Gericht: Mindestsicherung darf Wohnbeihilfe nicht schmälern

Standard BMS ist eine Sozialhilfeleistung und daher nicht als Haushaltseinkommen zu werten

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine wichtige Klarstellung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) vorgenommen: Die 2010 eingeführte Mindestsicherung ist eine Sozialhilfeleistung. Deshalb kann ihr Bezug keine Auswirkungen auf den Bezug der Wohnbeihilfe haben. Der Wiener Magistrat hatte dies anders gesehen und dem Vater einer fünfköpfigen Familie die Wohnbeihilfe gestrichen.

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Ist die Zuständigkeitsübertragung der Wiener Landesabgaben auf das Bundesfinanzgericht verfassungswidrig ?

Das Bundesfinanzgericht hegt Bedenken, ob die durch das Land Wien erfolgte Übertragung des Zuständigkeitsbereiches für Abgaben verfassungsrechtlich gedeckt war.

Das Gericht stellte daher beim Verfassungsgerichtshof den Antrag, die betreffende Bestimmung (§ 5 des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien – WAOR) als verfassungswidrig aufzuheben.

Eine Übertragung der Zuständigkeit ist nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes gemäß Art. 131 Abs. 5 B-VG nur in Rechtssachen in den Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder zulässig. Die Parkometerabgabe, um die es im Beschwerdefall geht, stütze sich aber auf § 15 Abs. 3 Z 5 Finanzausgleichsgesetz, und somit auf ein Bundesgesetz.

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Keine Rechtshilfe für Verwaltungsgerichte?

Landesgericht lehnt Ansuchen um Aktenübersendung ab

Es war eigentlich ein Routinefall: Im Zuge eines Verfahrens wegen einer Übertretung der Gewerbeordnung hatte der Beschwerdeführer seine Verantwortlichkeit mit dem Hinweis bestritten, zum Tatzeitpunkt sei über das Unternehmen bereits der Konkurs eröffnet worden. Das Verwaltungsgericht Wien, bei dem dieses Verfahren anhängig war, ersuchte daher das Landesgericht Wr. Neustadt um Übersendung des Konkursaktes. Die Reaktion diese Gerichtes war indes unerwartet: Das Landesgericht lehnte das Ansuchen um Aktenübersendung ab.

In der mehrseitigen Begründung wird festgestellt, die Verwaltungsgerichte seien nicht als „ordentliche Gerichte“ in Sinne des § 1 JN zu qualifizieren, weshalb § 36 JN nicht als Grundlage für die vom Verwaltungsgerichtshof Wien (sic) angeforderte Rechtshilfe herangezogen werden könne. Da eine Rechtsvorschrift darüber, inwieweit ordentliche Gerichte den Verwaltungsgerichten Rechtshilfe zu leisten haben, fehle, könne dem Ersuchen nicht entsprochen werden.

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Tirol: Illegale Freizeitwohnsitze boomen, Behörden machtlos

Höchstgerichte verlangen penible Ermittlungen, um Umgehungen zu bestrafen. Die Behörden haben aber weder die Zeit noch das Personal. Immobilien in Tirol für Freizeitnutzungen sind begehrt. Vor allem der Druck aus den anderen EU-Ländern steigt. Der Bedarf an Freizeitwohnsitzen übersteigt jedoch die Anzahl der behördlich genehmigten. Die Folge ist ein Boom illegaler Zweitwohnsitze. Der stellvertretende Bezirkshauptmann …

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Biomassewerk: Genehmigung aufgehoben

orf-atDas geplante Biomassewerk für Klagenfurt sorgt weiter für Probleme. Musste das ursprüngliche Projekt schon abgeändert und verkleinert werden, so hat nun das Landesverwaltungsgericht den Genehmigungsbescheid für die 50-Megawatt-Anlage aufgehoben.

Geplant ist das Kraftwerk der Riegler-Zechmeister-Gruppe im Osten der Stadt bei Ebenthal. Nun droht eine weitere Verzögerung des Baus, denn das Landesverwaltungsgericht hob den Genehmigungsbescheid des Klagenfurter Magistrates vom letzten November wegen „schwerer Verfahrensmängel“ auf, sagte am Montag Beschwerdeführer Michael Wulz, Sprecher von rund 94

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Verwaltungsgericht muss öffentlich verhandeln

Ein aktueller Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs stärkt die Rechte von Asylwerbern bei Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Einer Beschwerde von zwei afghanischen Asylwerberinnen bezüglich der Notwendigkeit, eine öffentliche Verhandlung durchzuführen, wurde stattgegeben. Den Beitrag in der Wiener Zeitung lesen…

Verfassungsgerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

vfghrichterHöchstrichter üben scharfe Kritik an Bestimmungen und heben Datensammeln mit sofortiger Wirkung auf

Fabian Schmid, Markus Sulzbacher (Der Standard)

Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitagvormittag die Speicherung von Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt. Damit wird zumindest ein Kapitel im jahrelangen Streit um den staatlichen Zugriff auf Telefon- und Internetdaten beendet. Die Vorratsdatenspeicherung darf ab sofort nicht mehr angewandt werden.
„Nicht verhältnismäßig“

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Bundesverwaltungsgericht: Formel 1 –Rennen in Spielberg brauchen keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung

Bild: (c) APA/EPA/DAVID EBENER
Bild: (c) APA/EPA/DAVID EBENER

Die Bezirkshauptmannschaft Murtal hatte zu Jahresbeginn die Bewilligung für die Durchführung einer Großveranstaltung mit maximal 225.000 Besuchern am „Red Bull-Ring“ erteilt. Anrainern wurde in diesem Verfahren keine Parteienstellung eingeräumt.

Mehrere Anrainer verlangten daraufhin die behördliche Feststellung, dass die Durchführung des Formel-1-Rennens UVP-pflichtig ist. Ursprünglich genehmigt worden sei nur ein nicht Formel-1-taugliches, reduziertes Projekt, nachträglich sei nach dem neuen Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz die Betriebsgenehmigung erweitert und dann auch das Rennen bewilligt worden. Auf diese Weise habe man die neuerliche UVP-Pflicht umgangen und Nachbarrechte ausgeschlossen.

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Nennung eines Mitverdächtigen in den Feststellungen eines Urteils gegen andere Mitverdächtige kann den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzen

Der EGMR hielt in dieser Entscheidung fest, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch durch Feststellungen eines Urteils gegen Mitverdächtige in getrennten Verfahren, die keine Bindungswirkung in anhängigen oder zukünftigen Strafverfahren haben, verletzt werden kann.

Richtervereinigung2Quelle: Richtervereinigung – Fachgruppe Grundrechte

Eine Verletzung dieser Prinzips sei jedoch dann zu verneinen, wenn in komplexen Strafverfahren gegen mehrere Beteiligte, gegen die kein gemeinsames Verfahren geführt werden könne, die namentliche Erwähnung solcher weiterer Beteiligter zum Beweis der Schuld der gegenständlichen Angeklagten unerlässlich sei.

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VwG Judikatur/ Verfahrensrecht

Beschwerdevorentscheidung, Unterlassung Die Vorgangsweise der belangten Behörde, trotz offenkundiger Rechtswidrigkeit des angefochtenen Straferkenntnisses dennoch von der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung abzusehen und die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorzulegen, hat sowohl für den Rechtsträger als auch für den Beschuldigten einen Mehraufwand verursacht, zu dessen Vermeidung gerade die Bestimmung des § 14 VwGVG dient. VGW-041/003/7118/2014, 9.5.2014