Der UVS Wien hat das Aufbrechen der Türe bei einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt, weil weder die Sicherheit der Beamten noch andere wichtige Gründe den Einsatz der Ramme erfordert hätten. Als idR von der gerichtlichen Anordnung nicht gedeckter Exzess bedürfe ein solcher Entschluss der ausführenden Polizeiorgane einer besonderen Begründung, welche etwa im notwendigen Schutz der Kriminalbeamten vor bekannt aggressiven oder mutmaßlich bewaffneten Tatverdächtigen liegen könne (was hier nicht der Fall war).
Dagegen rechtfertigt die durch keine konkreten Anhaltspunkte gestützte Befürchtung, der Verdächtige könnte die Türe absichtlich nicht öffnen, um während einer schonenden Nachsperrung der Eingangstüre Zeit zur Vernichtung von Belastungsmaterial zu gewinnen, kein zerstörerisches Eindringen. Der Einsatz einer Ramme – welcher laut Aussagen eines der Beamten in vergleichbaren Fällen durchaus schon Routine sei – wurde als unverhältnismäßig beurteilt.
Die Straßenverkehrsordnung enthält für das Nebeneinander von Autos und Fahrrädern auf den Straßen Regeln, die einander widersprechen. Einen Streitfall hat das Höchstgericht nun zugunsten der Radfahrer gelöst.
Weil sein Schreiben an einen Wiener Richter eine „gravierende Drohung“ enthielt, ist am Mittwoch ein 40-jähriger Mann wegen versuchter schwerer Nötigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte sprach im Prozess von einem „Missverständnis“.
Jener Wiener Staatsanwalt, der versucht haben soll, seinen Rückstand bei der Bearbeitung von Strafakten durch Fehleinträge zu kaschieren, ist in Wr. Neustadt freigesprochen worden. Ein Gerichtspsychiater hat dem Angeklagten ein massives Burn-Out-Syndrom attestiert.
Liebe Leserinnen und Leser,
Eine neue und einfachere Straßenverkehrsordnung (StVO) mit klaren Regeln könnte viele Unsicherheiten und Streitpunkte im täglichen Verkehr lösen und damit das Unfallrisiko senken, ist das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) überzeugt. Politisch ist das laut Experten nicht durchsetzbar, ein gemeinsamer „Code of Conduct“ schon viel eher.