Das Wiener Verwaltungsgericht prüft am 8. Mai in einer öffentlichen Verhandlung das Vorgehen der Wiener Polizei gegen Obdachlose, die am 15. Oktober 2013 aus dem Wiener Stadtpark verwiesen worden sind.
Bei dieser umstrittenen Aktion wurde auch das Hab und Gut von einigen Betroffenen von der MA 48 weggeschafft und entsorgt.
Mehrere Obdachlose haben dagegen eine Maßnahmebeschwerde eingebracht, die sich nicht nur gegen die Polizei, sondern auch die MA48 richtet. Sie wollen damit die Feststellung erwirken, dass die Wegweisung und die Wegnahme ihrer Habseligkeiten rechtswidrig waren.

Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs reicht es: In einer emotionalen Rede fordert Holzinger Reformen von der Politik ein. Wäre der U-Ausschuss schon ein Minderheitenrecht, hätte man sich viel erspart.
Besitzer von Ferien- und Zweitwohnungen dürfen diese an Urlauber vermieten – sofern sie schon vor dem April 2009 als Fremdenzimmer genutzt wurden. Das entschied jetzt das Landesverwaltungsgericht Salzburg.
Der nur alle drei Jahr vergebene Innovationspreis für Verwaltung und Justiz (IPVJ) wird dieses Jahr an den neu geschaffenen Dachverband der Verwaltungsrichterinnen (DVVR) vergeben.