändern wird. „Im Zweifel ist es derzeit unbedingt notwendig, Anliegen zu verschieben“, forderte Zadic.

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Coronavirus: Der VfGH ändert seine Arbeitsweise

Der VfGH ändert seine Arbeitsweise mit dem Ziel, um auch in Zeiten von Corona seine Aufgaben weiter voll wahrnehmen zu können. Andere Öffnungszeiten, mehr Telearbeit Auch wenn bisher keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) mit dem Virus Covid-19 infiziert ist, ändert der VfGH ab Montag, 16. März, bis auf Weiteres seine Arbeitsweise. Ziel …

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Datenschutz: Mit Standortdaten gegen Coronavirus „mehr als problematisch“

(Bild: creativeneko/carballo/Shutterstock.com)

In Deutschland wird aktuell diskutiert, mögliche Infizierte mittels Standortdaten zu finden. Der Datenschutzbeauftragte sieht das kritisch, nicht nur aus technischen Gründen. Handy-Tracking könne „einen massiven Eingriff in die Privatsphäre“ darstellen.

Das Robert-Koch-Institut und das Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofer Gesellschaft prüfen derzeit gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln. Aus Kreisen des Robert-Koch-Instituts heißt es dazu, dass sich dies noch „im Stadium der Ideenentwicklung“ befände, da man zunächst die rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen klären müsse.

Zweifel beim Datenschützer

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Verstoß gegen Klimaschutz: Gericht stoppt Ausbau des Flughafens Heathrow

Ein Berufungsgericht in Großbritannien hat einer Klage von Umweltaktivisten gegen die Pläne für den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen Heathrow stattgegeben. Die Begründung: Die Regierung habe das Pariser Klimaschutzabkommen nicht berücksichtigt.

Nach dem Urteil des holländischen Höchstgerichtes (siehe dazu: Höchstgericht verpflichtet Regierung zur Einhaltung der Klimaziele) ist die Entscheidung des britischen Berufungsgerichtes nun die zweite Entscheidung innerhalb weniger Wochen, bei der ein europäisches Gericht die Klimaziele des Pariser Klimaschutzabkommens für verbindlich erklärt.

Demgegenüber war das Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau einer 3. Piste des Flughafens Wien vom Verfassungsgerichtshof mit der Begründung aufgehoben worden, das Gericht habe bei der Entscheidung vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen.

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Deutsches Bundesverfassungsgericht: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin ist verfassungskonform

Rechtsreferendarinnen haben kein Recht darauf, bei ihrer Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Ein grundsätzliches Kopftuchverbot ist aber nicht zwingend. So die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2020 (Az. 2 BvR 1333/17).

Das Gericht hatte bereits im Juni 2017 einen Eilantrag gegen das Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen abgewiesen.

Muslimischen Rechtsreferendarinnen darf auch künftig verboten werden, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal Kopftuch zu tragen. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1333/17). Demnach sei die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, zu respektieren.

Eingriff in Glaubensfreiheit gerechtfertigt

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EU-Justizkommissar: „Wir haben bei der Rechtsstaatlichkeit eine Krise“

Wenn die Unabhängigkeit der Gerichte in einem EU-Land gefährdet ist, dann ist das ein Problem für die gesamte Union, sagt Didier Reynders.

Bei mehreren Herausforderungen, denen sich die neue EU-Kommission stellen muss, laufen die Fäden im Büro des Justizkommissars zusammen. Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn gehört ebenso dazu wie Konsumentenschutz im Zeitalter der Digitalisierung.

STANDARD: Das Thema Rechtsstaatlichkeit ist derzeit in aller Munde. Warum ist das so?

Reynders: Wir haben auf dem Gebiet eine Krise. Innerhalb weniger Jahre gab es in einigen Mitgliedsstaaten Entwicklungen, bei denen die Unabhängigkeit der Justiz, der Kampf gegen Korruption oder das Bekenntnis zum Medienpluralismus zu wenig Beachtung fanden. Die Situation in Polen etwa bereitet mir mehr und mehr Sorgen. Wir müssen zeigen, dass das kein nationales Problem ist, sondern ein europäisches. Und dass ein Richter in einem EU-Land immer auch ein europäischer Richter ist.

STANDARD: Es gibt Pläne, die Auszahlung von EU-Geldern an die Einhaltung rechtlicher Standards zu knüpfen. Wie soll das gehen?

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OLG-Präsident sieht „politisch motivierte“ Angriffe auf die Justiz

Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck und langjähriger Vorsitzender der Richter-Gewerkschaft bezog klar Stellung zu den aktuellen Angriffen auf die Justiz. „Ich glaube, dass sie vordergründig politisch motiviert sind“, so Schröder. Er ortet dahinter „Taktik“.

Es gehe darum, ein Bild der Justiz zu zeichnen, wonach diese „faul, langsam und korruptions- oder einflussanfällig“ sei. Dadurch solle das Ansehen der Justiz erschüttert werden, um Voraussetzungen für Änderungen im Justizsystem zu schaffen, „die politisch genehm sind“.

Das sei eine Entwicklung, die man auch in anderen europäischen Ländern beobachten könne: „Orbán macht es vor. In Polen wird es exzessiv betrieben“, nannte Schröder drastische Beispiele und stellte klar: „Wir sind nicht politisch steuerbar.“

Schiefe Optik

Umso kritischer beurteilt er das Treffen von Sektionschef Christian Pilnacek mit zwei Beschuldigten in der Casinos-Causa, den Aufsichtsräten Walter Rothensteiner und Josef Pröll: „Ich bin todunglücklich über diesen Vorgang. Das geht überhaupt nicht.“

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Niederlande: „Richter-Bashing“ nach Klimaurteil

Mit dem als historisch erachteten sogenannten „Urgenda“-Urteil  hat der „Hohe Rat der Niederlande“ die Regierung verpflichtet, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent zu verringern.

Obwohl die holländische Regierung bereits im Vorfeld erklärt hatte, sie werde sich an das Urteil halten, führte diese Entscheidung in den Niederlanden zu einem „Richterbashing“, vergleichbar mit den Vorgängen in Österreich beim ersten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur „Dritten Piste“ – wenn auch mit umgekehrten Rollen von Regierung und Opposition.

Die Opposition wirft den Höchstrichtern vor, ihr Mandat überschritten zu haben und fordert Gesetze, welche Richter hindern sollen, politisch heikle Fragen zu entscheiden. Gewarnt wird von einer „Dikastokratie“ d. h. der Herrschaft der Richter.

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