Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.
So wurde z.B. im Frühjahr 2020 mit durch die damals geltenden COVID-19-Maßnahmenverordnung das Betreten von Sport- und Freizeitbetrieben untersagt ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) hatte Bedenken, ob das angefochtene Betretungsverbot vom Gesetz gedeckt ist und stellte den beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Feststellung, dass dieses Betretungsverbot gesetzwidrig war. Knapp ein Jahr später folgte der Verfassungsgerichtshof der Auffassung des LVwG und hob das Verbot als gesetzwidrig auf, zu einem Zeitpunkt, als das angefochtene Betretungsverbot bereits außer Kraft war (V 530/2020).
Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz
Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.

Während in Europa noch versucht wird, den Gerichtsbetrieb mittels Verhandlungen über Zoom coronasicher zu gestalten, wird in den USA bereits ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft des Gerichtsverfahrens gemacht.
Der Verfassungsgerichtshof folgt der Auffassung des Obersten Gerichtshofs und hebt die Zuständigkeitsbestimmung des § 7 Abs. 1a zweiter Satz Epidemiegesetz 1950 wegen der Verletzung des Bestimmtheitsgebots als verfassungswidrig auf.
Die seit mehr als einem Jahr vakante Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesfinanzgerichts ist seit 20. März in der „