Bei den Eingangskontrollen von Gerichtsgebäuden sind im Vorjahr in ganz Österreich 172.910 „gefährliche Gegenstände“ abgenommen worden.
Darunter befanden sich auch 418 Schusswaffen. Von den abgenommenen Dingen waren 51.487 Hieb- und Stichwaffen sowie 121.005 sonstige gefährliche Gegenstände wie Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme.
Zur Schusswaffenstatistik zählen übrigens auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen, aber keine Dienstwaffen, weil diese laut Albegger vom Mitnahmeverbot von Waffen in Gerichtsgebäude ausgenommen sind.