Häupl: Aufstockung der Anzahl der gewählten Mitglieder soll „so bald wie möglich“ beschlossen werden
Wien – Die Stadt Wien bessert in Sachen Landesverwaltungsgericht nach: Mitte Jänner hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile des Gesetztes als verfassungswidrig aufgehoben. „Wir werden dem Urteil ohne Wenn und Aber nachkommen und die Neufassung so bald wie möglich dem Landtag vorlegen“, erklärte der Wiener Landeshauptmann Michael Häupl (SPÖ) am Freitag im Wiener Landtag.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung zur Zl. B 628/2013 vom 12. Dezember 2013 klargestellt, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn im Verwaltungsstrafverfahren die Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe nicht vorgesehen wird.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 3.10.2013, Rechtssache C-378/12, ausgesprochen, dass die Verbüßung einer Freiheitsstrafe keinen rechtmäßigen Aufenthalt darstellt.