Aktueller Gesetzestext lässt laut VfGH viele Interpretationen zu – In den Bundesländern gelten zum Teil unterschiedliche Regelungen
In manchen Bundesländern wird das Betteln mit Kindern mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 720 Euro geahndet.
Immer wieder wurde in Österreich darüber diskutiert, Betteln teilweise oder generell zu verbieten. Einschränkungen gibt es in praktisch allen Bundesländern, Verbote werden immer mehr. Da man kein einheitliches Bettelverbot, sondern ein „differenziertes“ Gesetz beschließen wollte, lässt der geltende Gesetzestext viele Interpretationen zu. Derzeit befasst sich auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit.
Der UVS Wien hat das Aufbrechen der Türe bei einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt, weil weder die Sicherheit der Beamten noch andere wichtige Gründe den Einsatz der Ramme erfordert hätten. Als idR von der gerichtlichen Anordnung nicht gedeckter Exzess bedürfe ein solcher Entschluss der ausführenden Polizeiorgane einer besonderen Begründung, welche etwa im notwendigen Schutz der Kriminalbeamten vor bekannt aggressiven oder mutmaßlich bewaffneten Tatverdächtigen liegen könne (was hier nicht der Fall war).
Die Straßenverkehrsordnung enthält für das Nebeneinander von Autos und Fahrrädern auf den Straßen Regeln, die einander widersprechen. Einen Streitfall hat das Höchstgericht nun zugunsten der Radfahrer gelöst.
Weil sein Schreiben an einen Wiener Richter eine „gravierende Drohung“ enthielt, ist am Mittwoch ein 40-jähriger Mann wegen versuchter schwerer Nötigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte sprach im Prozess von einem „Missverständnis“.
Jener Wiener Staatsanwalt, der versucht haben soll, seinen Rückstand bei der Bearbeitung von Strafakten durch Fehleinträge zu kaschieren, ist in Wr. Neustadt freigesprochen worden. Ein Gerichtspsychiater hat dem Angeklagten ein massives Burn-Out-Syndrom attestiert.