Schwarzarbeit macht Vertrag ungültig – in Deutschland

presse-logoBereits im vergangenen Sommer hatte der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass in jenen Fällen, in denen der gesamte Werklohn schwarz gezahlt werde, der zugrundeliegende Vertrag nichtig ist.

Das Gericht stützte dieses Urteil auf das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung: Das darin enthaltene Verbot führe jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich dagegen verstoße und der Bauherr den Verstoß kenne und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutze.

In Deutschland haben solche Nebenabreden – abgesehen vom finanzstrafrechtlichen Risiko– jetzt auch gravierende zivilrechtliche Folgen: Sie machen den gesamten Bauvertrag nichtig, entschied vor Kurzem der deutsche Bundesgerichtshof.

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