
Das Hamburger Verwaltungsgericht lehnte einen sog. Eilantrag ab. Der Schutz der Bevölkerung sei wichtiger als das Verfolgen von Wirtschaftsinteressen. Auch Ferienhausbesitzer scheitern.
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Allgemeinverfügung des Senats zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften in einem ersten Verfahren bestätigt. Das Gericht lehnte am Freitagabend den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Eilantrag) einer Besitzerin von mehreren Geschäften ab, die sich gegen die Schließung ihrer Filialen juristisch zur Wehr gesetzt hatte (Az.: 10 E 1380/20).
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei dem Schutz der Gesundheit der gesamten Bevölkerung als überragend wichtigem Gemeinschaftsgut der Vorzug vor den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin zu geben, teilte ein Sprecher des Gerichts am Wochenende mit. Auch Hamburger, die in Schleswig-Holstein Zweitwohnungen oder Ferienhäuser besitzen und diese nach einer Verfügung des nördlichsten Bundeslandes nicht mehr nutzen dürfen, scheiterten vor Gerichten.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben Justizpaket geschnürt. Alle Fristen werden unterbrochen, Haftprüfungen sind per Videotelefon möglich. Besuchsverbot in Justizanstalten.
Nach Medienberichten dient das Coronavirus in China als Zensur- und Tech-Beschleuniger. Sicherheitsbedürfnis und Totalüberwachung gehend dabei fließend ineinander über. Auch westliche Regierungen beginnen zur Virusbekämpfung auf private Verbindungsdaten und Überwachungs-Tools zuzugreifen. Bei strittiger oder fehlender gesetzlichen Grundlage.
Die von Parlament und Regierung ergriffenen Maßnahmen stellen auch Verwaltungsgerichte und Rechtsschutzsuchende sowie deren Vertreter vor eine Vielzahl praktischer Probleme. Einige davon wird wohl nur der Gesetzgeber lösen können.
Auf Grundlage des gestern beschlossenen COVID-19-Maßnahmengesetzes hat der Gesundheitsminister zur Verhinderung der Verbreitung des Virus zwei Verordnungen in Kraft gesetzt.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat heute dazu aufgerufen, Gerichte nur in dringenden Fällen zu besuchen.
Ein Berufungsgericht in Großbritannien hat einer Klage von Umweltaktivisten gegen die Pläne für den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen Heathrow stattgegeben. Die Begründung: Die Regierung habe das Pariser Klimaschutzabkommen nicht berücksichtigt.