Der Verfassungsgerichtshof beginnt am Donnerstag, 21. November 2013, die Beratungen seiner nächsten Session. Auf der Tagesordnung der Session steht u.a. ein Gesetzesprüfungsantrag zum neuen Verwaltungsgericht Wien
Für das Reformvorhaben Verwaltungsgerichte wurde auch in Wien ein eigenes Verwaltungsgericht geschaffen. Die Opposition im Wiener Gemeinderat hält jedoch einige Bestimmungen zu diesem neuen Verwaltungsgericht für verfassungswidrig, die Abgeordneten haben einen entsprechenden Antrag an den VfGH gestellt.
So würden Regelungen zur Geschäftsverteilung (mit der im Voraus festgelegt wird, welche Beschwerden welcher Richterin/welchem Richter zugeteilt werden) nicht dem Recht auf ein faires Verfahren entsprechen, da bei der Erlassung der Geschäftsverteilung dem Präsidenten eine zu starke Position, also Zuviel Einfluss, zukomme.
Weiters, so die Abgeordneten, hätten die im Gesetz vorgesehenen „Rechtspfleger“ (das sind nichtrichterliche Organe, die dienstrechtlich dem Magistrat unterstellt sind) eine zu starke Stellung, insbesondere würden sie viele Verfahren gleichsam selber erledigen können.
Mit der Veröffentlichung erster Entscheidungen ist dann im Jänner des kommenden Jahres zu rechnen.
(Presseinformation vom 20. 11.2013)