
In Deutschland wird aktuell diskutiert, mögliche Infizierte mittels Standortdaten zu finden. Der Datenschutzbeauftragte sieht das kritisch, nicht nur aus technischen Gründen. Handy-Tracking könne „einen massiven Eingriff in die Privatsphäre“ darstellen.
Das Robert-Koch-Institut und das Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofer Gesellschaft prüfen derzeit gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln. Aus Kreisen des Robert-Koch-Instituts heißt es dazu, dass sich dies noch „im Stadium der Ideenentwicklung“ befände, da man zunächst die rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen klären müsse.
Zweifel beim Datenschützer
Ein Berufungsgericht in Großbritannien hat einer Klage von Umweltaktivisten gegen die Pläne für den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen Heathrow stattgegeben. Die Begründung: Die Regierung habe das Pariser Klimaschutzabkommen nicht berücksichtigt.
Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck und langjähriger Vorsitzender der Richter-Gewerkschaft bezog klar Stellung zu den aktuellen Angriffen auf die Justiz. „Ich glaube, dass sie vordergründig politisch motiviert sind“, so Schröder. Er ortet dahinter „Taktik“.
Mit dem als historisch erachteten sogenannten
Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.