Nach einem Bericht der „Presse“ hat in Österreich der französische Rüstungskonzern „Thales“ den Zuschlag zur Einrichtung einer IT-Plattform für einen digitalen Identitätsnachweis erhalten. Nach einem Einspruch der Staatsdruckerei sei die Vergabe geplatzt.
Das Vorhaben, digitale Identitäten für Bürgerinnen und Bürger einzurichten, stützt sich auf die europäische eIDAS-Verordnung. Diese verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs.
Die Vergabe dieses Auftrags zur Umsetzung der EU-Verordnung an einen der größten Rüstungskonzerne der Welt, der in eine Reihe von Bestechungsskandalen verwickelt war, hat jedenfalls eine politische Dimension – siehe Schweiz. Laut „Presse“ wollte keiner der beteiligten Unternehmen dazu Anfragen beantworten. Auch das dafür zuständige Wirtschaftsministerium nicht.


Die Tromsö-Konvention ist ein weitgehend unbekannter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 2009, der im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Österreich hat den Vertrag – so wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten – bis heute nicht unterzeichnet.
Je mehr Personen gegen Corona geimpft wurden desto stärker wird die Diskussionen über Sonderrechte für diese Bevölkerungsgruppe.
Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, bezweifelt in seinem Beitrag auf Verfassungsblog.de die Angemessenheit und Evidenzbasiertheit der Grundrechtseinschränkungen durch die von der deutschen Bundesregierung ergriffenen Corona-Maßnahmen.
Die Vorgangsweise der Sicherheitsbehörden, Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zu untersagen, nimmt Alexander Somek, Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Wien in einem Gastbeitrag in der “Presse” zum Anlass, die Verhältnismäßigkeit dieser Verbote zu hinterfragen.