Verwaltungsgericht muss öffentlich verhandeln

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Ein aktueller Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs stärkt die Rechte von Asylwerbern bei Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Einer Beschwerde von zwei afghanischen Asylwerberinnen bezüglich der Notwendigkeit, eine öffentliche Verhandlung durchzuführen, wurde stattgegeben.

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