Epidemiegesetz: Lange Warteschlange bei Entschädigung

Tausende Verfahren wegen Entschädigungsanträgen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen, es geht um Millionenbeträge.

Die erste Corona-Welle im Frühjahr 2020 ist längst Geschichte, die Behörden aber wird sie noch lange beschäftigen. Zigtausende Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen, wobei die Lage in den Bundesländern höchst unterschiedlich ist. Das zeigt eine aktuelle Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Die FPÖ wollte wissen, wie es um die Ersatzansprüche nach dem Epidemiegesetz bestellt ist und wie viel Geld bisher ausbezahlt worden ist. Das Epidemiegesetz sieht vor, dass Betriebe geschlossen werden können, wenn bestimmte Krankheiten auftreten. Zugleich muss nach dem Gesetz aber den Arbeitnehmern und Arbeitgebern des geschlossenen Betriebes der entgangene Verdienst ersetzt werden.

In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten wurden zu Beginn der Pandemie tausende Betriebe von den Bezirkshauptmannschaften nach dem Epidemiegesetz geschlossen. Ende März erfolgten die Schließungen dann nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz und wurden über den Corona-Krisenfonds abgewickelt.

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Digitalisierung: EU-Kommission gibt Rechtsrahmen für die Anwendung künstlicher Intelligenz vor

Der von der EU-Kommission vergangene Woche vorgelegte „Rechtsrahmen“ für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) enthält eine Liste an Technologien, die in Zukunft verboten werden sollen.

Genannt werden Social-Credit-Systeme wie in China oder biometrische Überwachung im öffentlichen Raum, nicht aber „Killerdrohnen“.

Risikobasierte Klassifizierung

Ziel der neuen Vorschriften ist eine zukunftssichere Definition künstlicher Intelligenz, welche in allen Mitgliedstaaten direkt und in gleicher Weise Anwendung finden soll. Diese Definition folgt einem risikobasierten Ansatz, indem die Anwendungsmöglichkeiten nach Risikogruppen klassifiziert (unannehmbares, hohes, geringes oder minimales Risiko) werden.

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Grüner Pass: Bioethikkommission für mehr Tempo bei Aufhebung der Freiheitsbeschränkungen

Das oberste Gremium in Ethikfragen kritisiert, dass im Gesetz Geimpfte, Genesene und Getestete unterschiedlich behandelt werden.

Eines stellt die Bioethikkommission in ihrer aktuellen Stellungname zu Impffreiheiten unmissverständlich klar: Was die Freiheitsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betrifft, müssen diese aufgehoben werden. Zumindest, wenn „keine zwingenden praktischen Gründe dagegensprechen“.

Die Gretchenfrage allerdings ist: Wann ist dieser Zeitpunkt erreicht, an dem Freiheitsbeschränkungen nicht mehr länger zulässig sind? In den nächsten Wochen werden zwar immer mehr Menschen eine Impfung erhalten, doch das Verhältnis zwischen Nichtgeimpften und Geimpften wird noch mehrere Monate lang sehr unausgeglichen sein. Und sofern die aktuellen Pläne halten, wird es noch im Mai zu größeren Öffnungsschritten kommen – darunter auch im Bereich der Gastro.

Kein Privileg

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Deutschland: Ausgangssperre ist fundamentaler Eingriff in die Freiheit der Menschen

Die Ausgangssperre ist schwer zu begründen und kaum durchzusetzen. Die Justiz muss sich nun das Gesamtpaket an Schutzmaßnahmen anschauen – auch die bisher geradezu skandalöse Schonung der Wirtschaft.

Das Bundesverfassungsgericht wird vielleicht schon bald über die jüngsten Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes entscheiden müssen. Mehrere Beschwerden sind angekündigt, übrigens auch von Vertretern einer strengeren Linie der Pandemiebekämpfung. Sie werden vor allem auf die Ausgangssperre zielen, die inzwischen zum Symbol geworden ist für eine Pandemiebekämpfung, die ihre Hilflosigkeit mit martialischen Einschränkungen kaschiert.

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Corona-Krise: Kein vorläufiger Rechtsschutz, um die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen nicht zu beschränken?

Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.

So wurde z.B. im Frühjahr 2020 mit durch die damals geltenden COVID-19-Maßnahmen­verordnung das Betreten von Sport- und Freizeitbetrieben untersagt ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) hatte Bedenken, ob das angefochtene Betretungsverbot vom Gesetz gedeckt ist und stellte den beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Feststellung, dass dieses Betretungsverbot gesetzwidrig war. Knapp ein Jahr später folgte der Verfassungsgerichtshof der Auffassung des LVwG und hob das Verbot als gesetzwidrig auf, zu einem Zeitpunkt, als das angefochtene Betretungsverbot bereits außer Kraft war (V 530/2020).

Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz

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Korruptionsbekämpfung: Österreich zählt zu den Schlusslichtern in Europa

Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).

Mit einer Nicht-Umsetzungsquote von 70 Prozent lag Österreich hinter der Türkei (74,2 Prozent) an vorletzter Stelle der 46 Mitgliedsstaaten. Die Türkei setzte 6,5 Prozent der GRECO-Empfehlungen vollständig um, Österreich nur fünf Prozent. Beim Rest (Österreich: 25 Prozent, Türkei: 19,4 Prozent) gab es eine teilweise Umsetzung.

Der Jahresbericht zeigt, dass sich der von Albanien bis zu den USA reichende Kreis der Mitgliedsstaaten mit den Empfehlungen der Korruptionsbekämpfer ziemlich schwer tut. Im Durchschnitt wurden lediglich 38,7 Prozent der vorgeschlagenen Schritte zur Gänze umgesetzt, weitere 37,8 Prozent teilweise. 23,5 Prozent der Empfehlungen harren in der Gesamtbilanz noch einer Umsetzung.

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Judikatur EGMR: Impfpflicht keine Verletzung der Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.

„Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK).

In Tschechien müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten – darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Röteln und Mumps – geimpft werden. Kindergärten und Krippen können eine Aufnahme ohne nachgewiesenen Impfschutz ablehnen. Den Eltern droht zudem eine Geldbuße.

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Deutschland: Infektionsschutzgesetz schaltet Rechtsschutz durch Verwaltungsgerichte aus

Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, bis 2019 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und jetzt Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen, attackiert in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Gerichte bezweifeln Wirksamkeit von Ausgangssperren 

„Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen.

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Angst und Politik in der Pandemie

Das Damoklesschwert der Inzidenzzahlen und die Fallstricke der Lockdown-Politik.

(Beitrag von Maurizio Bach, Senior-Professor für Soziologie, Europa Universität Flensburg auf Verfassungsblog.de.)

Die Corona-Krise hat ein gesellschaftliches Klima der Angst geschaffen, wie seit Kriegszeiten nicht mehr. Angst ist hochgradig wirksam, wenn es darum geht, bei ernsthaften Gefahren für die Gesellschaft Normenkonformität in der Bevölkerung zu erzielen und einschneidende Verhaltensänderungen zu bewirken. In der unübersichtlichen Lage zu Beginn der Pandemie gab es wohl keine Alternative dazu, saß doch auch den Regierenden der Schreck nach dem plötzlichen Auftreten des neuen Virus – und den Fernsehbildern aus Italien – in den Knochen.

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Parlament: Maskenpflicht ohne Sanktionsmöglichkeit wird eingeführt

Im Parlament wird künftig auch für Mandatarinnen und Mandatare eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament gelten, wie Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka nach einer außerplanmäßigen Sitzung der Präsidialkonferenz des Nationalrats am 06.04.2021 erklärte. Die FFP2-Maskentragepflicht wird vom Nationalratspräsidenten demnach in der Hausordnung des Parlaments erlassen, die Ausübung des freien Mandats der Abgeordneten wird dadurch nicht eingeschränkt.

„Was für Frau und Herrn Österreicher gilt, gilt auch grundsätzlich für uns im Parlament. Viele MitarbeiterInnen sehen derzeit ihre Gesundheit auch vor dem Hintergrund der Corona-Mutationen bedroht. Als Verantwortlicher für das Hohe Haus ist es meine Pflicht, für die gesundheitliche Sicherheit aller im Parlament anwesenden Personen Sorge zu tragen“, so der Nationalratspräsident. Die allgemeine Maskentragepflicht wird vorerst bis zum Tagungsende im Juli gelten, eine Verlängerung darüber hinaus ist von der weiteren Corona-Situation abhängig.

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