
Österreich hat laut einem neuen Bericht des Europarates „insgesamt unzureichende“ Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung erzielt. Die Umsetzung der Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten wurde als „allgemein unbefriedigend“ bewertet.
In einem vorläufigen Umsetzungsbericht über Österreich zur Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten kommt die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) zu dem Schluss, dass Österreich nur zwei der 19 im Jahr 2017 ausgesprochenen Empfehlungen in zufriedenstellender Art und Weise umgesetzt hat (siehe auch die französische und englische Fassung des vorläufigen Umsetzungsberichts).
Hinsichtlich der Abgeordneten hat sich der geringe Grad der Umsetzung der Empfehlungen nicht verbessert. Nach der Nationalratswahl im Jahr 2019 fordert die GRECO den österreichischen Nationalrat auf, sich „ernsthaft“ mit der Umsetzung der Empfehlungen der GRECO zu befassen, u. a. hinsichtlich der Transparenz gesetzgebender Vorgänge und der Erarbeitung eines Verhaltenskodexes (einschließlich der Handhabung verschiedener Arten von Interessenskonflikten). Insgesamt bedauert die GRECO „das anhaltende Fehlen von Fortschritten“ bei der Umsetzung der meisten Empfehlungen hinsichtlich der Abgeordneten.
Die Tromsö-Konvention ist ein weitgehend unbekannter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 2009, der im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Österreich hat den Vertrag – so wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten – bis heute nicht unterzeichnet.
Je mehr Personen gegen Corona geimpft wurden desto stärker wird die Diskussionen über Sonderrechte für diese Bevölkerungsgruppe.
Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, bezweifelt in seinem Beitrag auf Verfassungsblog.de die Angemessenheit und Evidenzbasiertheit der Grundrechtseinschränkungen durch die von der deutschen Bundesregierung ergriffenen Corona-Maßnahmen.
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