Corona-Krise: Europäische Lösung für Sonderrechte von geimpften Personen gesucht

Je mehr Personen gegen Corona geimpft wurden desto stärker wird die Diskussionen über Sonderrechte für diese Bevölkerungsgruppe.

Geht es nach dem Impfplan der Bundesregierung sollen bis Ende März etwa eine Million Menschen in Österreich durch eine Corona-Impfung immunisiert sein. Die Diskussion, ob für diese Bevölkerungsgruppe eine Rücknahme der Corona-bedingten Einschränkungen geboten ist, beschäftigt ganz Europa.

Staaten schaffen Fakten

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„Racial Profiling“: Kontrollgrund Hautfarbe

In Deutschland kontrolliert die Polizei jedes Jahr Millionen Menschen ohne Tatverdacht. Gegen die Anwendung der sog. „verdachtslosen Ausweiskontrolle zur Verhinderung von Straftaten“ wird vor den Verwaltungsgerichten immer wieder Klage erhoben, mit dem Vorwurf, die polizeiliche Kontrolle sei nur wegen der Hautfarbe erfolgt.  

Deutsche Verwaltungsgerichte können in diesen Beschwerdeverfahren auf eine umfangreiche und sehr differenzierte Rechtsprechung zurückgreifen. (Siehe dazu: Polizei darf nicht mehr ohne Verdacht kontrollieren)

Ein Beitrag auf „zeitonline“ gibt dazu einen informativen Überblick, bei dem alle Beteiligten zu Wort kommen.

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Corona–Maßnahmen als Herausforderungen für den Rechtsstaat (2)

Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, bezweifelt in seinem Beitrag auf Verfassungsblog.de die Angemessenheit und Evidenzbasiertheit der Grundrechtseinschränkungen durch die von der deutschen Bundesregierung ergriffenen Corona-Maßnahmen.

Die Infektionsschutzpolitik könne sich nicht dem Hinweis auf die notwendige „Vorsorge“ von einem verbindlichen Tatsachenbezug verabschieden, um in den Bereich der dauernden Modellierung von Wirklichkeit zu wechseln. Und dem entsprechend reiche es auch nicht aus, die Frage nach der Geeignetheit der brachialen Maßnahmen über Wochen und Monate angesichts bescheidener Erfolge mit der Feststellung abzuwehren, ohne genau diese Maßnahmen stünde man jedenfalls schlechter da. Das sei in einem ganz schlichten Sinn nicht zu widerlegen, verwechsle aber letztlich die Welt mit einem Labor.

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Corona–Maßnahmen als Herausforderungen für den Rechtsstaat (1)

Die Vorgangsweise der Sicherheitsbehörden, Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zu untersagen, nimmt Alexander Somek, Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Wien in einem Gastbeitrag in der “Presse” zum Anlass, die Verhältnismäßigkeit dieser Verbote zu hinterfragen. 

Somek bezweifelt, dass es ausreicht, die aktuellen Demonstrationsverbote mit dem Schutz der Gesundheit zu begründen. Der sog. Rationalitätstest als elementares Prüfverfahren im öffentlichen Recht verlange bei Grundrechtseingriffen einen engen Mittel-Zweck-Zusammenhang. Sei dieser nicht gegeben, fiele der Zweckverfolgung zu viel Freiheit zum Opfer.

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Corona-Krise: Erste Klagen gegen Impfverordnung in Deutschland

Während in Österreich ein Impfverordnung bis dato nicht erlassen wurde, hat der deutsche Gesundheitsminister die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bereits im Mitte Dezember unterzeichnet. Sie legt unter anderem fest, wer zuerst geimpft werden soll.

Priorisierung umstritten

Eine Priorisierung bei der Corona-Impfung wird damit begründet, dass entsprechende Vakzine bislang knapp sind und nicht jeder, der will, sofort geimpft werden kann. Der Gesundheitsminister stützt sich dabei auf die Verordnungsermächtigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Festgelegt wird darin, dass Bund und Länder den zunächst nur begrenzt vorhandenen Impfstoff in einer festgelegten Reihenfolge einsetzen sollen. Hochaltrige und besonders von schweren Infektionsverläufen gefährdete Personen stehen dabei ganz vorne auf der Liste – ebenso wie Pflegekräfte in Altenheimen.

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Independence and Efficiency (1): Unabhängigkeit der Gerichte vor Gericht

In Polen wurde das politische Element bei der Richterauswahl enorm gestärkt – auf Kosten der Individualrechte. In Österreich gibt es für die Bestellung der Richteramtsanwärter nicht einmal einen Personalsenat.

In einem Gastkommentar in der „Wiener Zeitung“ analysiert Universitätsprofessor Peter Hilpold (Universität Innsbruck) die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof zur Situation der Justiz in Polen.  Dort steht derzeit im Zentrum der Kontroverse die Situation der Richterkandidaten für das Oberste Gericht in Polen, denen auf gesetzlicher Basis die Möglichkeit entzogen wurde, gegen Auswahlentscheidungen des Landesjustizrats Beschwerde einzulegen. Das politische Element bei der Richterauswahl wurde damit enorm gestärkt, die Individualrechte wurden zurückgedrängt. Eine bedenkliche Entwicklung, gegen die die polnische Rechtsordnung nun keine Handhabe mehr bietet.

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„Social-Media“-Plattformen und das Recht auf Meinungsfreiheit

Die Sperre von Donald Trump durch Twitter, Facebook, Amazon, Snapchat  und Co ist nicht nur ein faktischer Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern auch eine eindrucksvolle Machtdemonstration der amerikanischen Big-Tech-Firmen.

Der Dokumentarfilm „The Cleaners“ führte erstmals einer breiteren Öffentlichkeit vor Augen, wie in der Welt des Internets die demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln der realen Welt durch intransparente oder geheime Guidelines der Internetkonzerne ersetzt werden. (Siehe dazu: The Cleaners“ – Zensur und Manipulation im Internet)

Internetkonzerne werden politisch aktiv

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Corona-Krise: Diskussion um Sonderrechte für geimpfte und genesene Personen spitzt sich zu

Coronavirus

Seit europaweit Impfstoffe gegen das Corona-Virus zur Verfügung stehen, hat die Debatte über Sonderrechte für genesene und geimpfte Personen deutlich an Fahrt gewonnen.

Einführung von Immunitätspässen abgelehnt

Begonnen hatte die Diskussion bereits, als die ersten Personen von der Corona-Infektion genesen waren und sich die Frage stellte, ob genesene Personen denselben Einschränkungen der Bewegungsfreiheit unterliegen wie noch nicht erkrankte Personen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erteilte „Immunitätspässen“ im April letzten Jahres eine Absage, der deutsche Ethikrat im September 2020, wobei rund die Hälfte des Gremiums – unter bestimmtem Voraussetzungen eine stufenweise Einführung einer Immunitätsbescheinigung für sinnvoll hielt.

Bereits damals hatten Kritiker aber vor einer Spaltung der Gesellschaft gewarnt (Siehe dazu: Das Für und Wider eines Immunitätspasses)

Erstmals Begünstigungen für geimpfte und genesene Personen in deutscher Reiseverordnung

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Ethische Fragen einer Impfung gegen COVID-19

In einem Beitrag im Rechtspanorama der „Presse“ wird massive Kritik an der Stellungnahme der Bioethikkommission geübt, welche auch Überlegungen zu Grundrechtseinschränkungen enthält.

Die Autorin, welche u.a. als Expertin für die WHO tätig ist, bemängelt, dass die Stellungnahme der Bioethikkommission nicht ausreichend auf den Umstand hinweise, dass das Zulassungsverfahren für die Impfstoffe hinsichtlich Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit nicht den herkömmlichen Arzneimittelstandards entspreche. Dies sei im Dezember 2020 von der EU-Kommission auch so bestätigt worden. Der erste Pandemieimpfstoff sei daher vorerst nur für zwölf Monate unter der Bedingung zugelassen worden, dass bis Ende 2023 eine Wirksamkeits- und Sicherheitsstudie vorgelegt werde.

Ebenso lasse die Stellungnahme außer Betracht, dass als Langzeitfolge der Impfung gegen die Schweinegrippe im Jahr 2009 insbesondere Kinder an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt waren. (Siehe dazu: SG Koblenz bejaht Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung)

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Corona-Krise: Umstrittene rechtliche Besserstellung bei Impfung und “Freitestung“  

Coronavirus

Das neue Jahr bringt eine neue Phase der Pandemiebekämpfung: Geimpfte und getestete Personen sollen rechtlich bessergestellt werden als andere. Ob dies verfassungsrechtlich zulässig ist, ist umstritten. 

Atteste gelten nur 24 Stunden

Die von der Regierung angebotene Möglichkeit des „Freitestens“ für die Woche nach dem 18. Jänner dürfte angesichts der angekündigten Blockade der Opposition nicht realisiert werden. Der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller hatte diese Vorgangsweise laut einem Bericht auf orf-online als problematisch bezeichnet:  Für die Besserstellung Getesteter müsste der Antigen-Test eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Aber er bietet nur eine Momentaufnahme der Viruslast. Daher sei er ungeeignet, die Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche sachlich zu rechtfertigen. Sollte die neuen Regelungen tatsächlich ein „Freitesten“ mit der Antigen-Methode vorsehen, wäre eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof laut Müller recht aussichtsreich – würde allerdings an der Sache nichts ändern, weil der VfGH schon vom Fristenlauf her erst nach der „Freitest-Woche“ entscheiden könnte. (Siehe dazu: Freitesten“ könnte verfassungswidrig sein)

Impfpflicht könnte verfassungskonform sein

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