Der Verfassungsgerichtshof fordert die Berücksichtigung der guten Integration und des Familienlebens eines Kosovaren.
18.03.2013 | (Die Presse)
Der Umstand, dass ein Ausländer sich zehn Jahre lang illegal in Österreich aufgehalten hat, genügt nicht als Begründung dafür, den Fremden auszuweisen. Weil der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) für die Steiermark einen Kosovaren in seine frühere Heimat zurückschicken wollte, ohne auch seine Integration und sein Privat- und Familienleben in Österreich zu berücksichtigen, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) korrigierend eingegriffen. Er hob die Ausweisung auf.
„Unzureichend berücksichtigt wurden insbesondere die von der belangten Behörde zugestandene, während der Aufenthaltsdauer von über zehn Jahren erfolgte und an der mehrjährigen (rechtmäßigen) Beschäftigung sowie den Deutschkenntnissen erkennbare gute Integration des Beschwerdeführers und das bestehende Familienleben in Österreich.“ Der Bescheid, mit dem die Ausweisung bestätigt wurde, ist deshalb verfassungswidrig.