Mangelnde Schuldeinsicht darf keinen Einfluss aufs Urteil haben

KURIERBei der Frage, ob sich ein Straftäter bewähren darf, kann sich alleredings ein stures Beharren auf der vermeintlichen Schuldlosigkeit sehr wohl negativ auswirken. Es geht dabei um die Prognose des künftigen (Wohl-) Verhaltens

Österreichs Strafrichter bekommen dieser Tage Post vom Justizminister. Wolfgang Brandstetter weist in einem Erlass auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) hin, in dem es um einen gern herangezogenen Erschwerungsgrund bei der Strafzumessung geht: Die mangelnde Schuldeinsicht eines leugnenden Angeklagten lässt manche Urteile strenger ausfallen. Das ist laut OGH jedoch nicht gesetzeskonform und muss im Fall einer Berufung daher repariert werden.

Den Artikel auf kurier.at lesen…

 

Teilen mit: