Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes Yves Bot veröffentlichte am Donnerstag seine Stellungnahme im Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Berlin zur Beamtenbesoldung.
Er stellte zunächst fest, dass das ursprüngliche System der Beamtenbesoldung in Deutschland tatsächlich der Richtlinie des Europäischen Rates zur „Gleichstellung in Beschäftigung und Beruf“ widerspreche, da die Höhe des Grundgehalts eines Beamten maßgeblich von seinem Lebensalter abhing.
Um dem Vorwurf der Altersdiskriminierung zu entgehen, war das Besoldungsgesetz neu gefasst worden. Seitdem gelten in Berlin für Landesbeamte unterschiedliche Regelungen. Wer erst nach diesem Stichtag verbeamtet wurde, dessen Einstufung in eine Besoldungsgruppe richtet sich nach der absolvierten Dienstzeit, also nach der Berufserfahrung.