Die strengen Regeln für die Errichtung neuer Apotheken in ländlichen Regionen könnten eine Unterversorgung verursachen, so der Gerichtshof
Brüssel – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich wegen seiner Regeln zur Eröffnung neuer Apotheken verurteilt. Die österreichische Gesetzeslage besagt, dass eine Apotheke zumindest ein Versorgungspotenzial von 5.500 Personen erreichen muss. Der EuGH sieht dabei aber in manchen ländlichen Regionen die Versorgungssicherheit gefährdert.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung zur Zl. B 628/2013 vom 12. Dezember 2013 klargestellt, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn im Verwaltungsstrafverfahren die Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe nicht vorgesehen wird.