EuGH: Entscheidung über Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin zur Frage der Altersdiskriminierung bei der Beamtenbesoldung und Überleitung

220px-Court_of_Justice_of_the_European_Union_emblem.svgAm kommenden Donnerstag wird Yves Bot, einer der neun Generalanwälte des EuGH, seine mit Spannung erwartete Rechtsmeinung zu den Vorlageanträgen des Verwaltungsgerichts Berlin abgeben.

Das Gericht hatte dem EuGH folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:

1. Gilt das Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78EG auch für die Besoldung der Landesbeamten ?

2. Stellt eine maßgeblich vom Lebensalter abhängige Besoldungshöhe in diesem Sinne eine Altersdiskriminierung dar ?

3. Kann ein solches Besoldungssystem durch die Auslegung gerechtfertigt sein, der Gesetzgeber habe in Wirklichkeit nicht das Lebensalter sondern die Berufserfahrung honorieren wollen ?

4. Falls ein Verstoß bejaht wird: kann für Zeiten zurückliegender Diskriminierung eine andere Rechtsfolge gelten als eine nachträgliche Besoldung / Nachzahlung nach der höchsten Besoldungsstufe und aus welcher europarechtlichen Rechtsgrundlage folgt das ggf. (aus der Richtlinie selbst oder dem unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch wg. mangelnder Umsetzung) ?

5. Gilt für einen solchen Nachzahlungsanspruch der Grundsatz zeitnaher Geltendmachung ?

6. Wird durch das Berliner Besoldungs-Überleitungsgesetz, durch das die Landesbeamten allein nach dem zum Stichtag erworbenen Grundgehalt ohne Berücksichtigung der absoluten Erfahrungszeit einer Stufe des neuen Systems zugeordnet worden sind, eine Altersdiskriminierung fortgesetzt ?

7. Würde dies ggf. weiterhin gegen das europäische Gemeinschaftsrecht verstoßen ? Oder läßt sich diese Lösung mit dem sonst erhöhten Verwaltungsaufwand begründen ?

8. Falls das neue Besoldungsrecht weiterhin diskriminierend ist: wäre dann die Rechtsfolge, dass die Bestandsbeamten weiterhin nach der höchsten Besoldungsstufe zu besolden sind ?

Sollte sich der Generalanwalt der Meinung des Gerichtes anschließen, geht es für Land Berlin um viel Geld.

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