Wien: Verwaltungsgericht prüft Obdachlosen-Vertreibung

orf-atMit einer nicht alltäglichen Causa befasst sich heute das Wiener Verwaltungsgericht. Es muss prüfen, ob der Einsatz von Polizei und MA 48 gegen Obdachlose im Oktober des Vorjahres im Stadtpark unverhältnismäßig war.

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Obdachlose im Stadtpark

Mitte Oktober des Vorjahres warf die Wiener Polizei Obdachlose aus dem Stadtpark. Offiziell hieß die Begründung, die Obdachlosen hätten gegen die Wiener Campierverordnung verstoßen. Soziale Vereine protestierten dagegen – mehr dazu in Caritas-Kritik an Einsatz gegen Obdachlose. Die Polizei soll den Obdachlosen zu wenig Zeit gegeben haben, um ihre Sachen zusammenzupacken. Von rund 30 Minuten ist die Rede.

Neben der Polizei wird auch der Einsatz der Müllabfuhr (MA 48) geprüft. Diese soll alles, was nach der Amtshandlung noch im Park gelegen hat, entsorgt haben, darunter Habseligkeiten von Obdachlosen, die quasi gar nicht zu Hause waren.

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Höchstgericht stellt klar: Freisprecheinrichtung auch dann Pflicht, wenn das Auto gerade verkehrsbedingt steht.

Bild: (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
Bild: (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)

 Eine originelle Begründung, warum er ohne Freisprecheinrichtung telefoniere, hatte ein Autofahrer parat, der mitten auf einer Kreuzung mit Handy am Steuer erwischt wurde: Er habe nicht während des Fahrens telefoniert, sondern lediglich im stillstehenden Fahrzeug.

Von Benedikt Kommenda (Die Presse)

Ihn zu bestrafen sei daher rechtswidrig. Mit dieser seiner Rechtsmeinung kämpfte sich der Mann zur Abwehr einer 55-Euro-Geldstrafe (oder 18 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) bis zum Verwaltungsgerichtshof durch. Doch das Höchstgericht belehrte ihn eines Besseren: Sein Telefonat sei unter das gesetzliche Verbot gefallen, die Bestrafung rechtmäßig.

„Während des Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten“, heißt es im Kraftfahrgesetz (§ 102/3 5. Satz). Der Mann aber habe, so der UVS, weder seine Fahrt noch das Fahren unterbrochen, als er mitten im Kreuzungsbereich stehengeblieben sei, um in Ruhe zu telefonieren. Er habe sich im fließenden Verkehr befunden und jederzeit damit rechnen müssen, das Auto steuern zu müssen: um auszuweichen, weiterzufahren oder einen geeigneten Platz zum Telefonieren anzusteuern.

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Auskunftsrecht: Wenn Bürger die Republik vor Gericht „zerren“

Ein Transparenzbeauftragter? „Der scheint mir mit der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit aus der Zeit gefallen“, betonte Gerhard Hesse beim letztwöchigen Rechtspanorama an der WU. Der Rechtsschutz werde bereits durch die neuen Verwaltungsgerichte bestens gewährleistet, sagte der Chef des Verfassungsdienstes im Kanzleramt bei der von der WU und „Presse“ veranstalteten Debatte. von Philipp Aichinger (Die Presse) Hesse ist …

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EuGH: Glückspielkonzession nur bei Spielerschutz und Kriminalitätsbekämpfung

StandardDas Verwaltungsgericht Oberösterreich hatte zur Vereinbarkeit des österreichischen Glückspielgesetzes mit  EU-Recht eine Vorabanfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)  gestellt .

Das Verwaltungsgericht vertrat die Auffassung, die Beschränkungen im Glückspielgesetz dienten nur dem Zweck der Einnahmenerzielung nicht aber  der Kriminalitätsbekämpfung und dem Spielerschutz.  Der Europäische Gerichtshof habe aber bereits entschieden, dass die Erzielung von Staatseinnahmen eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht rechtfertigen kann.

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Überlegungen der Exekutive sind keine Gesetzgebungsakte

presse-logoDer VwGH wies eine Amtsbeschwerde des Finanzamts Linz gegen die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) ab

Es ging um die Interpretation des Begriffes „Zinsen“ als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung von Beteiligungen. Der UFS hatte ihn weit interpretiert und darunter auch Geldbeschaffungskosten verstanden, wie zum Beispiel eine Bereitstellungsgebühr. Das Finanzamt wollte das nicht hinnehmen und erhob Beschwerde an den VwGH. Begründung: Das Ministerium habe im Entwurf des Gesetzes noch von „Kosten der Fremdfinanzierung“ gesprochen, und dies sei in der Regierungsvorlage bewusst durch den engeren Begriff „Zinsen“ ersetzt worden.

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Schwarzarbeit macht Vertrag ungültig – in Deutschland

Bereits im vergangenen Sommer hatte der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass in jenen Fällen, in denen der gesamte Werklohn schwarz gezahlt werde, der zugrundeliegende Vertrag nichtig ist. Das Gericht stützte dieses Urteil auf das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung: Das darin enthaltene Verbot führe jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer …

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Zutrittskontrollen: Neun von zehn Gerichten sind bereits ausgerüstet

Oft sind es Sorgerechts- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei denen die Emotionen leicht überkochen.

Daherwurden in den vergangenen Jahren nach und nach auch die Bezirksgerichte mit Sicherheitsschleusen ausgestattet. „Heute gibt es doppelt so viele Gerichte mit Sicherheitskontrollen als noch 2008“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter. Neun von zehn Gerichten sind bereitsausgerüstet.

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Zugangskontrollen bei Gerichten: 172.910 Gegenstände abgenommen

Bei den Eingangskontrollen von Gerichtsgebäuden sind im Vorjahr in ganz Österreich 172.910 „gefährliche Gegenstände“ abgenommen worden. Darunter befanden sich auch 418 Schusswaffen. Von den abgenommenen Dingen waren 51.487 Hieb- und Stichwaffen sowie 121.005 sonstige gefährliche Gegenstände wie Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme. Zur Schusswaffenstatistik zählen übrigens auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen, aber keine Dienstwaffen, …

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Mangelnde Schuldeinsicht darf keinen Einfluss aufs Urteil haben

Bei der Frage, ob sich ein Straftäter bewähren darf, kann sich alleredings ein stures Beharren auf der vermeintlichen Schuldlosigkeit sehr wohl negativ auswirken. Es geht dabei um die Prognose des künftigen (Wohl-) Verhaltens Österreichs Strafrichter bekommen dieser Tage Post vom Justizminister. Wolfgang Brandstetter weist in einem Erlass auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) hin, …

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VfGH sichert Demofreiheit: „Autofreier Tag“ am Ring muss erlaubt sein“

Bild: (c) Michaela Bruckberger
Bild: (c) Michaela Bruckberger

Höchstgericht hebt das Verbot einer Radler-Demonstration als verfassungswidrig auf: Polizei und Innenministerium haben Gefahr für öffentliche Sicherheit und öffentliches Wohl überbewertet.

Die Demo hatte 2011 aber ohnehin stattgefunden.

Benedikt Kommenda (DiePresse.com)

Ein „autofreier Tag“ auf der Wiener Ringstraße muss möglich sein. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner in zweiter Instanz bestätigtes Verbot einer solchen Demonstration als verfassungswidrig aufgehoben. Die Radfahrer hatten sich von der polizeilichen Untersagung im Jahr 2011 zwar ohnehin nicht beeindrucken lassen und die Kundgebung auf einem Teil der Straße um die Innenstadt durchgeführt; das Höchstgericht gibt der „Interessensgemeinschaft Fahrrad“ als Veranstalterin nun aber auch in aller Form Recht: Polizei und Innenministerium hatten die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl überbewertet, die Begründung des Verbots war für den VfGH „nicht nachvollziehbar“.

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