Mit einer nicht alltäglichen Causa befasst sich heute das Wiener Verwaltungsgericht. Es muss prüfen, ob der Einsatz von Polizei und MA 48 gegen Obdachlose im Oktober des Vorjahres im Stadtpark unverhältnismäßig war.
Mitte Oktober des Vorjahres warf die Wiener Polizei Obdachlose aus dem Stadtpark. Offiziell hieß die Begründung, die Obdachlosen hätten gegen die Wiener Campierverordnung verstoßen. Soziale Vereine protestierten dagegen – mehr dazu in Caritas-Kritik an Einsatz gegen Obdachlose. Die Polizei soll den Obdachlosen zu wenig Zeit gegeben haben, um ihre Sachen zusammenzupacken. Von rund 30 Minuten ist die Rede.
Neben der Polizei wird auch der Einsatz der Müllabfuhr (MA 48) geprüft. Diese soll alles, was nach der Amtshandlung noch im Park gelegen hat, entsorgt haben, darunter Habseligkeiten von Obdachlosen, die quasi gar nicht zu Hause waren.
Das Gericht kann feststellen, dass die Einsätze unverhältnismäßig waren oder auch befinden, dass alles in Ordnung war. Möglich ist auch ein Amtshaftungsverfahren, in dem die Obdachlosen letztlich Schadenersatz bekommen, weil die MA 48 Schlafsäcke und Decken entsorgt hat.
Maßnahmenbeschwerde eingebracht
Die Causa war im November des Vorjahres ins Rollen gekommen. Mit Hilfe eines Anwalts brachten drei Betroffene eine Beschwerde gegen die Polizei und die Stadt Wien ein. Der Grund: Ihre Habseligkeiten seien entsorgt worden.
Geplant ist eine öffentliche Verhandlung. Mit der von den Obdachlosen eingebrachten Maßnahmenbeschwerde soll die Feststellung erwirkt werden, dass die Wegweisung und die Wegnahme ihrer Habseligkeiten rechtswidrig waren.
Die öffentliche mündliche Verhandlung findet heute am VwG Wien ab 9.30 Uhr im V erhandlungssal 4 statt.