Auskunftsrecht: Wenn Bürger die Republik vor Gericht „zerren“

presse-logoEin Transparenzbeauftragter? „Der scheint mir mit der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit aus der Zeit gefallen“, betonte Gerhard Hesse beim letztwöchigen Rechtspanorama an der WU. Der Rechtsschutz werde bereits durch die neuen Verwaltungsgerichte bestens gewährleistet, sagte der Chef des Verfassungsdienstes im Kanzleramt bei der von der WU und „Presse“ veranstalteten Debatte.

von Philipp Aichinger (Die Presse)

Hesse ist für den Entwurf jenes Verfassungsgesetzes verantwortlich, das laut der Regierung die Informationsfreiheit der Bürger ab 2016 stärken soll. Demnach soll das Amtsgeheimnis von der Regel zur Ausnahme werden. „Ein denkbar simples Konzept“ habe man entworfen, betonte Hesse. Doch es bleiben nach wie vor Ausnahmemöglichkeiten, in denen die Verwaltung Informationen verweigern kann. Etwa, wenn die Behörde sich wegen der nationalen Sicherheit, der Landesverteidigung oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe auf die Verschwiegenheit beruft. Den Wunsch mancher, für Streitfälle zwischen Bürger und Behörde einen eigenen Transparenz- oder Informationsbeauftragten zu installieren, kann Hesse nicht nachvollziehen. Man habe soeben 140 Behörden im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit abgeschafft, da wolle man nicht gleich wieder eine neue Behörde schaffen.

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