Corona-Krise: Diskussion um Sonderrechte für geimpfte und genesene Personen spitzt sich zu

Coronavirus

Seit europaweit Impfstoffe gegen das Corona-Virus zur Verfügung stehen, hat die Debatte über Sonderrechte für genesene und geimpfte Personen deutlich an Fahrt gewonnen.

Einführung von Immunitätspässen abgelehnt

Begonnen hatte die Diskussion bereits, als die ersten Personen von der Corona-Infektion genesen waren und sich die Frage stellte, ob genesene Personen denselben Einschränkungen der Bewegungsfreiheit unterliegen wie noch nicht erkrankte Personen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erteilte „Immunitätspässen“ im April letzten Jahres eine Absage, der deutsche Ethikrat im September 2020, wobei rund die Hälfte des Gremiums – unter bestimmtem Voraussetzungen eine stufenweise Einführung einer Immunitätsbescheinigung für sinnvoll hielt.

Bereits damals hatten Kritiker aber vor einer Spaltung der Gesellschaft gewarnt (Siehe dazu: Das Für und Wider eines Immunitätspasses)

Erstmals Begünstigungen für geimpfte und genesene Personen in deutscher Reiseverordnung

Mit Beginn der Corona Impfungen ist diese Diskussion vor allem in Deutschland neu aufgeflammt. So sieht der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, keine Grundlage dafür, Geimpften weiter Rechte zu entziehen. Verfassungsrechtler Christoph Möllers sieht einen Spielraum von mehreren Monaten, in dem der Gesetzgeber durch ein neues Gesetz zur Antidiskriminierung auf die weitere Beschränkung der Rechte setzen könnte. Die deutsche Bundesregierung vertrat dabei eine klare Position: Geimpfte sollten keine Sonderrechte erhalten, solange es nicht ausreichend Impfstoff für alle gibt.

Laut einem Bericht des deutschen „Handelsblatt“ wurde in Deutschland nun eine Verordnung für den Reiseverkehr vorgelegt, welche Reisende mit einem Impfschutz gegen Corona begünstigt. Der Pflichttest und die Quarantäne sollen demnach für Reisende entfallen, die eine „Impfdokumentation über eine mindestens 14 Tage vor Einreise bei ihnen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ vorlegen können.

Außerdem verleiht die Immunität nach einer überstandenen Corona-Infektion Sonderrechte: Laut der Verordnung gilt die Ausnahmeregelung auch für „Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende, durch Nukleinsäurenachweis bestätigte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen“. (Siehe dazu: Bundesregierung bricht Versprechen der Gleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften)

In Österreich hat Katharina Reich, neu bestellte Chief Medical Officer im Gesundheitsministerium, etwaigen Begünstigungen von geimpften Personen bereits eine Absage erteilt. Jede Form von Belohnung könne für andere wie eine Bestrafung wirken. Das spalte die Gesellschaft. Auch sei nicht klar, inwiefern die Impfungen Ansteckungen unterbinde.

Diskussionen über Sonderrechte gibt es auch in anderen Ländern. Großbritannien etwa diskutiert über einen sogenannten „Freedom Pass“, der Geimpften einen Alltag ohne Beschränkungen ermöglichen soll. Doch gegen das Vorhaben laufen schon Unterschriftensammlungen für Petitionen. Auch die Fluggesellschaft Qantas debattierte darüber, ob Corona-Impfungen Pflicht für Verbindungen nach Australien sein sollten.

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