Datenschutz: Mit Standortdaten gegen Coronavirus „mehr als problematisch“

(Bild: creativeneko/carballo/Shutterstock.com)

In Deutschland wird aktuell diskutiert, mögliche Infizierte mittels Standortdaten zu finden. Der Datenschutzbeauftragte sieht das kritisch, nicht nur aus technischen Gründen. Handy-Tracking könne „einen massiven Eingriff in die Privatsphäre“ darstellen.

Das Robert-Koch-Institut und das Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofer Gesellschaft prüfen derzeit gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln. Aus Kreisen des Robert-Koch-Instituts heißt es dazu, dass sich dies noch „im Stadium der Ideenentwicklung“ befände, da man zunächst die rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen klären müsse.

Zweifel beim Datenschützer

Es gebe noch kein definiertes Projekt, außerdem sei das Robert-Koch-Institut in der Diskussion nicht federführend. Der vollständige Kreis der Teilnehmer sowie Anlass und Form der Gesprächsrunde sind im Moment nicht vollständig bekannt. Die Institutsleitung des Heinrich-Hertz-Instituts lehnte eine Erläuterung der Runde gegenüber heise online ab.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber teilte heise online mit, dass eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung der Tracking-Pläne nicht möglich sei, da ihm bisher auch nur die Informationen aus der aktuellen Presseberichterstattung vorlägen. Er wies darauf hin, dass Handy-Standortdaten „sehr sensible“ Informationen über den Besitzer, wie etwa ein aussagekräftiges Bewegungsprofil, vermitteln können. Dies könne „einen massiven Eingriff in die Privatsphäre“ darstellen.

Daten überhaupt genau genug?

Einen staatlich erzwungenen Zugriff auf die Handydaten von Infizierten hält der Bundesdatenschutzbeauftragte aus rechtlicher Sicht für „mehr als problematisch“: „Neben der Frage auf welcher Rechtsgrundlage ein entsprechendes Vorgehen erfolgen sollte, müsste auch die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs hinterfragt werden.“ Dies sei dann der Fall, wenn die Standortdaten nicht auf GPS-, sondern lediglich auf Funkzelleninformationen beruhen. Denn dann sei eine ausreichend präzise Ortsbestimmung fraglich, die einen Mehrwert zur Eindämmung der Krankheit bieten und damit einen schweren Grundrechtseingriff aufwiegen könnte.

Hier den Beitrag auf heisse.de lesen …

 

Siehe dazu auch:

UN-Menschenrechtskommissarin fordert Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen

 

 

 

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